Presselgen blossgestellt!

Briefe an Dr. Matthias Hagemann,
Verleger der Basler Zeitung

 

Herrn
Dr. Matthias Hagemann
Verleger der Basler Zeitung
Allschwilerweg 23A
4102 Binningen

Basel, den 17. April 1999

Betrifft: Mit Falschaussagen gegen die neue Bundesverfassung

Ein Desinformationsbeitrag von Daniel Gerny in der BaZ vom 13.4.1999, S. 7.

Sehr geehrter Herr Dr. Hagemann,

Der Presseclub Schweiz hat mit Erstaunen vom Beitrag Ihres Daniel Gerny Kenntnis genommen, der nicht unwidersprochen bleiben darf. Die darin vorgebrachte Behauptung, wonach die Gegner mit krassen Falschbehauptungen arbeiteten, ist unwahr.

Gerny unterstellt den Gegnern unter anderem die krasse Falschaussage wonach die Schweiz wegdefiniert werden solle. Die Schweiz wre weder Nation noch Staat . Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme von Bundesrat Koller, der in der Berner Zeitung vom 6.1.99 wrtlich wie folgt zitiert wurde: Den Ausdruck Nation Schweiz haben wir fallengelassen, weil umstritten ist, ob ein Vier-Vlker-Staat eine Nation ist (ob Koller den Drei-Vlker-Staat Spanien auch als Nation in Frage stellt, geht aus der Berner Zeitung nicht hervor). Die Gegner der Abstimmungsvorlage haben nicht nur die neue Verfassung besser studiert als Gerny, sondern sie knnen sich auch noch auf die Aussage eines Bundesrates und Professors des Staatsrechtes [Arnold Koller] berufen, der Zeit seines Amtes die Schweiz verfassungswidrigerweise und ohne Volksbefragung in die EG fhren will.

Gerny hat schlecht recherchiert, berichtet ungenau oder verschweigt den Lesern absichtlich wesentliche Tatsachen: Dem Co-Prsidium des SVP-Nationalrates Ulrich Schler gehren neben diesem [nmlich] auch die beiden Nationalrte Hannes Steffen und Walter Steinemann an. Unterschwellig versucht Gerny, seinen Lesern das ffentliche Schweigen Blochers als ein Ja zur neuen Verfassung hinzustellen. Nationalrat Dr. Christoph Blocher hat jedoch vor drei Wochen, anlsslich einer SVP-Versammlung in Emmenbrcke, den rund 700 anwesenden Personen die Nein-Parole zur Verfassungsnderung empfohlen. Blocher ist auch Mitglied im Komitee Schler. Gerny wollte von Anfang an einen polemischen und einseitigen Bericht produzieren. Andernfalls htte er sich zuerst grndlich informiert. Dass er nicht einmal vor Verleumdungen zurckschreckte, ist fr sein Niveau bezeichnend. Das eng mit dem Namen Hagemann verbundene Blatt hat mit dem unredlichen Beitrag unserer Demokratie keinen Dienst geleistet.

Wir ersparen es Ihnen, hier auf weitere grobe Unsachlichkeiten und Auslassungen des Beitrages einzugehen, die im Zusammenhang mit der bevorstehenden Volksabstimmung skandals und unehrenhaft sind. Weitere Details entnehmen Sie bitte unserem Flugblatt Eltern, Achtung!, mit dem wir auf den Desinformationsjournalismus Ihres Blattes reagiert haben. Wir verzichten auch auf einen Kommentar zum tendenzisen Beitrag und den boshaften und gehssigen usserungen Sonderfall Fetischisten und Chor der Ewiggestrigen Ihres Synes Ernst in der Weltwoche vom 15.4.99, S. 19, mit denen selbst angesehene Persnlichkeiten wie z.B. Prof. Dr. jur. Hans Ulrich Walder-Richli (ehem. Richter am Kassationsgericht) verleumdet werden, der die berrumpelungstaktik des Bundesrates kritisierte, weil dieser es dem Volk verwehrte, die insgesamt 99 Revisionspunkte in Ruhe mit dem geltenden Verfassungsinhalt zu vergleichen, was nur mglich gewesen wre, wenn die Stimmberechtigten die gltige Verfassung in Hnden gehabt htten und in der kurzen Zeit von 20 Tagen tglich mindestens fnf Punkte der Vorlage studiert htten.

Mit freundlichen Gssen
Presseclub Schweiz
sig. Ernst Indlekofer

 

Einschreiben

Herrn
Dr. Matthias Hagemann
Verleger der Basler Zeitung
Allschwilerweg 23A
4102 Binningen

Basel, den 7. Mai 1999

Sehr geehrter Herr Dr. Hagemann

Besten Dank fr Ihre Antwort auf unseren Brief vom 17. April 1999. Sie erklren, unserer Darstellung rundweg zu widersprechen. Das ist offenbar Ihre fr Kritik unduldsame Art der Entgegnung, wenn Ihnen sachliche Argumente fehlen.

Sie schreiben, die Wegdefinition der Schweiz sei eine groteske Unterstellung gegenber unserem Bundesrat. Diese Formulierung vom Wegdefinieren der Schweiz, bernehmen Sie von Gerny. So hat sich aber niemand geussert. Die Gegner der neuen Bundesverfassung schrieben: Der Begriff schweizerische Nation ist ersatzlos gestrichen! der Begriff Nation kommt nicht mehr vor . In unserem Brief an Sie, haben wir Bundesrat Koller zitiert, der in der Berner Zeitung vom 6.1.99 die Schweiz als Nation in Frage gestellt hat. Dass Sie uns einer grotesken Unterstellung bezichtigen, ist daher unerhrt. Die Richtigkeit unserer Aussagen ist offenkundig. Wer uns krasse Falschaussagen vorhlt, sagt nicht die Wahrheit.

Wenn Gerny in Ihrem Blatt behauptete, Politiker und Politikerinnen von Bedeutung seien in den gegnerischen Abstimminformationen kaum aufgefhrt, aber die bekannten Nationalrte Hannes Steffen und Walter Steinemann vom Prsidium des Eidgenssischen Komitees gegen die neue BV unterschlgt, hat er schlecht recherchiert oder er sagt einmal mehr nicht die Wahrheit.

In unserem Brief hiess es auch nicht, wie Sie behaupten, Gerny habe Herrn Blocher unterstellt, er sei fr die neue Bundesverfassung. Wir schrieben: er wrde das ffentliche Schweigen Blochers unterschwellig als ein Ja Blochers zur neuen Bundesverfassung hinstellen. Als Herausgeber der Basler Zeitung und der Weltwoche sollten wir Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Hagemann, das Wort unterschwellig nicht erlutern mssen.

Ihr Kommentar zu den Eltern- und Kinderrechten, wie wir sie in unserem Flugblatt Eltern, Achtung! besprochen haben, ist die Fortschreibung totaler Begriffs- und Sinnverdrehung, wie es schon Gerny getan hatte. Wir haben an keiner Stelle behauptet, Art. 11 BV regle die Beziehung der Eltern zu den Kindern, wie Sie uns unterstellen. Sondern gerade das Fehlen der Elternrechte in der neuen BV kritisieren wir.

Die Zeitschrift Zeit-Fragen hat ber das Erziehungsrecht der Eltern wie folgt informiert (sehr stark gekrzt):

Das im ZGB ausgewogen geregelte Verhltnis zwischen Kind, Eltern und Staat wird zugunsten des Staates aufgebrochen. Das ist berflssig und riskant. Die eigenstndige Ausbung der Grundrechte durch das Kind kann durch andere missbraucht werden. Diese Gefahr ist bereits deutlich absehbar. Mit Art. 11 wurde die UNO-Konvention in die Verfassung eingeschmuggelt. Es ist bereits absehbar, dass Art. 1216 dieser Konvention missbraucht werden, um den Zusammenhalt der Familie, das Recht und die Pflicht der Eltern auf Erziehung und Wertevermittlung zu untergraben. Der im Jahr 1997 angebrachte vlkerrechtliche Vorbehalt zugunsten des schweizerischen Erziehungsrechts der Eltern wre nach der Annahme nur noch Makulatur. Art. 14 der UN-Konvention bezieht sich unzweideutig auf das Recht des Kindes zur Religionsfreiheit. Das unmndige Kind bt dieses Recht selber aus (!), also gegen das Konzept, dass das Kind von seinen Eltern in einer Religion eingefhrt werde und ihr angehre bis zum Alter von 16 Jahren.

Die Redaktion der Basler Zeitung kannte diese Erklrungen, wie aus dem verleumderischen Kstchentext Rechtsextreme mischen mit hervorgeht. Die Basler Zeitung hatte keine Skrupel, die sachlich und seris begrndeten Argumente der Gegner zu unterdrcken und in abstimmungsverflschender Absicht umzulgen. (Auszug):

Die Gegner arbeiten mit krassen Falschaussagen [und mit] leicht widerlegbarem Unsinn werden [] falsche Behauptungen aufgestellt: So etwa jene, wonach der Staat gegen den Willen der Eltern in die religise Erziehung der Kinder eingreifen knne. Korrekt ist, dass die Jugendlichen ab 16 Jahren gemss alter und neuer Verfassung selber ber Glaubensfragen entscheiden drfen.

Damit hat sich die Basler Zeitung vollends entblsst. Es ist ein bler rhetorischer Kunstgriff, von der Entscheidung ber Glaubensfragen ab 16. Altersjahr zu schreiben, wenn das religise Erziehungsrecht der Eltern fr Kinder bis zum 16. Jahr zur Diskussion steht. Die neu geschaffene Rechtslage, die zu staatlichem Interventionismus einldt, ist nicht von der Hand zu weisen. Es wre naiv zu glauben, der Staat gbe sich Rechte, von denen er keinen Gebrauch machen will. Die Hflichkeit verbietet uns, Ihre Antwort zu diesem Punkt zu qualifizieren.

Wie Sie wissen, erklrten mehrere Politiker, der Wille zur berrumpelung [durch die Regierung] ist doch sehr deutlich erkennbar, so Prof. Dr. jur. Pascal Simonius anlsslich der Parteiversammlung der Basler LDP (Basellandschaftliche Zeitung 20.3.99). Die BaZ kommentierte die Versammlung am selben Tage auf Seite 43. Doch die Kritik wegen berrumpelung sucht man vergebens! Auch die Katholische Volkspartei Schweiz sprach in ihrem Informations-Bulletin vom April 99 von bewusst angewendeter berrumpelungstaktik des Bundesrates. Der Verfassungsentwurf enthalte eine neomarxistische Definition der Familie als Gemeinschaft von Erwachsenen und Kindern (Homosexualitt als staatlich anerkannte Lebensform) und widerspreche damit diametral der christlichen Soziallehre.

Bezeichnenderweise wurde die Leserschaft Ihrer Zeitung nicht vor den geistigen Irrungen der neuen Verfassung gewarnt. Gerny greift statt dessen zu einem Vocabulaire primitiver Diffamierungen gegen jeden, der anders denkt als er.

Wir halten daran fest, dass Ihre Zeitung die Nein-Parole Blochers nicht bekanntgegeben hatte, sondern unterschwellig das Gegenteil suggerierte und sich berhaupt mit keinem Argument der Gegner kritisch auseinandergesetzt hatte.

Mit Ihrer Auffassung, ber die neue Bundesverfassung sei demokratisch entschieden worden, missachten Sie das grundstzliche Menschenrecht unserer Brgerinnen und Brger auf freie und umfassende Information, die Sie bewusst hintertrieben haben. Das ist schon schlimm genug. Dass Sie sich aber als einer der grossen Zeitungsverleger der Schweiz schtzend vor die Lgen und Verdrehungen eines Journalisten stellen, htte sogar Machiavelli geehrt, der fr seine Lehre der verwerflichen Staatsraison bekannt ist.

Ein Bundesverfassungsentwurf, von dem sich 65% der Schweizer Brger durch Stimmabstinenz distanzierten, den 10 von 23 Kantonen ablehnten und zu dem nur 20 von 100 Stimmberechtigte ja gesagt haben, kann nicht als wirkliche Bundesverfassung der Schweiz gelten und kann jedenfalls nicht als Bundesverfassung ernst genommen und als Wille des Schweizervolkes angesehen werden. Wie Sie spt aber richtig erklren, htte die Schweiz auch mit der alten BV weiterhin gut leben knnen. Dies einzugestehen war aber gerade nicht die Absicht der freimaurergesteuerten Medien, die uns Schritt fr Schritt hinterhltig auf die supranationale Staatsform vorbereiten.

Die von uns verwendeten Ausdrcke polemisch und einseitig sind fr den Desinformationsjournalismus der Basler Zeitung nur sehr unzureichend. Dass Sie die unverschmten Lgen Gernys im Raum haben stehen lassen, fllt auf Sie selbst zurck. Auch bezglich des Beitrags von Synes Ernst in der Weltwoche haben wir nichts zurckzunehmen. Sie verkennen, dass wir Synes nicht wegen seiner anderen Meinung kritisiert haben, sondern wegen der Einseitigkeit des Berichts und wegen den Verleumdungen von Abstimmungsgegnern.

Mit freundlichen Gssen
Presseclub Schweiz
sig. Ernst Indlekofer