Abstimmungsbetrug

Spin doctors im Bundeshaus

(ei.) Das Mitte Jahr herausgekommene Buch von Judith Barben Spin doctors im Bundeshaus ist fr die Schweiz die Sensation des Jahres. Im ersten Drittel des Buches werden ausfhrlich die berchtigten Psychotechniken und vielfltigen Manipulationen erklrt, insbesondere auch Lgen, geflschte Nachrichten und Filme, die vor Abstimmungen zum Einsatz kommen.

Barben Judith: Spin doctors im Bundeshaus
Eikos Verlag, Baden, Fr. 28.80

Im zweiten Drittel erklrt die Autorin die netzwerkartigen Zusammenhnge bei der systematischen Einflussnahme auf das Abstimmverhalten durch Spin doctors, Public-Relations-Agenturen, Journalisten den Behrden- und Medienfilz und ihre Verflechtungen mit der Bundesverwaltung. In dieser heissen die Spin doctors weniger auffllig Fachmitarbeiter fr Kommunikationsarbeit. Barben verweist auf wissenschaftliche Untersuchungen der Fakultt fr Kommunikationswissenschaften an der Universitt Lugano und sie zitiert das in der Bundeskanzlei schriftlich niedergelegte Leitbild. Diesem liegt ein Verbot von Propaganda, Vertuschung, Lge und Desinformation zugrunde. Daraus ergibt sich die fehlende Rechtsgrundlage fr bundesrtliche Abstimmpropaganda.

Im dritten Teil durchleuchtet Judith Barben die manipulativen Hintergrnde von Abstimmungen und den bundesrtlichen Volksbetrug (Barben verwendet dieses Wort nicht, sondern spricht von unfairem Verhalten), dem selbst Parlamentarier aufgesessen sind. Die betrgerischen Manipulationen werden przis herausgearbeitet und mit Fakten und Dokumenten aus dem Bundeshaus bewiesen.

Ein eigenes Kapitel nimmt die Abstimmung zur neuen Bundesverfassung ein, die dem Volk betrgerisch als Nachfhrung ohne wesentliche nderungen angepriesen wurde. Tatschlich aber hat erst deren verhngnisvolle Annahme die Grundlage zur Abkehr vom bisherigen Regierungsverstndnis, zur Aufweichung des Neutralittsverstndnisses und des Milizsystems und anderes mehr ermglicht. Die Rolle, welche Bundesrat Arnold Koller dabei gespielt hat, ist klar nachgezeichnet. Desgleichen die Verunglimpfungen der Gegner von Militrvorlagen durch die Bundesrte Adolf Ogi und Samuel Schmid.

Hinweis der Redaktion: Art. 120, Abs. 2 BValt bestimmte: Sofern [] die Mehrheit [der Stimmenden die Totalrevision annimmt], so sind beide Rte neu zu whlen, um die Totalrevision an die Hand zu nehmen. Die Nachfhrung wurde vorgetuscht, um die Konsequenzen einer Neuwahl und eines Neins zur Totalrevision zu verhindern.

Berichtigung

(ei.) Eine aufmerksame Leserin hat uns geschrieben, dass unser Hinweis zur Totalrevision nur Geltung gehabt htte, wenn gemss Abs.1 dieser Bestimmung die eine Abteilung (Kammer) der Bundesversammlung der neuen Bundesverfassung zugestimmt, die andere aber abgelehnt htte.

Das ist richtig, traf nach BValt aber nur dann zu, wenn ber eine Totalrevision abgestimmt worden wre. Koller als seinerzeitiger Chef des Justizdepartementes hatte jedoch nicht nur das gesamte Volk, sondern auch die Landesregierung (die Grosse und Kleine Kammer) schamlos hinters Licht gefhrt, indem er dieser eine Nachfhrung (ohne nderungen), d.h. einer Partialrevision nach Art. 121alt BV vorgetuscht hatte. Die Frage der Totalrevision stellte sich somit den Rten gar nicht. Es darf ohne weiteres angenommen werden, dass wenn Koller den Ratsmitgliedern die Wahrheit gesagt htte, es in den zwei Kammern zu einem unterschiedlichen Ergebnis gekommen wre, was eine Neuwahl des Parlaments zwingend erfordert htte. Genau dies wollte Koller verhindern, um die Totalrevision durchzubringen. Das verfassungsbrecherische Verhalten Kollers zeigt sich gerade darin, dass Art. 120, Abs. 2 BValt in der totalrevidierten BV nicht mehr existiert. Ich bleibe daher bei meiner Meinung, dass Koller wegen Verfassungsbruch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist.