Zerstrung der natrlichen Lebensgrundlagen in der Schweiz durch Einwanderung. Eine Million mehr Einwohner seit 1990. Dreieinhalb Millionen mehr seit 1945. Ankndigung einer nochmaligen Zunahme auf fast neun Millionen bis 2020

Jetz isch gnue Heu dunge Weg mit der berfremdungsregierung!

 

(ei.) Historischer Rckblick: Am 29. Sept. 1925 beschloss die FDP an ihrem Parteitag in Zrich die Annahme des Verfassungsartikels 69ter als ersten Schritt im Kampfe gegen die berfremdung zu empfehlen. Dieser Verfassungsartikel wurde von Volk und Stnden angenommen. Am 6. Mai 1928 beschloss die FDP, als zweiten Schritt im Kampfe gegen die berfremdung die Revision von Art. 44 der BV zu untersttzen.

Die NZZ brachte unter dem Titel Gegen die berfremdung fnf Leitartikel: Dass in der Tat aus einem unrichtigen Verhltnis von inlndischer und auslndischer Bevlkerung eines Staates diesem nicht bloss Nachteile, sondern direkt Gefahren zu erwachsen vermgen, wird niemand zu bestreiten wagen. Niemand wird zu bestreiten wagen, dass die Lsung des berfremdungsproblems zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit gehrt. stehen wir auch heute in der berfremdung von allen Staaten weitaus am ungnstigsten da dass der Zustrom Fremder ber kurz oder lang wieder wachsen und das numerische Verhltnis zwischen einheimischer und fremder Bevlkerung sich noch ungnstiger gestalten wird. Der kluge Mann baut aber auch hier vor und wartet nicht zu, bis ihm die Gefahr an den Hals rckt. Das wohlverstandene Staatsinteresse ruft die Stimmbrger an die Urne. Eidgenossen, schirmt das Haus!

Die Abstimmung zur Revision von Art. 44 BV (Massnahmen gegen die berfremdung) wurde am 20. Mai 1928 mit 314286 Ja gegen 132338 Nein bzw. 19 gegen 2 Stnden angenommen.

Die NZZ kommentierte das Abstimmungsresultat u. a. mit folgenden Worten: Das Resultat der Abstimmung bekundet, dass eine stattliche Mehrheit der Stimmenden die Notwendigkeit erkannt hat, den mit der Annahme des Artikels 69ter BV am 25. Okt. 1925 begonnenen Kampf gegen die berfremdung fortzusetzen Mit dem Besitze der beiden Verfassungsartikel 69ter und 44 ist das berfremdungsproblem noch nicht gelst, es gilt nun die konstitutionellen Grundstze auszufhren.

Am 22. Juni 1949 beging der Bundesrat unerhrten Vertrauens- und Verfassungsbruch indem er mit Italien eine Vereinbarung ber die Einwanderung italienischer Arbeitskrfte in die Schweiz abschloss!

Am 7. Dez. 1970 stellte der damalige NR Hans R. Bachofner in einem viel beachteten Referat in Zrich fest: Als die Freisinnigen die berfremdung in einem viel weniger weit fortgeschrittenen Stadium als heute bekmpften, so geschah dies selbstverstndlich aus edlen, nur aus edlen Motiven. Von Fremdenhass gab es da keine Spur. Wenn nun aber heute gegen die berfremdung von Volk und Heimat gegen eine viel fortgeschrittenere und gefhrlichere berfremdung angekmpft wird, dann geschieht dies [so behaupten Tagespresse, Television und Kirche] aus niedersten Instinkte, aus Fremdenhass, usw. um diese Leute zum Schweigen zu bringen, ist jedes Mittel gut genug, weil die politische Meinungspresse die Grundwelle der Emprung aus dem Volk allein nicht mehr zu meistern vermag.

Am 26. Mrz 1931 beschloss die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufgrund der gegen die berfremdung geschaffenen Verfassungsgrundlagen das Bundesgesetz ber Aufenthalt und Niederlassung der Auslnder (ANAG), das aufgrund seiner Entstehungsgeschichte und Zweckbestimmung ohne Bedenken als Bundesgesetz gegen die berfremdung bezeichnet werden darf. Art. 16.1 mit folgendem Wortlaut: Die Bewilligungsbehrden haben bei ihren Entscheidungen die geistigen und wirtschaftlichen Interessen sowie den Grad der berfremdung des Landes zu bercksichtigen. Der Berichterstatter im Nationalrat fhrte dazu folgendes aus: Selbstverstndlich sind alle, die Sie hier als Mitglieder des Rates zu entscheiden haben, der Ansicht, dass die schweizerischen Arbeitnehmer gegen die Konkurrenz des Auslnders tunlichst geschtzt werden sollten. Auslndische Arbeitnehmer sollen soviel als immer mglich ferngehalten werden, um zu verhindern, dass die Existenz und das Fortkommen der Schweizer seitens der Auslnder erschwert werde. Das Bundesgesetz gegen die berfremdung trat am 1. Jan. 1934 in Kraft: Die Schweiz besitzt seit diesem Datum alle verfassungsmssigen und gesetzlichen Grundlagen, um der berfremdungsgefahr zu begegnen. Der heutige berfremdungsgrad [1970] geht weit ber die gesetzliche Hchstgrenze hinaus, die im wirtschaftlichen Gesamtinteresse zulssig war. Es braucht doch wohl nicht nher begrndet zu werden, dass unter dem Begriff wirtschaftliche Interessen des berfremdungsgesetzes die Allgemeininteressen des Schweizer Volkes zu verstehen sind und nicht etwa die Sonderinteressen der Industrie [und der Banken, die Red.].

Nach dem 2. WK wurde die Schweiz vom Grosskapital bernommen. Unsere Volksrechte werden seither Schritt fr Schritt auf betrgerische Weise ausgehhlt. Das Volk der Souvern ist zum Begriff der Heuchelei verkommen. Abstimmungsentscheide werden vorfabriziert. Darber wachen im Bundeshaus 700 Spin doctors (vgl.: Judith Barben Spin doctors im Bundeshaus, Eikos Verlag, Baden 2009). Den Todesstoss bekam der Souvern von Alt Bundesrat Arnold Koller mit seiner Lge von der Nachfhrung der Bundesverfassung.

Der einheimischen Bevlkerung ist durch die Missachtung der Gesetze gegen Einwanderung und berfremdung schwerer Schaden entstanden: Hhere Hauspreise durch gesteigerte Nachfrage, eine Mietzinsexplosion, die eine entsprechende Spekulationswelle am Liegenschaftenmarkt auf Kosten der Mieter, Sparer und Rentner nach sich zog. (Miete fr Neumieter seit Beginn der Personenfreizgigkeit um bis zu 75% gestiegen, fr Altmieter im Durchschnitt 18%, baz-ch 14.9.10.) Bachofner: Die Behauptung, die auslndischen Arbeitskrfte htten uns mehr Wohlstand gebracht, wird mit der Feststellung entkrftet, dass durch dieselben zugegebenermassen eine Lohnexplosion verhindert worden ist. Den Angestellten, Arbeitern, Gewerbetreibenden und Bauern wre es ohne Auslnder wesentlich besser gegangen. Diese bilden ohnehin eine klare Mehrheit, deren Interessen den Unternehmern und Grundstckspekulanten vorgegangen wren. Es ist unzulssig, dass in einer Demokratie die Regierung eine Minderheit auf Kosten der grossen Mehrheit begnstigt.

Nach einer Studie kurz vor Jahresende 2006 des World Institute for Development Economics Research of the United Nations in Helsinki, gehren dem obersten einen Prozent der Vermgenden in der Schweiz nicht weniger als 34,8 Prozent aller privaten Haushaltsvermgen. Es sind die Superreichen der Schweiz, die das Parlament und die Regierung mit Leuten ihrer Wahl durchsetzen und unsere Volksvertreter mit Verwaltungsratsmandaten belohnen. Bundesrte, denen solche mter nicht gestattet sind, werden nach ihrem Rcktritt aus der Regierung mit Mandaten belohnt. Jngstes Beispiel ist Kaspar Villiger, der heute UBS-Verwaltungsratsprsident ist. Der Filz dieser fhrenden Schicht begann nach dem 2. Weltkrieg das politische System zu zerstren: 1948 hatte die Schweiz bei einer Einwohnerzahl von rund 4,4 Mio. einen Auslnderbestand von 220000 bzw. 5%. Heute bei einer grsseren einheimischen Bevlkerung 2,1 Mio. Auslnder oder rund 27%. Eine kleine Minderheit von Superreichen profitiert von der Immigration whrend das Volk die Nachteile zu tragen hat.