Lehrplan 21 Schwerpunkt Sexualerziehung
Unter obigem Titel wirbt das Bundesamt fr Gesundheit (BAG) fr strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritt von Kindern (Art. 187 StGB) am 17. Mai 1992 mit 73,1% Ja-Stimmen angenommen und am 17. Mai 1992 in Kraft gesetzt.
Unsere Bundesverfassung, das Grundgesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft, beginnt mit den Worten Im Namen Gottes des Allmchtigen!. Die Gender-Erziehung unserer Kinder ist ohne jeden Zweifel nicht damit vereinbar, denn sie verstsst in mehreren Punkten gegen die Prambel unseres Grundgesetzes. So ermangelt es ihr an der Verantwortung gegenber der Schpfung, der Verantwortung gegenber den knftigen Generationen und dem Gebot, unsere Freiheit am Wohle der Schwachen zu messen, sind doch gerade unsere Kinder die Schwchsten der Gesellschaft.
Die Gender-Erziehung verstsst des weitern gegen die Menschenwrde indem sie den Schutz der Kinder missachtet. (Art. 7 BV: Die Wrde des Menschen ist zu achten und zu schtzen.) Die Gender-Erziehung ist darber hinaus ein Strafdelikt Gefhrdung der Entwicklung von Unmndigen. Eine Strafbarkeit wird bejaht, wenn sich die Handlung gegen die sexuelle Integritt wendet.
Eine der Befrworterinnen dieser seelischen Kindsmisshandlungen, Christa Markwalder (FDP), ist fr die Stnderats-Ersatzwahl aus dem Rennen gefallen. Es bleibt zu hoffen, dass unsere Brger ihr auch die Stimme fr den Nationalrat verweigern. Mit sexuell abstrusen Fantasien gestrte Personen haben in unserer Regierung nichts zu suchen, sonst sind wir bald soweit wie Washingtons Gender-Schule Clinton-Lewinsky.
Von Brigitta Eymann
Liebe Eltern, Lehrer und Mitbrger
Der neue Lehrplan 21 ist nun aktuell in der Ausarbeitung und soll bald flchendeckend eingefhrt werden. ber den Inhalt wurde kaum informiert, weder ber die Medien noch von den Politikern. Ganz brisant ist das Thema Sexualerziehung und zwar obligatorisch ab Kindergarten. Um diesen Teil des Lehrplans auszuarbeiten, hat das BAG den Auftrag gegeben, am PHZ Luzern (Pdagogische Hochschule Zentralschweiz), das Kompetenzzentrum Sexualpdagogik und Schule einzurichten. Hier wurde das Grundlagenpapier Sexualpdagogik und Schule ausgearbeitet, das nun als Grundlage fr die Umsetzung im Lehrplan 21 dient. Ebenfalls wird hier die Ausbildung der Lehrer und Fachpersonen ausgearbeitet. Das Kompetenzzentrum betreibt auch die Internetseite amorix.ch, wo die praktischen Schritte zur Ausfhrung der Sexualerziehung erlutert werden.
Ich mchte hier einige Zitate aus dem Grundlagenpapier aufgreifen und kurz erlutern:
OBLIGATORIUM
(S. 20) Die Schule hat hier die gesellschaftliche Funktion, den Heranwachsenden den sozialen Wandel von Beziehung und Sexualitt zu erklren und die geltenden Rechtsnormen bzw. den gesellschaftlichen common sense [Deutsch knnen diese Psychopaten auch nicht!] des Zusammenlebens zu vermitteln. Da es in der Sexualerziehung bzw. in der Sexualpdagogik auch um die Vermittlung allgemein gltiger sozialer und rechtlicher Normen des Zusammenlebens geht, bei gleichzeitiger Darstellung gesellschaftlicher Verschiedenheit von Sichtweisen hinsichtlich Sexualitt, Geschlechterrolle und Gechlechterbeziehung, sollte dieser Unterricht fr alle Kinder und Jugendlichen im Sinne des in den Grenzen der Bundesverfassung formulierten Anspruchs der gegenseitigen Achtung der Vielfalt in der Einheit verpflichtend sein.
(Kommentar B. E.) Aus Erfahrung wissen wir, wie unterschiedlich unsere Ansichten ber die Normen des Zusammenlebens und der Sexualitt sind. Und doch erkhnt sich hier die Schule, die allgemein gltigen sozialen Normen des Zusammenlebens zu vermitteln. Anschliessend wird klar erlutert, dass nicht einmal das Recht auf Religionsfreiheit ein Grund zur Dispensation geben wird. Als Rechtfertigung wird mehrmals das Recht des Kindes auf Sexualerziehung erwhnt. Im Kontext wird klar, dass dies einzig durch die Schule erfllt werden kann und nicht allein durch das Elternhaus. |
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(Kommentar der Redaktion) Die gegenseitige Achtung der Bundesverfassung meint die Achtung bestehender Unterschiede und nicht die Aufhebung derselben, etwa indem Mann und Frau zu Homogenitt erzogen werden. In der Schule aber den Unterschied zwischen weiblich und mnnlich zu erklren, ist unntig. Dafr hat schon die Natur gesorgt, so dass jedes Lebewesen selbst darauf kommt. Und gegenseitige Achtung von Mann und Frau, gab es in unserer Kultur schon immer (die Ausnahme besttigt die Regel): Die Paare gehen nebeneinander und nicht die Frau einen Schritt hinter dem Mann wie in anderen Kulturen. Obwohl gerade dies in der Schweiz tglich zu sehen ist, schreitet zu Recht niemand dagegen ein. Ganz im Gegenteil, dieser Unterschied in der Vielfalt der Kulturen wird akzeptiert. |
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SEXUALERZIEHUNG
Die Verfasser des Grundlagenpapiers legen Wert darauf, den Begriff Sexualerziehung fr dieses Schulfach zu verwenden und fllen ihn mit folgender Definition: Sexualerziehung als rechtebasierter Ansatz [was das wohl heissen mag? Steht weder im Wahrig noch im Duden, die Red.] stattet junge Menschen mit grundlegendem Wissen und Fhigkeiten und Werten aus, die sie bentigen, um ihre Sexualitt bzw. die Freude daran, sowohl physisch [gemeint ist wohl masturbierend, die Red.], psychisch wie auch emotional zu erfahren. (S. 8)
(Kommentar B. E.) Hier wird klar, dass es nicht nur um Vermittlung von Wissen geht, sondern von Werten und Normen. Dies steht immer wieder im Konflikt zu den Ansichten der Eltern, die hier nicht mehr die Mglichkeit zur Intervention haben. |
Ohne Sexualerziehung berlsst man die Entwicklung des Sexualverhaltens unkontrollierten Einflssen von beilufiger Sozialisation und heimlicher Miterzieher. (S. 30) [Sind da wohl die Eltern gemeint? B. E.]
(Kommentar B. E.) Erziehung hat immer ein Ziel, sie formt das Kind. Welche Ziele verfolgt die Schule? |
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(Kommentar der Redaktion) Den Homo erectus gibt es seit rund 1,9 Millionen Jahren. Den modernen Menschen, den Neandertaler, seit etwa 130000 Jahren. Man fragt sich, wie der Mensch ohne Sexualerziehung, ohne grundlegendes Wissen und ohne Fhigkeiten und Werten 130 Tausend Jahre, das sind 4333 Generationen zu je 30 Jahren, berlebt hat, ohne dass die Menschen sich gegenseitig aufgefressen haben? |
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DAS KIND IST EIN SEXUELLES WESEN
Grundlage der Sexualpdagogik ist (S. 10) die Definition des Menschen als ein auf Erziehung angewiesenes Sexualwesen oder mit anderen Worten (S. 11) das Bejahen der Kinder und Jugendlichen als sexuelle Wesen.
(Kommentar B. E.) Dieses Gedankengut ffnet Pdophilie Tr und Tor, denn mit anderen Worten heisst das: solange es dem Kind gefllt, ist alles erlaubt. Dazu ein Beispiel aus dem Lehrplan (S. 35 und amorix.ch). Die Kindergartenstufe (4 5 Jahre) wird wie folgt dargestellt: |
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Aktuell sind Doktorspiele, lustvolle Selbsterkennung, Rollenspiele (Familie, auch mit zwei Vtern, zwei Mttern, Kssen, Geschlechtsverkehr ), erotisches Interesse an den Eltern, Zeigelust und genitale Spiele, erleben erster innigster Freundschaft und Liebesbeziehungen. Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte im Unterricht: Krper spielerisch wahrnehmen, Krperteile inkl. Geschlechtsorgane benennen, freundschaftliche Beziehung, Zeugung, Grenzen setzen, Intimsphre respektieren.