UN-Menschenrechtsbeschluss

Gemss UN-Menschenrechtsbeschluss herrschen in der BRD Menschenrechtsverbrechen.
Richter, Staatsanwlte und Politiker sind demnach aktiv an Verbrechen gegen die Menschenrechte beteiligt.

Die Verbrechen von BRD-Politikern und von zahlreichen Verfolgungs-Richtern sind alleine schon deshalb so verwerflich, schlimm und hchst verbrecherisch, weil diese System-Vertreter den Menschen eine Rechtsstaatlichkeit vortuschen, wo es in Wirklichkeit nur ein despotisches Verfolgerregime gibt. Das Grundgesetz wurde beispielsweise derart vergewaltigt, dass das Menschenrecht auf freie Meinungsusserung und die Freiheit der Wissenschaft de facto abgeschafft wurden. Da sich die Bundesrepublik aber der UN-Menschenrechts-Charta feierlich unterworfen hat, macht sie sich unentschuldbar schuldig, fortgesetzt die Menschenrechte zu verletzen.

Die BRD-Systempolitiker werden nicht mde, beispielsweise die syrische Regierung anzuklagen, die Menschenrechte zu verletzen: Das syrische Regime hat nach Einschtzung einer UN-Kommission schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Dazu gehrten willkrliche Verhaftungen1, tnt es aus allen Systemrohren und Politiker-Kehlen.

Als wrden in der BRD nicht massenhaft Menschen willkrlich verhaftet werden. Ein wahres Wort zu Auschwitz und Juden, und du verschwindest hinter Gitter. Mit ein wenig Pech sogar fr den Rest deines Lebens, wie das Beispiel Horst Mahler zeigt. In der BRD werden massenhaft Unschuldige aus politischen Grnden verurteilt, viel mehr als beispielsweise in China.

Der staatliche Rundfunksender SWR (SWR-Info) bte sich in der Kunst der Chuzpe mit der Behauptung, in der BRD wrden die Menschenrechte gemss Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen garantiert, nmlich: Alle Menschen sind frei und gleich an Wrde und Rechten geboren.2

Natrlich besitzen die nationalgesinnten Menschen in der BRD keine, bestenfalls nur ganz geringe Menschenrechte. Die linke TAZ beweinte beispielsweise das Schicksal der Kurden in der Trkei, weil man ihnen das Menschenrecht auf freie Meinungsusserung verweigere und sie wegen usserungen in die Gefngnisse werfe: Prominenteste Opfer in den letzten Wochen waren der Verleger, Journalist und Menschenrechtler Ragip Zarakolu und die Professorin Bsra Ersanli. Die Trkei benutze Anti-Terrorgesetze zur Unterdrckung einer freien Meinungsusserung, so die freiheitliche TAZ. In der Trkei tobe: der Missbrauch der Antiterrorgesetze zur Unterdrckung der Meinungsfreiheit. Die Antiterrorgesetzgebung der Trkei ist absichtlich so vage gehalten, dass man je nach politischer Opportunitt fast jeden danach anklagen kann.3

Dieselbe TAZ findet es richtig, wenn in der BRD freie Forscher und Menschen, die ber die jngste Geschichte sowie ber das Programm der Machtjuden wahrheitsgemsse Aussagen machen, massenweise unter dem Vorwand des Gummiparagraphen 130 StGB (Volksverhetzung) verhaftet und jahrelang eingesperrt werden. Was soll denn volksverhetzerisch an der wissenschaftlich bewiesenen Tatsache sein, dass es sich beispielsweise bei der Behauptung, im Konzentrationslager Dachau seien Menschen massenhaft vergast worden, um eine Lge handelt? Was soll denn an der Frage volksverhetzerisch sein, welches NS-Urteil richtig ist, das von Berlin: Das Lager Maidanek, das keine Vergasungsanlage besass (Urteil Landgericht Berlin, 8.5.1950, PKs 3/50) oder das von Dsseldorf: In Maidanek fanden Massenvergasungen statt (Urteil Landgericht Dsseldorf, 30.6.1981, XVII-1/75 S). Aber wer diese Frage ffentlich stellt, geht wegen der vergewaltigten Menschenrechte ins Gefngnis.

Bislang war es so, dass die Verfolgungs-BRD ihre Menschenrechtsverletzungen damit kaschierte, dass 19 der UN-Menschenrechtscharta deshalb nicht greifen wrde, weil dieser das Leugnen von historischen Fakten nicht als freie Meinungsusserung schtze.

Das ist eine Lge, zumindest seit Juli 2011. Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechts-Komitees der Vereinten Nationen (11. 29. Juli 2011 in Genf)* hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, dass insbesondere das Bestreiten des Holocaust als schtzendes Rechtsgut der freien Meinungsusserung gelten msse und nicht verfolgt werden drfe. Das Komitee fasste fr alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die BRD, sterreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschluss: Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsusserungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtmlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse. (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Mehr noch: Dieser Beschluss bezieht sich hauptschlich auf das Bestreiten der Holocaust-Lgen, denn er verweist explizit auf das franzsische Verfolgungsgesetz, das eigens wegen Professor Robert Faurisson gemacht wurde. Das Menschenrechts-Komitee der Vereinten Nationen verweist in seiner glasklaren Formulierung mit der Fussnote 116 extra auf das franzsische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson): Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.4

Das heisst klipp und klar. Die nicht mehr zu zhlenden Verfolgten in der BRD (jedes Jahr mehr als 10000), die zahlreichen inhaftierten Aufklrer, die nichts weiter getan haben, als die Wahrheit zu verffentlichen, sind allesamt unschuldig. Ihre Einkerkerung stellt nach den Buchstaben der UN-Menschenrechts-Charta ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Die verantwortlichen Politiker und Richter mssten demgemss lebenslnglich hinter Gitter kommen, htten wir einen Rechtsstaat. Aber vielleicht kommt der Rechtsstaat schon bald.

Das Verbrecherische der Systemparteien wird an folgenden Aussagen der CDU-Regierungspartei deutlich, verffentlicht am 31. Mrz 2010 auf ihrer Internetseite: Wir bekennen uns zur Universalitt der Menschenrechte, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen und betrachten Menschenrechtspolitik als zentrale Konstante deutscher Aussen- und Sicherheitspolitik. Damit nicht genug. Es folgt sogar noch eine Steigerung der Verlogenheit und der Heuchelei: Gedanken- und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind unverusserliche Prinzipien unserer Menschenrechtspolitik. Und dann besttigt diese Regierungspartei, dass die BRD die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen uneingeschrnkt anerkennt: Zusammen mit der Allgemeinen Erklrung der Menschenrechte bilden diese UN-Pakte die Universelle Menschenrechts-Charta (Universal Bill of Rights). Diese kann als Basis smtlicher universeller Normsetzungen im Bereich der Menschenrechte angesehen werden. Entsprechend lautet ein Kernsatz der Schlusserklrung der Wiener Menschenrechtskonferenz: Alle Menschenrechte sind universell, unteilbar, bedingen einander und hngen miteinander zusammen. Die Implementierung der vertraglich gegebenen, hohen Menschenrechtsstandards in die Praxis wird auch in Zukunft Aufgabe und Ziel unserer Politik sein.

Jetzt kann niemand mehr von diesen verachtenswerten Tyrannen behaupten, er habe von nichts gewusst. Sie sind entlarvt. Sie handeln verbrecherisch, sie lgen verbrecherisch, denn sie haben bis heute die glasklare Neuformulierung des UN-Menschenrechts-Komitees verschwiegen, um ihre Verfolgungspolitik gegenber Unschuldigen rabiat fortsetzen zu knnen.

Ihnen ist jedes Mittel recht, ihre wahnsinnigen Lgen gegen das deutsche Volk weiterhin einsetzen zu knnen. Sie schrecken vor nichts zurck, denn wie sich jetzt herausgestellt hat, liess der Inlandsgeheimdienst der BRD (Verfassungsschutz), sogar Auslnder ermorden (Dner-Morde), um daraus eine Bluthetze gegen die Aufklrer des nationalen Lagers zu entfachen. Nochmals: All das geschieht nur, um die Lgen der BRD vor Aufdeckung zu schtzen. Es sind Vernichtungslgen gegen das eigene Volk.

Quelle: National Journal (globalfire.tv)


Fussnoten

*

Human Rights Committee, 102nd session, Geneva, 1129 July 2011, General comment No 34, 49.

 

1

Zeit.de, 28.11.2011

 

2

swr.de/swrinfo, 9.12.2011

 

3

taz.de, 28.11.2011

 

4

Schandurteile in der Schweiz gegen M. Paschoud, J. Graf, G. Frster, A. Vogt, G. Amaudruz usw.