Menschenrechte
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geniessen Schutz (UN)
Gottlieb Duttweiler, Grnder der Migros und 1935 1962 NR und SR, war einer der hervorragendsten Schweizer. Er war ein Mann der Tat, wie auch seine Zeitung hiess. Wie er durch sein Lebenswerk bewies, arbeitete er zum Wohle von Volk und Vaterland. Haben wir heute noch seinesgleichen? Die individuellen Freiheitsrechte stehen zum grossen Teil nur noch auf dem Papier, sagte er und die Eigenart unseres Lebens als Volk und Staat verwischt sich. Die Tat, 15. Juli 1944 (S. 66). Das freie Wort ist unsere geistige Waffe; man verbinde dem Patrioten den Mund nicht, whrend die Hetzer hintenherum flstern. Die Tat, 3. Juli 1940 (S.62 f). Unserem neuen Brief an alle Parlamentarier und Bundesrte haben wir im Gedenken an Duttweiler seinen folgenden Satz vorangestellt:
Menschenrecht bricht Paragraphen und siegt1
Basel, 13. Februar 2013 |
Sehr geehrter Herr Nationalrat Mder2 |
Direkte Demokratie und Maulkorbgesetz passen nicht zusammen. In jedem Fall unzulssig ist es, einen Menschen beispielsweise mit Mitteln der Gehirnwsche zur inneren Identifikation mit einer Meinung zu zwingen, die er ablehnt. (Regina Kiener und Walter Klin, Grundrechte, S. 201, zitiert vom Schweizer Autor Jan Mahnert in Demokratie und Homokratismus [ber Demokratie, Gleichmacherei und Nivellierung der Menschen], Edition Genius, Wien 2011, S. 113). Die Meinungsfreiheit gibt jeder Person das Recht, ihre Meinung frei bilden und sie ungehindert zu ussern und zu verbreiten. Das Recht der freien Meinungsbildung spricht den nach innen gerichteten Aspekt der Meinungsfreiheit an. Dieser Schutz des forum internum ist untrennbar mit der Freiheit verknpft, eine Meinung zu haben. Unter diesem Aspekt schtzt die Meinungsfreiheit den Einzelnen in seiner Entscheidungsfreiheit, mit welchen Themen er sich befassen, aus welchen Quellen er sich informieren und mit welchen Meinungen er sich auseinandersetzen will, und schliesslich auch darin, zu welchen Ergebnissen und Schlssen die Meinungsbildung fhrt. Dem Staat ist es verboten, dem Einzelnen Meinungen aufzudrngen oder ihn zur Identifikation mit Meinungen zu zwingen. (Kiener, Klin ebd., Mahnert, S. 114.)
Jan Mahnert sieht darin einen Widerspruch und fragt: Wie kann es dem Staat verboten sein, dem Einzelnen Meinungen aufzudrngen oder ihn zur Identifikation mit Meinungen zu zwingen, wenn Artikel 7 des Internationalen Abkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. Mrz 1966 die Vertragsstaaten dazu verpflichtet Massnahmen zu treffen, um Vorurteile zu bekmpfen, die zu Rassendiskriminierung fhren?, um darauf gleich selbst Antwort zu geben: Der Staat drnge dem Einzelnen Meinungen auf und wie ich bereits betont habe, bedarf das Fortbestehen einer sozialen oder politischen Ordnung der Zustimmung bzw. des Konformismus der Mehrheit. Dies lsst sich nur durch Terror oder Massenindoktrination erreichen. (Hervorhebung, d. Red.)
Die Zustimmung zum Strafartikel 261bis StGB (von dem die Zrcher Kantonsregierung 1993 sagte, das Gesinnungsstrafrecht sei in totalitren Staaten blich. In keinem Land ausser der Schweiz gibt es einen Artikel 261bis gegen Rassismus) konnte nur durch eine unverschmte Irrefhrung der Stimmbrger mittels Unwahrheiten, Desinformation, geflschten Graffiti und durch bsartigste Verleumdungen und Beschimpfungen der Gesetzesgegner erreicht werden. Und ohne, dass die damals zustndige Bundesbehrde gegen den von ihr nicht unbemerkt gebliebenen Abstimmbetrug eingeschritten wre! Die befrwortende Abstimmpropaganda verkam zu einer zuvor noch nie dagewesenen, whrend Monaten andauernden Massenindoktrination der Stimmbrger.
Auch alt Bundesrtin Ruth Dreifuss warnte vor Versuchen, Druck auf die Geschichtsforschung auszuben. Die Unabhngigkeit der Historiker sei ein unabdingbares ethisches Prinzip, um Geschichte auch fr die Zukunft schreiben zu knnen. (Tages-Anzeiger, 14. September 1998)
Ein bisher nicht genannter Abstimmbetrug sind die Bestimmungen zur Meinungsusserung ber historische Vorkommnisse, denn sie sind sachfremd und irrefhrend mit Rassendiskriminierung vermengt. Geschichte ist aber keine Rasse! Wer Gesetze macht, die ganz bestimmte Behauptungen verbieten, muss sich tatschlich fragen lassen, warum er nicht gleich das als richtig erkannte Verstndnis der Weltgeschichte gesetzlich regelt, sagten Parteifhrer der CSU Deutschland vor Einfhrung einer gleichartigen Strafbestimmung. (Der Spiegel, 9. Apr. 1984)
Eine rechtliche Frage ist, welche Seite Rassendiskriminierung verbt. Sind es tatschlich jene, welchen dies nachgesagt wird, weil sie unser Vaterland dem autochthonen Volke bewahren wollen, oder sind es nicht vielmehr die anderen, welche dem Volk die Erhaltung seiner biologischen Substanz durch ein laisser faire gegenber der Einwanderung kulturell und seelisch ungleicher Vlker verunmglichen? Angesichts der explodierenden Bevlkerungszunahme afrikanischer und asiatischer Vlker, bei gleichzeitigem Schwunde der weissen, bedroht Art. 261bis StGB unsere Brger, so dass sie vor der notabwendenden offenen Diskussion zurckschrecken. Die europische Bevlkerung hatte 1950 noch einen Weltanteil von 21.6% und wird sich bis 2050 auf 7,1% verringern. Europa ist gemss UN der einzige Kontinent mit einer schrumpfenden Bevlkerung.
Auch Mahnert sieht Handlungsbedarf: Wir stehen vor Herausforderungen historischen Ausmasses. Wollen wir die Zukunft der Vlker Europas sichern, mssen wir den Einfluss der Homokraten3 zurckdrngen und eine Umkehr der Migrationsstrme bewirken. Wir mssen uns darber im klaren sein, dass es lngst nicht mehr fnf Minuten vor zwlf, sondern sechsundsechzig Jahre nach Zwlf ist [das Buch Mahnerts erschien 2011, d. Red.]. Die Verteufelung des Volksgedankens infolge des Zweiten Weltkrieges ist der Ausgangspunkt der aktuellen Lage. Unsere Freiheit und unser Existenzrecht stehen auf dem Spiel. (Mahnert, a.a.O., S. 165 f, Hervorhebung d. Red.).
Betrgerisch zustandegekommene Vertrge haben de jure keine Rechtsgltigkeit. Desgleichen ist die betrgerisch herbeigefhrte Zustimmung der Stimmbrger rechtswidrig und der Strafartikel als null und nichtig ersatzlos zu annullieren, und das Abkommen vom 7. Mrz 1966 gemss Art. 20 desselben zu kndigen. Die Schweiz braucht diesen Strafartikel zur Ahndung von Rassendiskriminierung nicht, denn die vor ihm schon existierenden 111, , 117, 122/123, 126, 137, 139, 156, 173, 174, 177, 180, 181, 182, 183, 221, 223, 259, 261, 262 StGB sind vollkommen gengend. Darber hinausgehende Massnahmen zur Umerziehung mittels Indoktrination sind unzulssig und verstossen gegen die verfassungsmssig garantierten Grund- und Freiheitsrechte des Volkes.
Wie schon mit Brief vom 13. Juli 2012 allen National-, Stnde- und Bundesrten persnlich bekanntgegeben, erinnern wir heute noch einmal an das UN-Menschenrechtskomitee, das in Genf anlsslich seiner 102. Sitzung im Juli 2011 Gesetze, welche Meinungsusserungen zu historischen Begebenheiten unter Strafe stellen, als konventions- und menschenrechtswidrig deklariert hat. Artikel 261bis StGB war gemss Art. 19 des 1983 herausgegebenen General comment No. 10 schon zur Zeit seiner Inkraftsetzung im Januar 1995 konventions- und menschenrechtswidrig.
Die vom UN-Menschenrechtskomitee erlassenen Vorschriften heissen Comments, weil sie von der UN-Vollversammlung beschlossene Grundstze zwecks Ausfhrung kommentieren. Die Comments legen in ihren wichtigsten Punkten fest, dass sich ein jeder frei informieren und seine Meinung frei ussern kann, ohne durch einen Staat daran gehindert zu werden.
Der Allgemeine Kommentar Nr. 34 des UN-Menscherechtsausschusses kann auf dem Weltnetz in allen UN-Sprachen eingesehen werden, unter:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
Hier die Ziff. 9 auf deutsch bersetzt:
Absatz 1 des Artikels 19 fordert den Schutz des Rechtes, Meinungen ungehindert zu vertreten. Zu diesem Recht lsst der Vertrag keinerlei Ausnahme oder Einschrnkung zu. Die Meinungsfreiheit erstreckt sich auch auf das Recht, aus freien Stcken eine Meinung zu jeder Zeit und aus jedem beliebigen Grund zu ndern. Niemandem darf irgendein Recht des Vertrages beschnitten werden aufgrund seiner/ihrer tatschlichen, wahrgenommenen oder vermutlichen Meinung. Alle Kategorien von Meinung geniessen Schutz, seien sie politischer, wissenschaftlicher, historischer, moralischer oder religiser Natur. Es ist unvereinbar mit Absatz 1, das Vertreten von Meinungen zu kriminalisieren. Das Schikanieren, Einschchtern oder Stigmatisieren einer Person einschliesslich Gefangennahme, Haft, Prozess oder Gefngnis aufgrund ihrer Meinung stellt eine Verletzung des Artikels 19, Absatz 1 dar.
Herr NR Mder, wir fragen Sie daher, warum Art. 261bis und Art. 171 c MStG inzwischen noch nicht annulliert worden sind? Wir fragen Sie auch, ob man im Bundeshaus die Schweiz noch als Rechtsstaat wahrnimmt oder ob wir uns bedingungslos einer homokratischen Weltordnung (Mahnert) sklavisch und ohne das Volk zu fragen, gedenkt unterzuordnen? Mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen fr unsere Freiheit und Volkssouvernitt?
Ganz besonders bedrckt uns, dass auf unseren Brief vom 13. Juli 2012 kein einziger Volksvertreter sich im Parlament zu Wort gemeldet hat, wie uns vertraulich mitgeteilt wurde. Jene, die uns Bescheid gaben, trifft kein Vorwurf, sondern jene, die bei jeder Gelegenheit im Parlament das Wort ergreifen, sind zu fragen, warum sie sich, wenn es um Menschenrechte geht, hinter einer Mauer des Schweigens verbergen?
Es versteht sich von selbst, dass in der direkten Demokratie das Volk auch zwischen den Abstimmungen durch offenen Meinungsaustausch und Leserbriefe das Recht auf Mitsprache zur Willensbildung hat. Die freie Meinungsusserung ist unerlsslich; sie zhlt zur Voraussetzung, damit alle aussprechen knnen, worber sie sich sorgen und sich Gedanken machen. Arena-Sendungen sind dafr aber kein Ersatz; sie reprsentieren nicht die tatschliche ffentlichkeit, und die freie Meinungsusserung ist nicht gewhrleistet. So haben auch das Schweizer Staatsfernsehen und das Radio mit keinem Wort vom General Comment No. 34 des UN-Menschenrechtskomitees berichtet! Dies stellt unsere Demokratie in ein fragwrdiges Licht.
Abb Barruel schrieb 1793: es ist kein einziger Staat, der nicht im gleichen Schritt marschieren darf wie die Sekte, die keine Freundschaft ist, auch kein Bndnis, und keine unerschtterliche Geduld hat, welche die verschworenen Brder erreicht. (Mmoires pour Servir lHistoire du Jacobinisme, Hambourg, chez P.Fauche, Libraire, 1793 99, vol. 5, p. 216, Conspiration des Sophistes.)
Diese ins Verderbnis fhrenden gleichen Schritte mit den Homokraten3 knnen nicht unser Weg sein. Die Schweiz muss, wie whrend des Zweiten Weltkrieges, wieder auf ihren eigenen Weg zurckfinden, auf dass sich viele Lnder ihrem einzigartigen Staatsmodell anschliessen mgen.
Die Mitglieder und Abonnenten des Presseclubs Schweiz ersuchen Sie daher, sehr geehrter Herr NR Mder, im Wissen aller Ihnen mit Brief vom 13. Juli 2012 bekannt gemachten Unrechtmssigkeiten, vertieft und ergnzt durch unseren heutigen Brief, im Parlament die Annullierung der Art.261bis StGB und Art.171c MStG zu beantragen. Die Schweiz verdankt ihre Existenz dem Willen zur Freiheit.
Mit freundlichem Gruss
Presseclub Schweiz
sig. Ernst Indlekofer
Fussnoten
Gottlieb Duttweiler NR und SR, Grnder der Migros und des LdU (Landesring der Unabhngigen) am 24. Aug. 1940 in der Zeitung in der Zeitung. |
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Die Anrede Herr NR Mder steht hier stellvertretend fr die Briefempfnger der National-, Stnde- und Bundesrte. |
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Jan Mahnert schreibt, der Begriff Demokratie steht fr die (primr politische) Gleichberechtigung der Mitglieder einer bestimmten Gemeinschaft, whrend mit [der globalistischen] Homokratie die umfassende Gleichberechtigung, aller Menschen gemeint ist. ungeachtet von Herkunft, Sprache, Religion, sexueller Ausrichtung und Rasse. (a.a.O. S. 36ff) |