Wo bleibt der Datenschutz fr Ihre Unterschrift?
Bern, 14.11.2013 |
An die Schweizerische Post AG |
Sehr geehrte Frau Varallo |
Ihre Ungenauigkeit erschreckt mich. Ich habe Ihnen keine Meldung zugesandt mit welcher ich meine Anliegen geschildert htte. Offenbar haben Sie eine Nachricht vom Postamt Basel 18 bekommen, wonach ich auf dem Display keine Unterschrift leiste.
Ich habe seit rund zwei Jahren auf dem inzwischen geschlossenen Postamt Basel8 ausschliesslich auf der Abholungseinladung unterschrieben, und dabei bleibt es.
Es existiert in der Schweiz kein Gesetz, demzufolge jemand gezwungen wre und es ihm damit unmglich gemacht wrde Einblick in das gesamte Dokument zu haben, fr das die betreffende Person ihre Unterschrift abzugeben hat, wie dies in einem elektronischen Netzwerk zutrifft. Somit wrde ihr die Gewhrleistung des Datenschutzes, hier der Unterschrift, verweigert. Wie in der ffentlichkeit inzwischen bekannt wurde, sind selbst militrische und von Atomkraftwerkbetreibern betriebene Informatiksysteme von Einbrchen und Datenklau bedroht. Auch die Schweizerische Post ist davor nicht geschtzt.
Da ja nach Ihrer eigenen Besttigung die Unterschrift auf dem Display identisch mit der Unterschrift auf der Abholungseinladung ist, werde ich weiterhin ausschliesslich auf der Abholungseinladung unterzeichnen.
Sollte mir das Postamt deswegen bar jeder gesetzlichen Grundlage die Aushndigung einer postalischen Zustellung verweigern, wre ich gezwungen, den mir zugestellten Brief oder dgl. an den Absender zurckgehen zu lassen. Ich mache hiermit im eigenen Namen sowie namens des Presseclubs Schweiz die Schweizerische Post fr jeden mir bzw. dem Presseclub Schweiz dadurch entstehenden Schaden ohne jede Einschrnkung vollumfnglich verantwortlich. Die Schweizerische Post wre uneingeschrnkt schadenersatzpflichtig.
Mit freundlichem Gruss
Presseclub Schweiz
sig. Ernst Indlekofer