Januskpfige Meinungsfreiheit
Strassburger Gericht billigt
Leugnen des Armenier-Vlkermords
Wer den Vlkermord an den Armeniern whrend des Ersten Weltkriegs leugnet, begeht laut dem Gerichtshof fr Menschenrechte kein Verbrechen. Das Urteil wird mit dem Recht auf Meinungsfreiheit begrndet.
Das Leugnen des Vlkermords an den Armeniern ist nach Ermessen des Europischen Gerichtshofs fr Menschenrechte kein Verbrechen. Die Verurteilung eines Trken durch ein Schweizer Gericht wegen eben jenes Vorwurfs verstosse gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, rgten die Strassburger Richter am 17.12.13. Das Recht, offen ber sensible Themen zu debattieren, sei ein wesentlicher Aspekt der Meinungsfreiheit.
Der Klger Dogu Perincek, Vorsitzender der trkischen Arbeiterpartei, hatte 2005 bei drei Konferenzen in der Schweiz den Vlkermord an den Armeniern zu Anfang des 20. Jahrhunderts als internationale Lge bezeichnet. Daraufhin hatte die Vereinigung Schweiz-Armenien Strafanzeige gestellt. Perincek wurde zwei Jahre spter in Lausanne zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Schweizer Justiz warf ihm vor, er habe den Vlkermord aus rassistischen Grnden geleugnet.
Ob tatschlich ein Vlkermord begangen wurde, sei aber auch unter 190 Staaten weltweit strittig, entschied das Strassburger Gericht. Lediglich 20 Staaten gingen von einem Vlkermord aus. Der trkische Politiker habe zudem Massakrierung und Vertreibung von Hunderttausenden Armeniern durch das Osmanische Reich im Jahre 1915 nicht bestritten. Das Andenken Verstorbener sei nicht verletzt worden.
Klare Trennung von Holocaust-Leugnern
Nach armenischer Darstellung wurden damals 1,5 Mio. Landsleute systematisch umgebracht, die Trkei spricht offiziell von 500.000 Opfern durch Kmpfe und Hungertod. Dieser Fall msse klar von jenen unterschieden werden, bei denen es um das Leugnen des Holocaust gehe, heisst es in dem Urteil weiter. Die von Nazi-Deutschland begangenen Verbrechen seien historisch verbrgt und im brigen von einem internationalen Gericht, dem Nrnberger Kriegsverbrechertribunal (IMT), festgestellt worden, urteilt das Strassburger Gericht.
Der obige Absatz ruft nach Widerspruch. Zuvor sei festgestellt, dass das Bestreiten des einen Vlkermordes als strafbar, des anderen aber nicht, pure Rechtswillkr ist. Was berhaupt nicht einleuchtet, ist, die Strafbarkeit von der Tatwaffe bzw. des Tatwerkzeugs abhngig zu machen, wie Prof. Daniel Moeckli vorgibt (siehe weiter unten), so als wre in den USA die zur Anwendung kommende Todesstrafe (Injektion, Gaskammer oder Erhngen, heute zumeist nicht mehr angewendet) unterschiedlich zu bewerten.
Inakzeptabel wre daher, schon nur die Auseinandersetzung mit diesem Gegenstand als strafbar zu behaupten, was darauf hinausliefe, das eine Mordwerkzeug zu billigen, das andere aber nicht, sobald der begangene Vlkermord, was man ja erst im nachhinein wissen kann, bestritten wird.
Im Vordergrund der Strafbarkeit hat der Vlkermord selbst, nicht das Mordwerkzeug als solches zu stehen. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist daher kein Bestreiten des Vlkermordes gemss Art. 261bis Abs. 4 StGB. In diesem ist ein Konglomerat von Floskeln genannt, das mit der sinnlosen Verbindung aus einem dieser Grnde als leugnen des Vlkermordes gilt. Dies, wie auch das Zustandekommen der Urteile des IMT selbst, wird hier kritisch diskutiert.
Der Europische Gerichtshof fr Menschenrechte (EGMR) liefert den besten Beweis, was leugnen gerade nicht bedeutet. Perincek wurde in der Schweiz verurteilt, weil er den Vlkermord an den Armeniern eine internationale Lge genannt hat, d.h. durch eine Lge Falsches bekundet zu haben: Es gab keinen Vlkermord. Deswegen wurde er vom Bundesgericht schuldig befunden, den Vlkermord an den Armeniern bestritten zu haben. Wenn nun aber von den sogenannten Revisionisten (von lat. revidere, wieder hinsehen) gesagt wird, sie wrden den Holocaust leugnen, dann soll lgen pltzlich umgekehrt zu verstehen sein, nmlich nicht etwas Falsches bekunden, sondern Richtiges bestreiten.
Spiegel online berichtete am 9. Sept. 2013: Weil der britische Bischof Richard Williamson in einem Interview den Holocaust leugnete, will ihn die deutsche Justiz zur Rechenschaft ziehen. Williamson leugnet den Holocaust aber nicht, sondern er bestreitet, dass es diesen gegeben hat. In Wrterbchern lesen wir zu Lge: Eine absichtlich falsche Aussage; lgen: er behauptet, es gehe ihm gut, aber sein schlechtes Aussehen straft seine Worte Lgen. Lgen ist moralisch verwerflich. Daher werden schon Kinder bestraft, wenn sie beim Lgen erwischt werden. Was soll also die Wortspielerei mit gezinkten Karten, wenn es um den Holocaust geht? Der Gebrauch der Worte Holocaust, Lgner ist ein psychologischer Trick, damit die Menschen sofort verstummen, wenn sie diese Worte hren. Norman Finkelstein spricht vom Trick, jeglicher Kritik an Juden die Legitimation zu entziehen (Holocaust-Industrie, Piper, Mnchen 2001, S. 46).
Weiter ist festzustellen, dass das Schweizer Strafgesetz nichts von Holocaust (griech. vollstndig verbrannt) weiss, und es ist daher mehr als fraglich, ob Holocaust, womit im Altertum heilige Bandopfer von Tieren bezeichnet wurden, in amtlichen Schriften mit Vlkermord an Menschen gleichgesetzt werden kann. Der Holocaust hat insofern eine biblisch berhhte Sonderstellung, die in der Schweiz, einem nicht theokratischen Staat, nichts zu suchen hat. Dessen ungeachtet wird bei uns verzeigt, wer den Holocaust bestreitet. Wie kommt es zu dieser Sprachregelung?
Umerziehung oder sogar eine Notlge scheint es zu sein, wenn der EGMR erklrt: Die von Nazi-Deutschland begangenen Verbrechen sind historisch verbrgt und im brigen von einem internationalen Gericht, dem Nrnberger Kriegsverbrechertribunal (IMT), festgestellt worden.
Verbrgen (etwas besttigen) ersetzt keinen Sachbeweis, wenn er nicht durch nachprfbare Fakten (authentische Dokumente, Zeugenbeweise aus erster Hand) erhrtet wird. Sachbeweise wurden vom IMT keine erbracht. Aussagen beruhten fast nur vom Hrensagen. Archive bleiben seit einem halben Jahrhundert verschlossen. Ein Gericht nach herkmmlichem Massstab war das IMT nicht. Noch schlimmer wiegt die Meinung des EGMR die Verbrechen seien vom Nrnberger Kriegsverbrechertribunal festgestellt worden. Von den Damen und Herren des EGMR muss erwartet werden, dass sie den genauen Wortlaut des Tribunals kennen. Im Urteil des Nrnberger Militrtribunals heisst es wrtlich:
In einer Anzahl von Konzentrationslagern wurden zur Massenvernichtung der Insassen Gaskammern mit fen zum verbrennen der Leichen eingerichtet. Von diesen wurden einige tatschlich zur Ausrottung der Juden als Teil der Endlsung des jdischen Problems verwendet. Die Mehrzahl der nicht jdischen Insassen wurde zur krperlichen Arbeit verwendet, obwohl die Bedingungen, unter denen sie arbeiteten, krperliche Arbeit und Tod fast gleich setzten. Diejenigen Insassen, die erkrankt sind und nicht mehr arbeitsfhig waren, wurden entweder in den Gaskammern ermordet, oder in besondere Krankenhuser berfhrt, wo ihnen vllig unzureichende rztliche Behandlung zuteil wurde, wo sie womglich noch schlechtere Nahrung erhielten als die arbeitenden Insassen, und wo sie dem Tode berliefert wurden.
In diesen Stzen steckt die von der Sache her undenkbare Erklrung, KL-Insassen seien nahe ihres Todes unter Bedingungen eines nicht arbeitsfhigen Zustandes gehalten worden, um sie dennoch [fr die Kriegswirtschaft] arbeiten zu lassen, oder sie zur Pflege in Krankenhuser berfhrt zu haben. Bei diesen, mit biblischen Wundern vergleichbaren Verkndigungen, fragt man sich, warum die Hftlinge nicht unverzglich umgebracht worden sind, denn zum Arbeiten waren sie in dem vom IMT beschriebenen Zustand zweifellos keinesfalls zu gebrauchen.
Nher kommen wir der Sache, wenn wir wissen, dass der US-Hauptanklger Robert H. Jackson am 26. Juli 1946, mehr als ein Jahr nach dem Kriegsende verkndete: Als Militrgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen dar. Das heisst, der Volksmord an der Deutschen Zivilbevlkerung durch Stdtebombardierungen wird nach einem Scheinprozess mit Hinrichtungen durch Erhngen der deutschen Staatsfhrer ersetzt und dem Volk die Regierung genommen.
Die Verfahrensweise des IMT war im Art. 18 festgehalten. Sie bestimmte, dass der Gerichtshof den Prozess streng auf eine beschleunigte Verhandlung der durch die Anklage vorgebrachten Punkte beschrnken soll, und dass er alle Fragen und Erklrungen ablehnen kann, wenn sie dem Gericht unntig erscheinen. Im Art. 19 stand, dass der Gerichtshof nicht an die blichen Grundstze der Beweisfhrung gebunden sei. Und im Art. 21 hiess es, allgemein anerkannte Tatsachen mssen nicht bewiesen werden. Das heisst, die Angeklagten konnten Belastungen zur Kenntnis nehmen, aber auf Gegenbeweise musste nicht eingegangen werden.
Selbst der Rechtsgrundsatz nullum crimen sine lege praevia, nulla poena sine lege (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz) wurde missachtet. Angeklagte wurden teilweise fr Verbrechen verurteilt, die zum Zeitpunkt der Tat durch ein multilaterales Abkommen zwar untersagt waren, fr die aber nie ein Strafmass festgelegt worden war. Zum Beispiel Fhren eines Angriffskrieges, ein Verbrechen gegen den Frieden. Weltmeister von Angriffskriegen ist bis heute die USA. Halleluja!*
* Joachim Fernau Halleluja, die Geschichte der USA, Ullstein, Berlin 1998 |
Die USA sind ein Bundesstaat, welcher mehrheitlich durch Aggression und Vlkermord zu einer Weltmacht wurde und anderen Staaten ihre Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsform frmlich aufzwingen. Seit deren Grndung sind die USA eng mit der Israel-Lobby (AIPAC) liiert, die entscheidenden Einfluss auf die US-Politik ausbt. Nach 1945 verbten die USA rund 200 Angriffskriege.*
* Gore Vidal, Ewiger Krieg fr ewigen Frieden, EVA, Hamburg 2002 |
Was immer fr Gesetze die Alliierten fr die Zwecke des Nrnberger Prozesses aufzustellen versuchten, die meisten dieser Gesetze hatten zur Zeit, als die Taten begangen wurden, noch nicht existiert. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post facto von den Juristen verdammt worden schrieb die Time im Nov. 1945.
Laut US-Anklger Thomas Joseph Dodd* bestand der Angestelltenstab des Gerichtes zu 75% aus Juden.
* Dodd in einem Brief an seine Frau. Zitiert in.: The Providence Journal, 30. Sept. 2007 von Charles Bakst: Senator von Connecticut Christopher Dodd prsentiert hautnahe Geschichte in einem Buch ber seinen Vater: Du weisst, wie sehr ich den Antisemitismus verabscheut habe. Du weisst, wie stark meine Abneigung gegen diejenigen ist, die jegliche Art von Intoleranz predigen Du wirst mich also nicht missverstehen, wenn ich Dir mitteile, dass das hiesige Personal zu 75% aus Juden besteht. Mein Standpunkt ist, dass sich die Juden in eigenem Interesse von diesem Prozess fernhalten sollten. Die Anklage, dieser Krieg sei um der Juden willen gefhrt worden, wird weiterhin erhoben und wird in den Nachkriegsjahren immer und immer wieder erhoben werden. Der allzu hohe Prozentsatz an jdischen Mnnern und Frauen, die hier vertreten sind, wird als Beweis fr die Richtigkeit dieser Anklage zitiert werden. Manchmal erhlt man den Eindruck, die Juden zgen aus diesen Dingen nie die richtigen Lehren. Sie scheinen darauf erpicht zu sein, sich neue Schwierigkeiten einzubrocken. Ich schreibe nicht gerne ber diese Dinge sie sind mir zuwider , aber ich bin darber besorgt; sie drngen sich rcksichtslos vor und streiten untereinander und mit allen anderen. (Siehe Biographie Thomas J. Dodd am Ende dieses Beitrages) |
Der mehreren Verhandlungen der Nachfolgeprozessen als Richter vorsitzende US-Amerikaner Charles F. Wennerstrum drckte es in einem Gesprch mit der Chicago Daily Tribune im Februar 1948 wie folgt aus: Die gesamte Atmosphre hier ist ungesund. (...) Es wurden Anwlte, Sachbearbeiter, Dolmetscher und Ermittler eingestellt, die erst in den vergangenen Jahren Amerikaner wurden und deren Hintergrnde eingebettet waren in Europas Hass und Vorurteilen.
Die Kriegsverbrecherprozesse des Nrnberger Militrtribunals hatten zum Zweck, die ganze Welt mit der barbarischen Gefahr der Deutschen zu verngstigen und dienten den USA zur Ausschaltung eines bis dahin wissenschaftlich, technologisch und wirtschaftlich hchst entwickelten Konkurrenten, des zuvor noch weltweit geachteten Deutschen Reiches. Die Niederringung Deutschlands war eine Vorstufe zur US-Weltrepublik, New World Order.
Umgekehrt kommen Angriffskriegsverbrechen der Alliierten kaum zur Sprache: Auf sowjetischer Seite z.B. das Massaker von Katyn, auf westalliierter Seite die Bombenangriffe auf Hamburg. Bomben-, Brand- und Schwefelbrandbombenangriffe auf Dresden. Nach Meinung der Prozesskritiker alles ohne militrische Notwendigkeit, sondern Flchenbombardements zur Demoralisierung der Zivilbevlkerung. Kriegsverbrechen gemss Haager Landkriegsordnung von 1907, welche die Beeintrchtigungen von Zivilpersonen whrend kriegerischer Auseinandersetzungen verbietet.
Im oben zitierten IMT-Urteil steht kein Wort von Auschwitz, sondern: in einer Anzahl von Konzentrationslagern. Damit ist dokumentarisch verbrgt, dass in keinem KL eine Tatortaufnahme stattgefunden hat, andernfalls zumindest deren Namen und Untersuchungsergebnisse genannt worden wren, wie es im Urteil eines jeden Rechtsstaats nicht wegzudenken ist.
Stellen wir uns einmal einen Angeklagten vor, der wegen des Einbruchs in ein Juweliergeschft vor Gericht steht und die Richter kmen zum Schuldspruch: In einer Anzahl von Bijouterien ist der Angeklagte mit schwerem Brechwerkzeug eingedrungen. Der Angeklagte wird zu drei Jahren Gefngnis verurteilt. Ein Strafverfahren mit einer solchen Urteilsbegrndung ist undenkbar und wrde vom Obergericht, sptestens aber vom Bundesgericht als unsubstantiiert aufgehoben werden.
Erstaunliches vernehmen wir auch vom Frankfurter Auschwitz-Prozess, wo im Urteil festgestellt wurde:
Dem Gericht fehlten fast alle in einem normalen Mordprozess zur Verfgung stehenden Erkenntnismglichkeiten, um sich ein getreues Bild des tatschlichen Geschehens im Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es fehlten die Leichen der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverstndigen ber die Ursache des Todes und die Todesstunde. Es fehlten Spuren der Tter, Mordwaffen usw. Eine berprfung der Zeugenaussagen war nur in seltenen Fllen mglich.
Wenn bekannt ist, dass kaum Beweise vorliegen, alle Spuren fehlen und keine zum Verbrechen fhrenden Erkenntnisse mglich sind, ist das Strafverfahren aus prozessrechtlichen Grnden einzustellen. Das Eingestndnis im Frankfurter Auschwitz-Prozesses nachdem schon vom Nrnbergertribunal keine Namen der Tatorte genannt worden sind, muss als Armutszeugnis des Strafgerichts verstanden werden, weil es unterlassen hat, Untersuchungen der Gebude und Einrichtungen vor Ort und deren Zweckbestimmung anzuordnen.
Weiter ist bekannt geworden, dass Mordgestndnisse unter Folter erzwungen wurden. Hier sei nur Rudolf Hss genannt, von dem die Folterer in den 1980er Jahren selbst davon berichtet haben:*
* R. Butler, Legions of Death, Arrows Books Ltd., London 1986, S. 236f.; vgl.: R. Faurisson, aaO. (Anm. 315); D. Irving, On Contemporary History and Historiography, JHR 5(2-4), Anm. 20 (1984), S. 241-246 (S. 349-357 in der Internet PDF-Ausgabe). (882) |
Er wurde drei Tage lang gefoltert. Der britische Sergeant Bernard Clarke ber die Vernehmung: Wir hatten ihm eine Fackel in den Mund gerammt. Die Schlge und das Geschrei waren endlos. Hss hatte fr 2 Millionen von ihm in Auschwitz umgebrachte Juden unterschrieben. In Nrnberg besttigte er fr 1 Millionen verantwortlich zu sein (die Zahl auf den heutigen Gedenksteinen in Auschwitz, auf denen bis 1995 noch 4 Millionen zu lesen war, die Red.).
Einem rechtstaatlichen juristischen Verfahren geziemt es nicht, wenn Gerichte forensische Untersuchungen historischer Tatorte verweigern und (in Deutschland) Antrge fr Untersuchungen als strafbar geahndet werden. Solches Vorgehen zu Lasten nichtjdischer Angeklagter zugunsten einer jdischen Klgerschaft wre in der Schweiz nach Art. 261bis StGB rassendiskriminierend. Nach Bundesverfassung sind vor dem Gesetz alle gleich. Weder Bevorteilung noch Benachteiligung, gleich welcher Seite, ist statthaft.
Hier sei auch an das aussergewhnliche Vorgehen erinnert, als die Schweiz Mitte der 90er Jahre sich wegen jdischer Vermgen auf Schweizer Banken an den Pranger stellen liess, wo doch bekannt war, dass hiesige Banken berechtigte Forderungen auch heute noch herausgeben, sofern legitime Ansprche nachgewiesen werden knnen. US-Bankkonten ohne Bewegung jedoch schon nach fnf Jahren unwiderruflich dem Staate verfallen. Botschafter Carlo Jagmetti in den USA hatte gewarnt, doch der Bundesrat zeigte sich schwchlich. Allen voran Bundesrat Kaspar Villiger, der sich fr die Schweizer Flchtlingspolitik entschuldigte! Nicht besser Bundesrat Arnold Koller mit seinem knieweichen Vorschlag einer Solidarittsstiftung von sieben (!) Milliarden Franken. Die franzsische Zeitschrift Le Point schrieb am 25. Juli 1998 in ihrem Online-Bulletin von Amerikanischer Aggression. Diese dauert mit anderen Mitteln bis heute an, und im Bundeshaus berwiegt wiederum gleiche Schwche.
Eines der grssten Verbrechen der Weltgeschichte
Das Verfahren des Nrnberger Militrgerichtstribunals das auch Folter von Belastungszeugen zuliess zhlt zu den grssten juristischen Verbrechen der Weltgeschichte. Wer anderer Meinung ist, begngt sich mit dem Fernsehsessel, hat sich bis heute aber keine Zeit genommen, sich in die umfangreiche, in Deutschland und der Schweiz verbotene, auf dem Weltnetz aber zugngliche Aufklrungsliteratur zu vertiefen. Jene, die meinen, sie mssten anderes als sie von den Massenmedien ber Jahrzehnte hinweg zu hren bekommen haben, nicht lesen, seien an den bekannten rmischen Rechtsgrundsatz audiatur et altera pars erinnert.
Audiatur et altera pars
Dieser rmische Rechtsgrundsatz, man hre auch die andere Seite, steht fr den Anspruch auf rechtliches Gehr, der in jeder modernen Rechtsordnung ein zentrales Verfahrensgrundrecht ist. In Verfahren obigen Zusammenhangs und in Lndern mit Strafbestimmungen wie Art. 261bis Abs. 4 StGB in der Schweiz, wird dieser Rechtsgrundsatz zulasten der Angeklagten systematisch gebrochen. Ohne ihre Klagen anzuhren, werden sie rechts- und gewissenlos verurteilt. Anstelle des IMT richten heute nationale Inquisitionsgerichte, die keine abweichende Meinung zulassen, sondern mit Hinweis auf die Offenkundigkeit verurteilen.
Die Armenier, die Perincek einklagten, sind nicht dagegen, wenn der an ihnen verbte Vlkermord in den Jahren 191517 untersucht wird. Auch die Albaner nicht. Wenn aber gefordert wird, das Versumnis des IMT nachzuholen und KL und Gaskammern zu untersuchen, gibt es weltweit einen Aufschrei. Der erste, der 1989 Auschwitz einer Prfung unterzog, war US-Ingenieur Fred Leuchter. Der Verkauf seines Berichts in Buchform Der Leuchter Report ist verboten. Dasselbe gilt fr alle Bcher, die nicht mit der offiziellen Doktrin bereinstimmen. Zur Offenkundigkeit lohnen sich daher folgende berlegungen:
Offenkundig sind Tatsachen, die durch allg. Erfahrung und/oder Lehrstze bekannt oder zumindest wahrnehmbar sind: Nachts ist es dunkel, ein Meter hat 1000 mm, usw. Schon das Wissen um die Schaltjahre ist nicht allgemein- bzw. offenkundig, weil nur wenige wissen, dass das Schaltjahr in durch 100 teilbaren Jahren ausfllt, nicht aber wenn es durch 400 teilbar ist. Nicht zu den allgemeinkundigen Vorkommnissen zhlen auch solche, die durch Massenmedien verbreitet wurden, ohne dass der Tatbestand zuvor untersucht und Beweise erbracht worden sind (z.B. die Ursache eines Flugzeugabsturzes. Unfall oder Sabotage?). Offenkundig und allgemeinkundig ist, dass der Zweite Weltkrieg stattgefunden hat. Doch schon die einzelnen Vorkommnisse, die zum Kriege gefhrt haben, sind nicht allgemeinkundig und daher auch nicht gerichtskundig. Mit seinem soeben herausgekommenen grossvolumigen Werk Die Schlafwandler stellt Christopher Clark (54), Professor fr Neuere Europische Geschichte am St. Catherins College in Cambridge, in Frage, was bisher als bereinstimmendes Wissen (Konsens) unter Historikern galt, dass Deutschland die Hauptschuld am Ausbruch des Ersten Weltkrieges trgt. Wenn schon intensive Forschung mit den Ursachen, die zum Kriege gefhrt haben, nach hundert Jahren neue Ergebnisse zeitigen, um wieviel mehr dann die Ablufe des Kriegsgeschehens selbst. Wie fragwrdiger dann aber auch die von den Siegermchten des Zweiten Weltkrieges dem besiegten Deutschland zugeschriebenen Kriegsverbrechen? Erwhnenswert ist an dieser Stelle das Buch des Historikers Stefan Scheil (51) Transatlantische Wechselwirkungen (Duncker & Humblot, Berlin 2012), in dem er von Umerziehung des Deutschen Volkes durch Einflussnahme auf Presse, Schulen und Universitten mittels Publikationsrestriktionen, Lehrverbote usw., bis hin zu den 68ern schreibt (S. 35, 72, 80, 84 u.a.). Auch seine Anmerkungen zum Nrnberger Prozess sind lesenswert (S. 139). Hochschulabgnger, die heute Staatsanwlte oder Richter sind, wurden von vor ihnen schon Umerzogenen einseitig ausgebildet. Historische Tatsachen die heutige Richter in amtlicher Eigenschaft wahrgenommen haben oder die ihnen sonst bekannt sind, knnen daher weder offenkundige noch gerichtskundige Tatsachen sein, sondern sie sind drftige Kenntnisse einer einseitigen und lckenhaften Ausbildung. Die Verurteilung von Angeklagten wegen Zuwiderhandlung gegen Art. 261bis Abs. 4 StGB beruht auf mangelhafter Sachkenntnis sowie aufgrund politischer und beruflicher Opportunitt im persnlichen Existenzkampf. Es fhrt kein Weg daran vorbei, dass solche Verurteilungen menschenrechtswidrig sind. Das UN-Menschenrechtskomitee hlt in seinen Anmerkungen Nr. 34 fest: Verurteilung wegen historischer Meinungen sind konventions- und menschenrechtswidrig.
Christoph Blocher (SVP) hlt den Entscheid der Strassburger Richter fr richtig. Denn der Rassismusartikel sei falsch konzipiert. Dass jemand wegen einer Meinungsusserung verurteilt wird, die niemanden in seiner Ehre verletzt oder schadet, das geht nicht, betont er. Das geht auch dann nicht, wenn die geusserte Meinung falsch ist. Die Rassismusstrafnorm sei fr die Schweiz in den vergangenen Jahren Gift gewesen, weil sie zu vielen unntigen Verfahren fhrte und die Meinungsusserungsfreiheit einschrnkte. Jetzt msse das Rassismusstrafrecht in der Schweiz angepasst werden. Dies mssten jetzt eigentlich auch alle Gutmenschen untersttzen, welche den Menschengerichtshof ja fast anbeteten. Die SVP werde in der kommenden Session mit einer Motion eine nderung des Rassismusgesetzes verlangen (Basler Zeitung 17.12.2013).
Nur ein Tag spter widerspricht Daniel Moeckli, Assistenzprofessor fr Vlker- und Staatsrecht an der Universitt Zrich, einer Gesetzesanpassung: Der EGMR unterscheide ganz klar zwischen Holocaust und anderen Arten des Vlkermordes. Bei der Leugnung des Holocaust werden historische Fakten wie etwa die Existenz von Gaskammern verneint, die in den Nrnberger Prozessen von einem internationalen Gericht anerkannt worden waren. Anerkannt, ohne Bestandesaufnahme!
Es fehlt jetzt nur noch, dass ein Giftmord mit einer Zyankali-Kapsel anders bestraft wird, als ein solcher mit einem Kchenmesser. Das Bestreiten der Ttungsart ndert ja am Verbrechen nichts. Tot ist tot, Mord bleibt Mord und Vlkermord, Vlkermord. Aufgrund von Einwnden dieser Person aus dem Umkreis geistig Voreingenommener einer Universitt, in der abgelehnt wird, was nicht in das Denkschema gewisser Professoren passt (siehe den Fall Christoph Mrgeli), sehen wir uns veranlasst, hier ein wenig weiter auszuholen. Zunchst sei wiederholt, dass das IMT keine Untersuchung der mglichen Tatorte angeordnet, sondern Urteile aufgrund sowjetischer Quellen vom Hrensagen gefllt hat, woraufhin es dann Gaskammern nur ganz nebenschlich behandelt hat, obwohl sie heute noch untersucht werden knnten. Schlimmer wiegt, dass Belastungszeugen zu Gestndnissen erpresst wurden.
Erpressungen durch das IMT
Erpressen von Gestndnissen zur Unterzeichnung von Dokumenten durch Androhung, z.B. Auslieferung an die Sowjets, was gleichbedeutend mit lebenslanger Zwangsarbeit in sibirischen GULags war. Oder Frau und Kinder des Einvernommenen den Sowjets auszuliefern. Isolationshaft, Drohung mit Erschiessen, tagelange ununterbrochene Verhre von Hftlingen whrenddem sie keine Nahrung erhielten.
Der Normalbrger kann sich das alles nicht vorstellen, weil die gleichgeschalteten Medien seit 60 Jahren nicht davon berichten. Die auf dem Weltnetz gezeigten Bilder aus dem US-Gefangenenlager Quantanamo und misshandelter Irakern seien den Ahnungslosen ein Fingerzeig.
Experten sind der Ansicht, dass es auch heute noch Hunderte von Fllen gibt, wo unschuldig Angeklagte bei Verhren zusammenbrachen und Verbrechen gestanden, die sie gar nicht begangen haben.
Spiegel-TV berichtete im Sommer 1990 von zwei Fllen, bei denen sich die Angeklagten des Mordes schuldig bekannten, nachdem sie usserst wirkungsvollen Verhrmethoden sowie einer nicht weniger effektiven Verfahrensweise ausgesetzt waren. Obwohl laborwissenschaftliche Untersuchungen in beiden Fllen ergaben, dass beide Angeklagte mit der Tat nichts zu tun hatten, lehnten die Gerichte die Sachbeweise wegen Offenkundigkeit durch Gestndnis ab. Durch einen glcklichen Zufall wurden die tatschlichen Tter kurze Zeit spter gefasst, die beiden Verurteilten daraufhin entlassen.* Selbst Richter laufen also bisweilen Gefahr, Gestndnisse von in die Enge getriebener Angeklagten hher zu bewerten als Sachbeweise.
* Spiegel-TV, RTL-Plus, 15.7.90, 21:45. (853) |
Wenn prozesswidrige Verhrmethoden heute noch angewandt werden, wieviel Vertrauen geniessen dann jene des IMT als Fortsetzung der Kriegsbemhungen? so Hauptanklger Robert H. Jackson. Zwar weniger die vom IMT Angeklagten, weil diese zu sehr im Rampenlicht der ffentlichkeit standen. Doch von den Belastungszeugen vernahm die ffentlichkeit nichts. Das Protokoll des IMT selbst beinhaltet eine aufschlussreiche Passage bezglich der Aussage von Julius Streicher. Er hatte whrend seiner Zeugenaussage berichtet, wie er wiederholt gefoltert worden sei. Auf Antrag der Anklage wurde diese Passage dann allerdings aus dem Protokoll entfernt, nicht aber die Diskussion des Gerichts ber diese Frage, ob die Passage entfernt werden soll.*
* IMT, Bd. 12, S. 398; vgl. Keith Stimely, The Torture of Julius Streicher, JHR, 5(1) (1984), S. 106-119 (www.vho.org/GB/Journals/JHR/5/1/Stimely106-119.html); R. Butler, aaO. (Anm. 882), S. 238f.; vgl. W. Maser, Nrnberg. Tribunal der Sieger, Droste, Dsseldorf 1988 (Econ-Verlag, Dsseldorf 1977). (885) |
In der Besatzungszone der Amerikaner gab es bis zum Jahre 1949 mehrere amerikanische Untersuchungskommissionen, die einen Teil jener Foltervorwrfe untersuchten, die von deutschen oder auch von amerikanischen Verteidigern vorgebracht worden waren. Besonders engagiert zeigte sich damals der vom US-Senat als Beobachter entsandte Senator Joseph McCarthy, der aus Protest gegen die Kollaboration der Untersuchungsmitglieder mit der amerikanischen Armee bei der Vertuschung des Skandals seinen Beobachterposten nach zwei Wochen niederlegte und eine bewegende Rede vor dem US-Senat hielt:
ber die Scheinverfahren als solche besteht kein Streit. () Er (der Angeklagte) wurde dann mitten in der Nacht mit einer schwarzen Kapuze ber dem Kopf in ein kleines dunkles Zimmer gefhrt. () Scheinrichter () Scheinstaatsanwalt () Scheingeistlicher () Scheinhinrichtung () Sicherlich ist es nicht allzu schwer, unter solchen Umstnden Gestndnisse zu erlangen. Schlagen, Treten in die Hoden, andere krperliche Misshandlungen der Gefangenen gehrten auch dazu, um die Angeklagten weich zu machen" und Gestndnisse von ihnen zu erlangen.*
* Congressional Record-Senate No. 134, 26.VII. 1949, S. 10397ff., komplett abgedruckt in R. Tiemann, aaO. (Anm. 891), S. 269ff. (http://vho.org/D/zferdk/4.html); vgl. E.L. van Roden, American Atrocities in Germany, The Progressive, Februar 1949, S. 21f. (www.vho.org/F/j/RHR/6/VanRoden22-28.html). (896) |
Willkr gegen Historiker
Historiker stehen in der Verpflichtung zur grsstmglichen Zahlengenauigkeit. Eine gewisse Zahl von Opfern vorauszusetzen widerspricht daher der grundstzlichen Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit, denn sollte einer eine kleinere Zahl nennen als bisher bekannt wurde, riskiert er wegen Verharmlosung des Vlkermordes angeklagt zu werden. Dieser Satz bedarf keiner weiteren Erklrung, um klar zu machen, dass fr Art. 261bis Abs. 4 StGB in einer freiheitlichen Gesellschaft kein Platz ist. Er ist daher vollstndig zu annullieren, denn Geschichtsforschung ist in stetigem Wandel, sie lsst sich nicht in Gesetzesschriften giessen.
Einseitig, opportunistisch
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Zwischen 1945 und 47, als in Nrnberg noch ber Kriegsverbrechen diskutiert wurde, verbten alle vier Siegernationen zusammen mit ihren polnischen, tschechischen und jugoslawischen Verbndeten die grsste ethnische Suberung der Menschheitsgeschichte: 15 Millionen Deutsche wurden aus ihrer Heimat in Ost- und Mitteldeutschland vertrieben, 2 Millionen verloren auf der Flucht ihr Leben. (Frankfurter Allgemeine, 29.7.2003.) Andere berichten von 16,5 Millionen. Viele erfroren, ertranken, wurden erschossen oder vergewaltigt. Dies war eines der schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wovon Schweizer Medien nicht schreiben und das Fernsehen nicht berichtet und keine Bilder zeigt. Aber regelmssig vom Holocaust.
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Zu den vertriebenen Sudeten gehrte auch der Diplomingenieur Gerhard Frster, ein 1996 78jhriger schwerkranker Mann, der wegen mehrerer in seinem Verlag in Wrenlos (AG) erschienenen Bcher von der Schweizer Justiz wegen gewaltloser Meinungsusserung durch die Druckerpresse wie ein Schwerverbrecher vor Gericht gezerrt, zu 16 Monaten unbedingt und einer Geldbusse von 20000 Franken verurteilt wurde. Gemss neuem Urteil des UN-Menschenrechtskomitees gilt dies als unrechtsmssig und menschenrechtswidrig.
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Von NR Christoph Blocher unerwhnt blieb leider die Unbestimmtheit der Rassismusstrafnorm. Gerade deswegen ist es fr den Normalbrger nicht zu berschauen, mit welchen Aussagen er sich strafbar macht. Die Stnde- und Nationalratskommission redeten sich in ihren Stellungsnahmen auf unser Abschaffungsgesuch damit heraus, dass wie in anderen Gesetzesbestimmungen auch die verschiedenen unbestimmten Rechtsbegriffe des Art. 261bis StGB auslegungsbedrftig sind. Gerade dies ist nicht hinzunehmen, weil ein jeder Staatsanwalt oder Richter vermeint, seine eigene Weltanschauung einbringen zu knnen. Wenn Mord und Totschlag; Raub, Diebstahl und Entwendung im Strafgesetz definiert werden knnen, dann sind erst recht vage Begriffe wie verharmlosen oder Menschenwrde zu przisieren. Zumal fr einen Inuit und einen Aborigines, um nur diese zwei Vlker zu nennen, Menschenwrde unterschiedliche Inhalte haben. Vollkommen blind in der Sache selbst erklren die Kommissionen, die private Meinungsbildung und -usserung sei davon nicht betroffen. Gerade in einer demokratischen Gesellschaft ist die ffentliche Meinungsbildung (innerhalb der Grenzen vor Inkraftsetzung des Art. 261bis StGB) unverzichtbar!
Die SR- und NR-Kommission missachten durch Abweisung unseres Gesuchs die Rge des UN-Menschenrechtskomitees und des Internationalen Pakts ber brgerliche und politische Rechte (IPBPR), deren Beschlsse die Schweiz ratifiziert hat. In seiner allgemeinen Erklrung Nr. 34 hlt das UN-Komitee in Ziff. 9 fest Alle Kategorien von Meinungen geniessen Schutz, seien sie politischer, wissenschaftlicher, historischer, moralischer oder religiser Natur. Es ist unvereinbar mit Absatz 1, das Vertreten von Meinungen zu kriminalisieren. Das Schikanieren, Einschchtern oder Stigmatisieren einer Person einschliesslich Gefangennahme, Haft, Prozess oder Gefngnis aufgrund ihrer Meinung stellt eine Verletzung des Artikels 19, Absatz 1 dar. Und Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind mit den Verpflichtungen unvereinbar, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich des Respekts fr Meinungs- und Meinungsusserungsfreiheit auferlegt. (Ziff. 49)
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Um als Gesetz im Sinne von Absatz 3 zu gelten, muss eine Bestimmung mit ausreichender Przision definiert sein, damit ein jeder sein Verhalten entsprechend regulieren kann []. Das Gesetz darf den Personen, die mit seiner Umsetzung betraut sind, keine unbegrenzte Macht zur Einschrnkung der Meinungsfreiheit verleihen. [Die] Gesetze mssen hinreichend przis formuliert sein [] (Ziff. 25) Um als Gesetz zu gelten, das Ausnahmen von der Straffreiheit gemss Art. 14 IPBPR und Art.10 Ziff. 1 EMRK sowie Art. 36 Ziff. 1 BV zulsst, bedrfen die Strafbestimmungen der Form gengender Bestimmtheit.
Diesen Forderungen ist kaum ansatzweise Genge getan. Zumindest Abs. 4 des Artikels 261bis ist wegen des faktischen Forschungsverbots ersatzlos zu streichen. In allen skandinavischen Lndern, in England, Irland, Holland, Italien, Portugal, Griechenland, Bulgarien, in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens und in Spanien gibt es keine gleichartigen Verbotsgesetze.
Wir fordern Rechtsbestimmungen ohne Sonderrechte fr die eine oder andere Partei, denn das internationale Menschenrecht verbietet derartiges. Strafbar ist allein das Gutheissen (Billigen) von tatschlich begangenen Verbrechen whrend des Zweiten Weltkrieges oder anderer Kriege. Darunter fallen auch die Verbrechen der Amerikaner, Briten, Russen, Franzosen, gleich welcher Volkszugehrigkeit sie sind. Doch die gleichgeschaltete Presse unterlsst, ja verweigert sogar jeden Bericht von alliierten Kriegsverbrechen.
Die Abweisung unseres Gesuches durch die beiden Parlaments-Kommissionen verstsst gegen die Bundesverfassung (Art. 36 Ziff. 1, Recht auf freie Meinungsusserung), gegen europisches Recht (Art.10 Ziff. 1 EMRK) und gegen internationales Recht (Art. 14 IPBPR).
Es muss laut gegen Strafgesetze protestiert werden, die ffentliche Diskussion unterschiedlicher Meinungen verhindern. Desgleichen, wenn den einen das freie Wort gestattet wird, die anderen aber wirtschaftlich ruiniert und mit Gefngnis bestraft werden. Ein Volk das sich solchem Zwang unterwirft, ist nicht frei und sein Land weder rechtsstaatlich noch demokratisch regiert. Parlament und Bundesrat haben dem Volk zu dienen. Das Volk entscheidet durch Mehrheitsbeschluss. Zur Entscheidungsfindung hat die freie Meinungsusserung innerhalb den Grenzen redlicher Wahrhaftigkeit absolute Prioritt, die zu gewhrleisten ist. Die Gleichsetzung von Nein-Sagern des Strafartikels 261bis StGB mit Massenmrdern (wer zum Gesetz Nein sagt, sagt Ja zu Auschwitz) war eine widerrechtlich einseitige Begnstigung der Volksabstimmung. Das Strafgesetz Art. 261bis verstsst wegen Unbestimmtheit der Strafdelikte eindeutig gegen internationale Normen und Menschenrechte. Angehrige der National- und Stndertlichen Kommission, welche die Eingabe namens der Mitglieder des Presseclubs Schweiz zur Abschaffung des genannten Artikels mit wissentlich unwahrer Begrndung abgewiesen haben, tten besser daran, von ihren mtern zurckzutreten, denn es entbehrt ihnen der Wrde und des Respekts vor dem Souvern, das Schweizer Volk ehrenhaft zu vertreten.
Ernst Indlekofer
Biographie Thomas J. Dodd
Thomas (Tom) J. Dodd (15.5.1907 24.5.1971), irischer Abstammung, katholisch. Dodd beendete 1933 das Jurastudium an der Yale University. Der sptere US-Senator Chris Dodd war eines seiner sechs Kinder. Dodd war ein US-amerikanischer Politiker der Demokratischen Partei. Von 1953 bis 57 und 1959 bis 71 sass er fr den US-Bundesstaat Connecticut im US-Reprsentantenhaus und im US-Senat. 1933 und 34 arbeitete er als Agent fr das FBI. Ab 1935 vertrat er die Nationale Jugend Administration im Bundesstaat Connecticut. Ab 1938 bis 45 diente er insgesamt 5 Justizministern als persnlicher Assistent. Aus diesem Grund wurde er auch nicht fr den Kriegsdienst einberufen. Von 1945 bis 46 wurde Dodd dann bei den Kriegsverbrecherprozessen im deutschen Nrnberg eingesetzt. Whrend dieser Zeit war er im Mitarbeiterstab des US-amerikanischen Hauptanklgers Robert H. Jackson ttig. Im Sommer 1946 wurde er von Jackson zum amtierenden Hauptanklagevertreter benannt, da Jackson selbst in die USA zurckkehrte. Im Oktober 1946 kehrte auch Dodd in die USA zurck. Nach seiner Rckkehr aus Nrnberg wurde Dodd mit mehreren Orden bedacht, unter anderem dem tschechoslowakischen Orden des Weissen Lwen. Er war in den Jahren von 1947 bis 53 als Rechtsanwalt in Hartford ttig. 2003 benannte die University of Connecticut den Preis fr die International Justice and Human Rights nach ihm.
Der oben zitierte Text aus dem Brief von Tom Dodd an seine Frau (die Mutter von Chris Dodd), stammt aus der Feder eines der angesehensten Kolumnisten der USA, Charles Bakst. Dieser hat sich im Sept. 2008 nach 40-jhriger Ttigkeit, zuerst als Reporter und spter als politischer Kolumnist des Providence Journal, im 66. Altersjahr in den Ruhestand zurckgezogen. Er wurde von Prsident Obama persnlich verabschiedet. Bakst sei bei seinen Lesern immer dem Guten, dem Schlechten und Hsslichen ausgesetzt gewesen. Viele sahen ihn aber als Stimme fr die Stimmlosen, berichtete der Brown Daily Herald am 14. Okt. 2008.
Weitere Quelle: Metapedia Nrnberger Tribunal