Die Schweiz im Wrgegriff
der Holocaust-Lobby

Von Ernst Indlekofer

Der Vorstand des Presseclub Schweiz ist ber die Situation, wie sie sich nach Einfhrung des Antirassismusgesetzes (Art. 261bis StGB) entwickelt hat, tief beunruhigt. Wie wir aus Zuschriften wissen, teilen inzwischen auch viele Mitbrgerinnen und Mitbrger, die im September 1994 leichtglubig dem Gesetz zugestimmt haben, unsere Besorgnis.

Besonders beunruhigt sind wir ber die systematische Kriminalisierung von Meinungsusserungen, wenn Interessen ethnischer Minderheiten betroffen sind. Die tatschlichen Grnde fr eine Strafanzeige, die als Rassismus, Antisemitismus oder sogar als Leugnen des Vlkermordes bezeichnet werden, sind fast immer weit hergeholt und im Gesetzestext nicht einmal auszumachen. Wir weisen darauf hin, dass diese drei Begriffe ein Novum unseres Strafgesetzes nirgends definiert sind. Strafanzeigen, die bei anderen Delikten mangels eindeutigem Tatbeweis abgewiesen bzw. nach einer ersten Einvernahme des Angezeigten eingestellt wrden, werden auf unsichtbaren Druck der Anwaltsgruppe um Sigi Feigel weitergezogen. Die vorgeschobenen Vergehen werden zurechtgebogen, und die Gerichte lassen ihrer Phantasie freien Lauf, damit ein Angeschuldigter verurteilt werden kann. Der Grundsatz nulla poena sine lege wird mit Fssen getreten. Der Grundsatz in dubio pro reo wird sogar anders herum angewendet, nmlich im Zweifel gegen den Angeklagten. Damit nicht genug, werden dem Angeschuldigten oftmals auch noch die elementarsten Rechte verweigert. Allen bisherigen Strafurteilen liegt eine progressive Baukastenlogik zugrunde, mit der missliebige Meinungsusserungen im Sinne der jdischen ARG-Propagandisten immer ausufernder unterdrckt werden knnen. Wer nicht persnlich betroffen ist, kann sich das Ausmass der Willkr kaum vorstellen. Die Medien sind am Unrechtssystem mitschuldig; ihre Berichte kennzeichnen sich durch Verschweigen, Verdrehen bis hin zur bewussten Lge. Eine raffinierte Taktik besteht darin, die Angeschuldigten in Berichten ber Gewalttter zu beschimpfen um sie mit diesen gleichzusetzen. Mit jeder Verurteilung kommen sie ihrem Ziel einen Schritt nher. Die Abwehrkrfte unseres Volkes werden mit dem ARG-Virus von innen heraus langsam zerstrt. Fast niemand merkt etwas davon, wie beim Krebs, bis es pltzlich zu spt ist.

Stellvertretend fr einen dieser Gesinnungsprozesse verweisen wir auf unseren Beitrag Was hat der Bundesrat whrend des 2. Weltkrieges gewusst? Er beschreibt im zweiten Teil mit dem Titel Skandal im Bundeshaus! unseren Briefwechsel mit dem damaligen Bundesprsidenten Kaspar Villiger aufgrund der Anschuldigung im Nouveau Quotidien vom 9. Mai 1995, wonach der Bundesrat whrend des Krieges gewusst habe, dass in den KL der Nazis Juden vernichtet wrden. Bundesprsident Villiger war ausserstande, uns den verlangten Beweis fr diese Behauptung zu liefern. Aufgrund dieses Berichtes phantasierte das Gericht eine Holocaust-Leugnung herbei und verurteilte Ernst Indlekofer zu drei Monaten Gefngnis.

Das Badener Gericht verurteilte am 21. Juli 1998 den Revisionisten Jrgen Graf (lic. phil.) zu einer unbedingten Gefngnisstrafe von 15 Monaten und 8'000 Franken Busse. Graf ist ein mutiger Forscher. Er spricht mehr als 10 Sprachen fliessend und hat die wichtigsten Werke der Holocaust-Literatur nicht nur gelesen, sondern studiert und die Zeugenaussagen und Ttergestndnisse einer kritischen Prfung unterzogen. Zusammen mit seinem italienischen Forscherkollegen Carlo Mattogno hat er 1995 in einem Moskauer Archiv 87'000 Originaldokumente aus Auschwitz persnlich geprft. Der Dokumentenfund durch die Sowjets widerspricht der Legende, die Deutschen htten bei ihrem Abzug alle Spuren vernichtet. Graf erklrte, dass er und Mattogno alle Dokumente vom ersten bis zum letzten Blatt gesichtet haben, jedoch kein Dokument entdecken konnten, das die herrschende Geschichtsmeinung ber Auschwitz besttigen wrde (Protokoll des Bezirksgerichts Baden, Aktenzeichen ST.98.50039 hu/su, S. 75). Auch von anderer Seite wurden bisher der Welt keine solchen prsentiert. Nachdem Graf auch noch Polnisch gelernt hatte, besuchte er mit Mattogno 1997 das Konzentrationslager Majdanek, mit ebenso negativem Ergebnis wie zuvor in Moskau. ber Majdanek erschien im August 1998 ein von ihnen gemeinsam geschriebenes 320-seitiges wissenschaftliches Werk KL Majdanek. Eine historische und technische Studie (Bezug: ). Die Systemmedien beschimpfen die Studie als pseudowissenschaftliches Machwerk. Was da ran falsch sein soll, wird nicht erklrt.

Wenn ein Gericht ohne eigene Sachkompetenz einen Revisionisten zu unbedingter Gefngnisstrafe verurteilt, ohne die Ergebnisse seiner Forschungsarbeiten prfen zu lassen oder Fehler nachzuweisen, hat man sich sofort die Frage zu stellen: Nach welchen Kriterien ist die Bergier-Kommission vorgegangen, ohne sich straffllig zu machen? Waren ihre Nachforschungen in eine vorgegebene Richtung mit berraschungsfreiem Ergebnis eingebettet? Der Verdacht ist berechtigt, nachdem sich die Nutzlosigkeit ihrer 20 Millionen Franken teuren Untersuchung abgezeichnet hat. Die Banken zahlen den Erpressern 1,8 Milliarden Franken. Die Industrie will ihren Teil beisteuern. Die Umverteilung geschieht hier von oben nach unten. wundert sich nicht darber. Wir haben vorausgesagt, dass letztendlich das Schweizervolk die Zeche bezahlt, so z.B. in der Ausgabe vom 18. Februar 1998 (Zwischenbericht von der Goldkriegsfront). Dabei wre die Expertenkommission wie bei jedem anderen Schadenereignis verpflichtet gewesen, mit der Sache am Anfang zu beginnen und zuerst einmal vor Ort den angemeldeten Schaden festzustellen. Erst lange danach htte sie abklren mssen, ob die Goldaneignung durch die Reichsbank nach vlkerrechtlichen Grundlagen zulssig war oder nicht. Als Konfiskation von Staatsvermgen der besiegten Lnder war sie zulssig! Nicht aber, wenn es privates Vermgen war. Wenn sie zulssig war, gab es fr die SNB keinen Grund, das Gold nicht zu kaufen. Weil die nutzlosen Experten diese grundstzlichen Untersuchungen grblich vernachlssigt haben, stocherte die 10kpfige Kommission ersatzweise in fragwrdigen Zeugenaussagen herum, wie z.B. jener von Emil Puhl vor den alliierten Siegertribunalen. Die einseitig besetzte Kommission konnte gar nicht zu einem fr die Schweiz gnstigen Ergebnis gelangen. Dafr wird das Kommissionsmitglied Georg Kreis, Prsident der Schweizerischen Antirassismuskommission, ganz sicher gesorgt haben und bestimmt jede abweichende Meinung vom sakrosankten Geschichtsbild als Rassismus und blen Antisemitismus verurteilt und solches ganz sicher zu verhindern gewusst haben. Mit heute bekanntem Resultat.

Eine Untersuchung des Holocaust durch eine neutrale Kommission wird seit 1946 erfolgreich verhindert. Das ist nichts Neues. Schon immer wurde die wahre Historie mit einem Schleier verdeckt, wenn es galt, die irdischen Reichtmer zu mehren. Man denke nur an die getrkte Urkunde der Konstantinischen Schenkung. Rund zwei Millionen Quadratkilometer weltliche Lndereien wurden mit der Urkunde in Kirchenbesitz umgelogen. Kaiser Friedrich Barbarossa wehrte sich mit Waffengewalt. Auch seine Nachfolger wehrten sich noch viele Generationen lang, doch ohne Erfolg. Auf die Idee, die Schrift quellenkritisch zu prfen, kamen die Betrogenen nie. Das blieb den Diplomatikern der Neuzeit berlassen, die schliesslich die Ppste zum Rckzug bewogen. Am 11. November 1964 verzichtete der Papst auf die Tiara zugunsten der Armen der Welt. Obwohl wissenschaftlich lngst bewiesen, streitet der Vatikan eine Schuld fr die Annexion per Federkiel bis heute ab. (Vgl. DER SPIEGEL 29/1998, S. 148, Schwindel im Skriptorium.)

Als eines der grundlegendsten Menschenrechte gilt neben der freien Meinungsusserung auch die Beschaffung von Informationen. Bis zur Erfindung von Gutenbergs Buchdruckerkunst besass die Kirche das Schriftmonopol. Adel und Volk waren Analphabeten. Selbst viele Kaiser des Heiligen Rmischen Reiches Deutscher Nation unterzeichneten, indem sie von den Notaren vorgefertigte Signaturen mit einem letzten Strich, dem Vollziehungsstrich, vollendeten. Informationen verbreiteten sich damals nur langsam, von Mund zu Mund. Was der Kirche nicht genehm war, berhaupt nicht. In jenes dunkle Zeitalter zurck wnscht sich die Classe politique das Volk kurz vor dem Anfang des Dritten Jahrtausends, just im Moment wo das INTERNET seinen Siegeszug angetreten hat und Informationen rasend schnell an jeden Punkt der bewohnten Erde bringen kann, von PC zu PC. Unter dem scheinheiligen Vorwand, Rassismus zu bekmpfen, liess die Bundespolizei krzlich - nach einer anfnglichen Kinderpornographie-Hysterie - bei mehreren Schweizer Internet-Service-Anbietern, den sogenannten Providern, die angebotenen Informationen (Web-Sites) sperren.

Damit haben die Orwellschen berwacher endgltig ihre Maske fallen lassen: War es anfnglich Kinderporno, so ist es heute Aufruf zu Rassismus. Ein moralischer Unmensch, wer Kinderpornographie nicht verurteilte. In Wirklichkeit ist es ausserordentlich schwierig und mhsam, eine solche Site berhaupt nur zu finden. Tatschlich ging es um die Verbreitung politisch unliebsamer Informationen, denen man nichts anhaben konnte, weil die Gesetze dafr noch hchst unvollkommen waren, sodass man sich solche mit einem moralisch plausiblen Vorwand zuerst erarbeiten musste. Die aufgewhlte Bevlkerung und die Beamten untersttzten schliesslich willig Zensurmassnahmen, die auf etwas ganz anderes abzielten, nmlich die Kriminalisierung von Informationsangeboten. Auf hnliche Weise hielt man die amerikanische Bevlkerung davon ab, gegen die US-lnvasion im Persischen Golf zu opponieren, da sie ihre Toten des Vietnam-Debakels noch nicht vergessen hatte. Das New Yorker Werbebro Hill & Knowlton kam fr ein Honorar von 10 Millionen Dollar auf die Idee mit den Brutksten, aus denen die barbarischen Irakis Suglinge herausrissen und auf den kalten Fussboden warfen. Die 17jhrige Tochter des Kuwaitischen Botschafters in den USA spielte dann ihre Rolle gut, als sie unter Trnen erzhlte, solches als Suglingsschwester im Frauenspital von Kuwait selbst gesehen zu haben. Der Fernsehfilm ging um die ganze Welt, und alle glaubten die Geschichte - schliesslich hatte man alles selbst gesehen und gehrt! Der Widerstand der US-Bevlkerung gegen die Invasion war gebannt, weil die Suglinge die Gemter der Menschen aufgewhlt haben. Diese Gemtsbewegung wre richtig, hingegen fhrte die Lge zu einem Menschheitsverbrechen: Der Irak des neuen Hitlers wurde zerstrt und Millionen Kinder hungern heute oder sind todkrank; Abertausende sind Kriegswaisen oder verstmmelt -, alles im Interesse des vagabundierenden internationalen Kapitals und der politisch Einflussreichen in den USA.

Um was geht es in Wirklichkeit? Die meisten Internet-Aktivisten betrachten die Sperrung von Web-Seiten als unzulssige Zensur. David Rosenthal hlt ihnen in der NZZ vom 14.8.98 entgegen, dass die braune Pest strafbar ist und nicht ins Netz gehrt. Diese Einschrnkung der Meinungsusserungsfreiheit hat im Jahre 1993 der Gesetzgeber mit dem Art. 261bis StGB beschlossen. Was sich Rosenthal unter brauner Pest vorstellt, knnen Sie, liebe Internet-Besucherinnen und -Besucher, im oben erwhnten Bericht nachlesen, schliesslich wurde Ernst Indlekofer wegen seines rassistischen Beitrags Skandal im Bundeshaus! wegen Holocaust-Leugnung verurteilt (das Appellationsverfahren ist noch hngig). In der WoZ vom 13.8.98 beklagt sich ein Hans Stutz, weil immer noch problemlos auf die Web-Seite von von Ernst Indlekofer zugegriffen werden knne. Auf unserer Web-Seite findet man alles, was wir auch als Verlag verbreiten und was bisher nicht beanstandet wurde. Die Verbreitung unserer Zeitschrift passt allerdings vielen berhaupt nicht. Also doch Zensur? Zur braunen Pest zhlt ganz sicher auch der Ausspruch unseres ex Bundesrates Jean-Pasquale Delamuraz, als er von Erpressung sprach. Warum sonst wre er denn von Jacques Messeiller, Binningen, wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz angezeigt worden? Auch Rudolf Kellers Boykottaufruf gegen die USA und Israel zhlt aus demselben Grund zur braunen Pest. Nicht strafbar ist allerdings die rote Pest der Holocaust-Lobbyisten! Unsere Internet-Beitrge liefern umfangreiches Anschauungsmaterial, mit dem Sie sich Ihre ganz persnliche Meinung ber die von David Rosenthal verhasste braune Pest machen knnen, die nicht ins Netz gehre.

Genau wie die Meinungsunterdrckung beunruhigt und bengstigt uns auch der neue Zwang zum staatlich verordneten Holocaust-Unterricht. Schlerinnen und Schler sollen sich im Unterricht intensiver mit dem Thema Holocaust auseinandersetzen. Das Eidgenssische Departement fr Auswrtige Angelegenheiten (EDA) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren arbeiten an einer gemeinsamen Strategie. (Zrichsee-Zeitung 7.8.98). Beim Holocaust handelt es sich um ein Dogma, das nicht hinterfragt werden darf. Dieses Dogma bezieht sich auf ein geschichtliches Geschehen, das metaphysisch berhht wird. Dieses Geschehen sei mit dem Verstand nicht zu begreifen, wird immer wieder behauptet und geschrieben. Aus diesem angeblich einzigartigen geschichtlichen Vorgang werden moralische Prinzipien postuliert und eine multikulturale Heilslehre verbreitet, damit sich solches nicht wiederholen kann. Man kann daher in wrtlichem Sinne von einer Art Religion sprechen. Dass es sich tatschlich um eine neue Religion handelt, bezeugt der glubige Jude Elliott Abrams. In der US-Zeitschrift National Review kritisierte er den Holocaust-Kult heftig. Der Jude in der Fremde, schrieb er, finde seine Identitt in seiner Religion und der Thora, die ihm ausserhalb der Ghettomauern nun pltzlich die Integrierung erschwere. Da werde ihm der Holocaust zum Thora-Ersatz, weil er sich damit leichter identifizieren knne, ohne anders sein zu mssen, sagte Abrams. Im Ergebnis soll unserer Jugend durch propagandistische Gehirnwsche eigentlich ein fremdes Kulturgut eingepflanzt werden. Die Initiative dazu kam aus jdischen Kreisen (CICAD) zustande (NZZ 23.7.98). Besonders befremdet das Drngen von Cottis EDA (NZZ 7.8.1998), womit klar gegen Artikel 49 der Bundesverfassung verstossen wird. Dieser garantiert unseren Brgerinnen und Brgern die Religionsfreiheit. Niemand darf zur Teilnahme an einem religisen Unterricht gezwungen werden, heisst es in unserer heute gltigen Verfassung. Dabei ist ausdrcklich festgehalten, dass die religise Erziehung der Kinder allein den Eltern oder dem Vormund zusteht. Ausserdem ist der Schulunterricht Sache der Kantone. Auch in dieser Hinsicht verstossen die Absichten des Bundes gegen die Verfassung. Bereits absolvierten 27 Schweizer Mittelschullehrer am Holocaustzentrum Yad Vashem in Jerusalem einen zweiwchigen Fortbildungs-Kurs. Die Referate handelten ber Geschichte des Holocaust (was immer man sich darunter vorstellen mag), wobei vermehrt emotionelle Aspekte anvisiert sind (NZZ 23.7.98), die in der ganzen Welt Mitleid wecken (Abrams). Die Organisatorin des Programms, Brigitte Sion (Sion ist die franz. Schreibweise fr Zion!), soll sich beschwert haben, dass Schweizer Maturanden heutzutage ihre Reifeprfung bestehen knnen, ohne sich auch nur eine einzige Schulstunde mit dem Holocaust beschftigt zu haben. Ist dies denn berhaupt ntig, wenn uns in den Medien der Holocaust fast tglich um die Ohren geschlagen wird? Mit den Absichten des Bundesrates ist die Grenze des Zumutbaren eindeutig berschritten. Es bleibt zu hoffen, dass gegen den neuesten Unfug aus Cottis EDA, falls er denn Tatsache werden sollte, sofort das Referendum ergriffen wird.

Hinter allem, was Sie in diesem Beitrag gelesen haben und worber wir seit Mitte 1995 in immer wieder berichteten, steckt ein ausgeklgeltes Repressionssystem, das nun mit der Internet-Zensur [und der Verhaftung von Ernst Indlekofer] ganz klar sein hssliches Gesicht gezeigt hat und dessen wahre Absichten jetzt auch dem Dmmsten nicht mehr verborgen bleiben knnen: Ein uns feindlich gesinntes System versucht mit allen Mitteln uns daran zu hindern, dass wir die Bevlkerung ber die ausgefeilten Methoden psychologischer Beeinflussung informieren knnen, die seit Jahrzehnten gegen die Interessen unseres Volkes angewendet werden.

Liebe Internet-Besucherinnen und -Besucher, sind Sie auch der Meinung, dass wir in unserem Land nicht mehr Herr im eigenen Hause sind? Wird die Schweiz hinter den Kulissen von einer fremden Macht gesteuert, die das Volk vorsichtig Stck fr Stck um seine Rechte bringt? Irgendwann zwischen 1989 und 1991 scheinen Bundesrat und Parlament die Souvernitt unseres Landes an andere abgetreten zu haben. Anders kann die EU-Beitrittszwngerei nicht erklrt werden, wo doch politische und wirtschaftliche Fakten klar gegen einen Beitritt sprechen und der Bundesrat 1989 noch erklrt hatte, dass ein EWR-Beitritt mit der Souvernitt unseres Landes nicht vereinbar sei (s. EU-Realitten von Dr. Willi Futterknecht). Mit der Einfhrung des ARG auf Drngen derselben Kreise, die nach unserem Golde schielen, wurde nur ein weiterer Pflock auf dem Weg der Herrschaftsansprche eingeschlagen. Diesen Pflock in Form des Antirassismusgesetzes mssen wir schnellstens wieder ausreissen, damit die Fesseln gesprengt werden, die unsere Freiheit immer mehr einengen. Weil die Mhlen langsam mahlen, drfen wir nicht zuwarten. Informieren Sie sich rechtzeitig in . Bezug: Presseclub Schweiz, Postfach, 4018 Basel. Abonnementszahlung: Fr.24.- auf PC 40-167172-7 des Presseclub Schweiz, Basel