Willkr zum Zweck der Existenzvernichtung
Viele Leser mögen sich an unseren Bericht erinnern, wie Buchautor Harry Zweifel von Alfred Rom alias Schneider hereingelegt wurde. Dieser lobte scheinheilig sein Buch über den grünen Klee, obwohl es ihm nur darum ging, mit einer beträchtlichen Grossbestellung eine möglichst hohe Anzahl des Buches Die Schweiz trifft keine Schuld - Report der amerikanisch-jüdischen Attacken und Lügen gegen die Schweiz beschlagnahmen zu lassen, was dann auch prompt geschah. Das Buch wäre ein Riesenerfolg geworden, denn das Interesse an ungefilterten Informationen war nach den einseitigen Medienberichten riesig.
Aus dem bereits abzusehenden Erfolg wurde nichts, denn der Ilanzer Untersuchungsrichter Magnus Manetsch sah Handlungsbedarf aufgrund der Strafanzeige des jüdischen Journalisten Fredi Rom sowie wegen den Berichten in der SonntagsZeitung, die das Buch bereits als antisemitisches Machwerk gebrandmarkt hatte. Man kann über die perfekt eingefädelte Arbeitsteilung nur staunen. Bereitwillig lässt sich die Justiz als vollstreckender Arm einer verleumderischen Journaille einspannen.
Seit Eröffnung des Strafverfahrens im Juni 1997 ist der Verlag von Harry Zweifel lahmgelegt. Seither ringt er um seine Existenz, denn nach wie vor sind die Geschäftskonten gesperrt. Das rührt die Behörden aber kein bisschen. Mit nicht überbietbarem Zynismus schauen sie der existenzbedrohenden Lage Zweifels untätig zu, während Monate und Jahre verstreichen. Ein Angeschuldigter in einem Rassismus-Verfahren ist völlig der Willkür des Untersuchungsrichters ausgeliefert. Jeder kriminelle Ausländer hat mehr Rechte. Als erstes wurde ein Gutachten bei der Rassismusspezialistin Rechtsanwältin Regula Bähler, Zürich, in Auftrag gegeben. Noch bis vor kurzem war sie Mitglied der Eidg. Kommission gegen Rassismus und käme daher von Rechts wegen für ein Gutachten wegen Befangenheit für eine solche Arbeit nicht in Frage. Sie konnte also gar nicht anders, als Zweifels Buch bereits zum voraus zu verurteilen, wobei sie sich keine Zurückhaltung auferlegte (vgl. 6-7/97). Die Bezeichnung Gutachten ist eine veritable Täuschung des Gerichts. Wie Zweifels Anwalt an das Kreisgericht Belfort im Domleschg schrieb, hat Bähler willkürlich Textstellen zusammengetragen und diese mit von ihr selbst erfundenen Titeln überschrieben. Die Vorwürfe die sie konstruierte, sind im Buch in der von ihr herbeifantasierten Form nicht zu finden. Statt sich, wie es von Experten verlangt wird, mit den Tatsachen objektiv auseinanderzusetzen, verfasste Bähler eine eigentliche Anklageschrift, wie Zweifels Anwalt schrieb. Das Gutachten ist nichts anderes als die Vorwegnahme der herbeigewünschten, vernichtenden Urteilsbegründung. Bähler beeinflusst das Gericht einseitig durch ihre Voreingenommenheit. Mit einem Seitenblick auf den Fall Rahm kann sie vom Gericht eine Entschädigung von 10'000 Franken erwarten, die letztendlich Zweifel zu zahlen hat. Warum gibt es eigentlich noch ein Gerichtsverfahren, wenn Bähler und Konsorten praktisch fixfertige Urteile liefern? Bähler scheut nicht einmal davor zurück, sich über die nicht vorhandene Wissenschaftlichkeit des Buches lustig zu machen, um die Richter zu beeinflussen. Doch Zweifel hatte ein Sachbuch geschrieben und nie behauptet, dieses sei wissenschaftlich. Wer so gehässig ans Werk geht wie Bähler, ist als Gutachterin ungeeignet. Der scharfe Protest von Zweifels Anwalt liess Manetsch ungerührt, weshalb der Anwalt folgerichtig vom Kreisgericht die Erstellung eines Obergutachtens verlangt. Es ist doch offensichtlich, dass die Bählersche Anklageschrift einer Korrektur durch einen Obergutachter bedarf. Zu demselben Schluss kommt, wer das Buch selbst gelesen und beurteilt hat. Man kann nun gespannt sein, wie die Richter entscheiden, nachdem sie das Buch hoffentlich selber gelesen haben.
Bähler gehört zum innersten Kreis der prozionistischen Rassismus-Connection und beschäftigt sich seit Jahren obsessiv mit Antisemitismus, den sie überall wittert. Wie oben erwähnt, war sie Mitglied der Eidg. Kommission gegen Rassismus (sprich: Volkskommissariat für korrekte Gesinnung), Herausgeberin des jährlich erscheinenden Pamphlets Rassistische Vorfälle in der Schweiz (früher Rechtsextreme Vorfälle ...). Auch im denunziatorischen Buch Rechte Seilschaften verdanken die Autoren Peter Niggli und Jürg Frischknecht Bählers Mitwirkung.
Zweifels Anwalt ist befremdet, aus dem Beobachter das ungefähre Datum der Gerichtsverhandlung zu erfahren, das er selbst noch nicht kennt. Diese vorauseilenden Berichte der Systempresse zeigen, dass die Medien auf Anfrage offenbar jede gewünschte Auskunft von den Gerichten erhalten. Betrachtet man die von der Presse geschürte Antisemitismus-Hysterie, muss angenommen werden, dass anlässlich solcher Kontaktnahmen die Journalisten negativ beeinflusst werden, sagt Zweifels Anwalt. Es kann dem Gericht nicht verborgen geblieben sein, dass sich auch Fernsehen und Radio mit dem Fall Zweifel befasst haben. Diese Medien haben sein Buch, ohne es gelesen zu haben, mit dem üblichen Stereotyp antisemitisches Machwerk abqualifiziert. Das entspricht der heute in der Schweiz gängigen menschenrechtswidrigen Vorverurteilungspraxis.
PS: Nach Redaktionsschluss erfahren wir soeben, dass das von Zweifels Anwalt verlangte Obergutachten abgewiesen wurde. Mehr darüber in einer folgenden Ausgabe.