Wieder skandalses Bundesgerichtsurteil

Arthur Vogt ist Herausgeber der Aurora, das Publikationsorgan der Arbeitsgemeinschaft zur Erforschung der Zeitgeschichte (AEZ). Die grossen Zeitungen berichteten am 21. Mrz 2001 unkritisch ber die Verurteilung von Arthur Vogt durch das Bundesgericht, das ihn zwar in einem Punkte freigesprochen hatte: Das Versenden von sieben Exemplaren des Buches Todesursache Zeitgeschichtsforschung des Revisionisten Jrgen Graf sei nicht strafbar. Das Bundesgericht war zum Schluss gekommen, dass dies keine ffentliche Verbreitung im Sinne von Art. 261bis StGB sei. Das Urteil wurde daher an die Vorinstanz zurckgewiesen, welche die Busse von 18000 auf 8000 Franken reduzierte. Einige Bltter beschrnkten ihren einseitigen Kommentar mit der Feststellung, ein Holocaust-Leugner sei wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Was Vogt in der Aurora geschrieben hatte, verschwiegen sie. Ach wie gut, dass es die Informationsfreiheit gibt! Die Farce, welche die Richter spielen, wird nmlich durch das Bekanntgeben der als Rassendiskriminierung und Holocaust-Leugnung taxierten Stze allzu offensichtlich. Wir zitieren aus dem Bundesgerichtsurteil, was Vogt tatschlich geschrieben hat:

l Heute haben sich die Juden mit der neuen Weltreligion des Holocaust den ganzen Erdball unterworfen. [S. 11]

l Das Symbol des verruchten Hitlerismus sind die Gaskammern! An ihrer Existenz zu zweifeln, ist eine Todsnde! [S. 14]

l Historiker amten als die Hohepriester des Gaskammerrituals. Scheuklappen, Augenbinden und Maulkrbe gehren zum Arsenal ihrer Ausrstung. [S. 14]

l Der Historiker darf die Existenz von Gaskammern behaupten, denn er kann sich berufen: auf die Aussagen von Zeugen, auf die Bilddokumente der Hollywoodfilme, [S. 22]

Ein Vergleich mit der Strafnorm 261bis lsst klar erkennen, dass nichts, aber auch gar nichts an den vier Stzen durch das Gesetz verboten ist. Weder wird etwas geleugnet noch verharmlost. Das Vergehen der Rassendiskriminierung setzt im brigen ein Verhalten voraus, das Personen oder Personengruppen in einer die Menschenwrde verletzenden Weise angreift oder ihnen die Menschenrechte oder die Menschenwrde abspricht oder sie in Frage stellt. In den Stzen ist nichts von alledem zu finden. Vogt wird demnach nicht wegen dem bestraft, was er tatschlich geschrieben hat, sondern wegen seiner politischen und religisen Weltanschauung. Ein solches Urteil ist nicht nur verfassungs- sondern auch menschenrechtswidrig. Man kommt nicht umhin, anzunehmen, die Urteile wrden der Justiz von den Nutzniessern der Holocaust-Industrie aufgezwungen. Oder wie soll man sich das willkrliche und skandalse Urteil erklren?

Man knnte denken, die Richter arbeiten nach dem von Prof. Finkelstein kritisierten Denkmuster der Jdin Deborah E. Lipstadt, die der Meinung ist: Wenn die Aussage eines berlebenden in Frage gestellt wird, dann ist das ein Beleg fr eine Leugnung des Holocaust (Norman Finkelstein in Die Holocaust-Industrie, S. 77). ber die Holocaust-Industrie schreibt der Professor kategorisch: Auf dem Feld der Studien zum Holocaust findet sich in der Tat eine Menge Unsinn, wenn nicht schierer Schwindel (S. 63). Da berlebende mittlerweile wie Heilige verehrt werden, wagt man nicht, sie in Frage zu stellen. Absurde Behauptungen lsst man kommentarlos durchgehen (S. 86). Gemss Finkelstein spricht Peter Novick von der Mystifizierung als Heiligsprechung des Holocaust und Elie Wiesel spricht von einer Mysterien-Religion (S 53). Weiter schreibt er: Die Holocaust-Industrie ist eindeutig dabei durchzudrehen (S. 144). Da muss man ihm wohl oder bel zustimmen. Auch unsere Richter sind am Durchdrehen. Die Zeit wird kommen, wo diese Richter als Angeklagte selbst vor Gericht stehen werden, denn gemss Bundesverfassung Art. 8 sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, Rasse, der sozialen Stellung, der religisen, weltanschaulichen oder politischen berzeugung.