Strafanzeige gegen jdische Organisation und namhafte Persnlichkeiten

Gesttzt auf die Enthllungen von Professor Norman Finkelstein in seinem Buch Die Holocaust-Industrie Wie das Leiden der Juden ausgebeutet wird erstattete Andres J. W. Studer, Regensdorf, mit Datum vom 1. April 2001 Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft Bern. Eine Kopie der Strafanzeige ging an den Schweizer Bundesrat, die Bundesversammlung und an das Bundesgericht in Lausanne. Die sechsseitige Strafanzeige richtet sich gegen alle Personen, Organisationen und Institutionen, die sich der Untersttzung dieses Betruges schuldig gemacht htten, namentlich gegen den Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund bzw. die Herren Bloch, Feigel und Niggli, welche fr das diesen Betrug sttzende Anti-Rassismus-Gesetz (ARG) hauptverantwortlich seien. Namentlich genannt sind auch die folgenden, in der Schweiz wohnhaften Personen: Bundesrtin Ruth Dreifuss, Altbundesrat Arnold Koller, Bundesrat Kaspar Villiger, die Bundesrichter P. A. Mller, Schubarth, Nay, Wiprchtiger und Corboz (diese htten die Voraussetzungen geschaffen, welche der Holocaust-Erpressung das Terrain geebnet und Kritik verunmglicht habe), sowie Georg Kreis, Jean Ziegler, Adolf Muschg und die Journalisten Jrg Frischknecht und Hans Stutz.

Als Grundlage fr die Strafanzeige nennt Studer die 146, 266 sowie 266bis, 275 und ferner auch die 180, 181, 183, evtl. 161bis StGB. Des weiteren beruft er sich auf die von Nationalrat Luzi Stamm (Rechtsanwalt) in seinem Buch Der Kniefall der Schweiz nachgewiesenen Verletzungen der genannten Strafbestimmungen sowie auf die Warnung von alt Botschafter Carlo Jagmetti und den Erpressungsvorwurf des verstorbenen Bundesprsidenten Jean Pasquale Delamuraz. Studer zitiert auch mehrmals aus dem Buch von Prof. Finkelstein. Studers Strafanzeige enthlt mehrere Passagen, welche als Holocaust-Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust ausgelegt werden knnten. Allerdings knnte man einer solchen Auslegung auch die Meinung von Prof. Finkelstein entgegenhalten, der in seinem Buch auf Seite 69 zur Wahrheit erklrt, sie bestehe darin, dass die Holocaust-Industrie auf einer betrgerischen Aneignung der Geschichte zu ideologischen Zwecken aufgebaut ist.

Studer bezeichnet das ARG als gesinnungsterroristisches Gesetz, das geschaffen wurde, um den Holocaust-Betrug mittels Wiedergutmachungs-Erpressungen kritiklos durchsetzen zu knnen. Prof. Finkelstein weise in seinem Buch nach, wie verlogen und betrgerisch die jdisch-zionistische Holocaust-Mafia vorgegangen sei, um die Schweiz zu erpressen und zu verleumden. Es sei daher hchste Zeit, diese illegalen Vereinbarungen aufzukndigen und die Gelder wirklich bedrftigen berlebenden des 2. Weltkrieges zukommen zu lassen! Niemals drften sie zweckentfremdet werden. Die Schweiz habe sich in jener schweren Zeit vorbildlich verhalten und brauche sich nicht von Ganoven verleumden zu lassen, erklrt Studer in einem separaten Schreiben an die Schweizer Bevlkerung und die Schweizer Behrden.

Bekanntlich wurde gegen Studer ein Strafverfahren wegen Leugnung des Holocaust erffnet. Seither hat er sich ins Exil abgesetzt. Er bezeichnet sich als ersten politischen Flchtling der Schweiz zufolge Holocaust-Terror.