Behrden rechtfertigen
ihre Unttigkeit mit Lgen
Die kosovo-albanische Zeitung Bota Sot verbreitet von Zrich aus antimazedonische Hetzparolen. Herausgeber Xhevdet Mazrekaj sagte in der am 28. Mrz vom Fernsehen DRS ausgestrahlten Rundschau: Albaner und Serben verstehen sich nicht miteinander Die Mazedonier sind Barbaren.
Der Herausgeber wurde von der Medienkommission OSZE im Kosovo schon mehrmals zur Zahlung einer Busse verurteilt, da er gegen journalistische Ethik verstossen habe. Am 23. Mrz berichtete Bota Sot: Die Albaner knnen mit den Shkije (Schimpfwort fr Serben) weder Fleisch noch Blut mischen. Selbst wenn man Albaner und Shkije im selben Topf whrend Jahrhunderten und nicht nur Tagen kocht, werden weder Fleisch noch Blut mit demjenigen der Shkije zusammenwachsen oder sich vermischen.
Das Bundesamt fr Polizei behauptete in der Rundschau, die Hetze gebe zu Besorgnis Anlass, doch das heisst leider nicht, dass wir auch berechtigt sind einzugreifen. Nach Auffassung der Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) ist die Verletzung von Strafartikel 261bis (ARG) gegeben, erklrte Doris Angst. Weil es sich um einen Offizialdelikt handle, mssten die Behrden handeln.
Bei der zustndigen Bezirksanwaltschaft hiess es, dass eine Anzeige wegen Rassendiskriminierung vorliegen msse. Dies sei hier nicht der Fall. Diese Aussage durch eine Amtsperson ist eine Irrefhrung der Bevlkerung und eine freche Lge. Bei Offizialdelikten muss die Behrde von sich aus ttig werden. Weiter hiess es bei der Bezirksanwaltschaft, so lange der politische Druck auf die Schweiz nicht so gross werde, dass drastische Massnahmen beschlossen wrden, knne Bota Sot ihre publizistische Linie weiter durchziehen.
Im Grundsatz bedeutet dies aufgrund der bisherigen Strafverfahren, dass nur auf politischen Druck von jdischen Organisationen reagiert wird, bzw., dass Druck nur von dieser Seite kommt. Finkelstein nennt solche Organisationen die Holocaust-Industrie. Sollte gegen Mazrekaj tatschlich kein Strafverfahren wegen Verletzung des ARG erffnet werden, betrachten wir die ganze Angelegenheit als eine zwischen der Bundespolizei, Bezirksanwaltschaft und EKR abgesprochene Schmierenkomdie. Wenn es mit rechten Dingen zuginge, msste wegen Vereitelung im Amt ermittelt werden und gegen die Verantwortlichen wre Strafanzeige zu erstatten.