Auflage 1,25 Mio. |
An den Bundesrat und an die Stnde- und Nationalrte
So nicht, verehrte Damen und Herren!
Wir bringen den UNO-Anhngern unserer Regierung zur Kenntnis, dass im ganzen Land Brger und Brgerinnen zu vernehmen sind, bei denen ber die Art, wie sich der Bundesrat und die Verwaltung auf bisher unbekannte Weise in den Abstimmungskampf einmischen, helle Emprung herrscht. Nach ersten kritischen Stimmen versuchte der Bundesrat seine zwei Millionen teure Staatspropaganda die auch von UNO-Beitritts-Gegnern bezahlt werden muss als Dialog mit der ffentlichkeit schnzufrben.
Die Haltlosigkeit solcher Beschwichtigungsversuche zeigt sich auch am Verhalten von Bundesrat Joseph Deiss anlsslich der zehnten Jugendsession am 3.11.2001 im Bundeshaus, wo die Jugendlichen blicherweise eine Debatte zu einem aktuellen nationalen Thema halten und eine Schlusserklrung abgeben: Bundesrat Deiss benutzte die Gelegenheit zu einem mehr als eine Stunde dauernden Referat ber die Vorzge der UNO. Ohne den Jugendlichen eine Diskussion zu ermglichen, bevor es zur Abstimmung zur UNO-Beitrittsfrage kam, fand die Schlussabstimmung statt, bei der Bundesrat Deiss ein Ja zum UNO-Beitritt einheimsen konnte.
Bereits an der Podiumsdiskussion am Vortag in der Universitt Bern wurden die UNO-Gegner unter den anwesenden Jugendlichen an ihrer freien Meinungsusserung behindert. Vor dem Eingang zur Aula stand ein Tisch, auf dem die Organisatoren Informationsmaterial des Bundes ber die UNO ausgebreitet hatten. Als die UNO-Gegner eigene Flugbltter auf den Tisch legten, wurden diese Unterlagen von Sicherheitskrften umgehend beschlagnahmt und beseitigt.
Als sich die Gegner der UNO-Vorlage anschickten, vor der Universitt Flugbltter zu verteilen, was fr jede Universitt als Ort der freien Auseinandersetzung eine Selbstverstndlichkeit ist, schritt der Sicherheitsdienst unverzglich ein, hinderte die UNO-Gegner am Verteilen und nahm ihnen alles Material ab.
An der Jugendsessions war im Aufenthaltsraum des Bundeshauses ein Tisch der Meinungsfreiheit aufgestellt, auf dem beliebiges Informationsmaterial aufgelegt werden durfte. Doch auch hier wurde das Material, das sich gegen einen UNO-Beitritt aussprach, vom Bundespersonal beseitigt.
Diese Vorkommnisse verletzen die Meinungs- und Informationsfreiheit gemss Artikel 16 Bundesverfassung aufs grbste. Dieser lautet wie folgt:
Die Informationsfreiheit ist gewhrleistet. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu ussern und zu verbreiten.
Die schuldhaften Personen, zuvorderst Bundesrat Deiss, haben durch aktives Mittun oder durch stillschweigendes Inkaufnehmen dieser Tatbestnde aufs schwerste gegen die Verfassung verstossen und die jahrhundertealten Freiheitsrechte des Schweizervolkes mit Fssen getreten.
Liebe Mitbrgerinnen, liebe Mitbrger: die UNO-Befrworter sollen erzhlen, was sie wollen. Es kann kein Zweifel mehr geben, dass sie uns ein X fr ein U vormachen. Daher am 3. Mrz 2002 ein wuchtiges Nein zum UNO-Beitritt der Schweiz.
Quelle: Schweizerzeit, Neues Blacher Tagblatt