UNO: Welt-Steuerungsmacht
Schweizer Regierung verrt Volk und Heimat
Vorgnger der UNO war die 1941 von Roosevelt und Churchill ins Leben gerufene Atlantikcharta, die den freien Zugang zu den Rohstoffen auf der ganzen Erde forderte. Durch den Beizug von Russland entstand die UNO, mit der sich die Grossmchte die Vorherrschaft sichern wollten. Ihr heutiger Zusammenschluss besteht zumeist aus autoritren diktatorischen 189 Staaten. Die rund 3500 Vlker der Erde sind in der UNO nicht vertreten und ihre Entscheide erfolgen nicht nach dem Mehrheitsbeschluss und dem freien Willen und Selbstbestimmungsrecht der Vlker. Die einzigen souvernen Staaten sind die 5 Grossmchte, die allen anderen ihren Willen aufzwingen knnen und mit dem Instrument des Vetos allein ber Krieg und Frieden entscheiden (Art. 23 u. 27.3). So verhindern sie, dass in der UNO etwas Sinnvolles beschlossen wird. Die UNO kann oder will weder den Tschetschenen helfen noch den Tibetern, weder den Indianern noch den Vlkern Afghanistans, wenn sie vlkerrechtswidrig bombardiert werden. Die UNO-Generalversammlung (GV) ist nicht handlungsfhig: Solange der Sicherheitsrat (SiR) in einer Streitigkeit die ihm in der Charta zugewiesene Aufgabe wahrnimmt, darf die GV zu dieser Streitigkeit keine Empfehlung abgeben ausser, wenn der SiR darum ersucht (Art. 12.1). D.h., dass jede Grossmacht der GV verbieten kann, einen Krieg dieser Grossmacht zu verurteilen. Nur wenn der SiR es erlaubt (kein Veto), darf der Generalsekretr der GV darber berichten, was im SiR besprochen worden ist (Art. 12.2.). Es ist also eine monstrse Lge zu behaupten, die Schweiz knne mit dem Beitritt zur UNO ber Krieg und Frieden mitbestimmen. Um ein schnelles Handeln der UN zu gewhrleisten, bertragen ihre Mitglieder dem SiR die Hauptverantwortung fr die Wahrung des Weltfriedens Ausgerechnet den 5 Grossmchten, von denen einige seit 1941 mehrere Kriege gefhrt haben, vertrauen die Mitglieder der UNO die Wahrung des Weltfriedens an. Die Mitgliedslnder erlauben sogar, dass die Grossmchte in ihrem Namen handeln (Art. 24). Wenn die USA, wie in Afghanistan, das Rote Kreuz bombardieren, wrde das bei einem Beitritt auch im Namen der Schweiz geschehen. Der Generalsekretr wird zwar von der GV gewhlt, aber nur auf Vorschlag des SiR (Art. 97). Er muss also allen Grossmchten genehm sein. Der Vorgnger Kofi Annans, Boutrous Ghali, der von der Mehrheit gewhlt wurde, wurde von den USA abgelehnt, weil er ihre Anweisungen zu wenig befolgte. Die Grossmchte, heute besonders die USA, knnen alle Mitglieder zwingen ihren Anordnungen Folge zu leisten: Alle Mitglieder leisten den UN jeglichen Beistand ; sie leisten einem Staat gegen den die Organisation Zwangsmassnahmen ergreift, keinen Beistand (Art. 2.5). Die UNO setzt die eigene Charta nur gegen Kleinstaaten durch. Jegliche Gewalt gegen andere Mitglieder ist verboten (Art. 2.4). Die USA fhren jedoch ohne juristische Beweise gegen Afghanistan Krieg. Auch fr die behauptete Befreiung der Frau darf nicht gegen diesen Artikel verstossen werden. Die Inanspruchnahme der Selbstverteidigung fllt ausser Betracht sobald der SiR Massnahmen ergiffen hat. Er hat den USA aber keine Erlaubnis zum Bombardieren gegeben. Die UNO protestiert dennoch nicht gegen den Krieg, weil die USA das verhindern knnen. Die UNO ist also fr den Frieden ein ungeeignetes Instrument. Bei dieser Sachlage wagt Bundesrat Villiger die freche Behauptung: Ohne UNO wrden die Grossmchte die globalen Fragen allein unter sich ausmachen (NBT 21.1.02). Das tun sie doch seit Anbeginn! Die 15 Richter des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag werden von der GV und dem SiR fr 9 Jahre gewhlt. Wer den 5 Veto-Staaten nicht passt, fllt durch. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich dennoch, sich an die Rechtssprechung der Richter von Gnaden der Grossmchte zu halten (Art. 94). Eine Gewaltenteilung existiert nicht! Die UNO ist Teil des Systems der Vorherrschaft der USA wie Geostratege Zbigniew Brzezinski in Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherschaft erklrt: Als Teil des amerikanischen Systems muss ausserdem das weltweite Netz der Sonderorganisationen, allen voran die internationalen Finanzinstitutionen, betrachtet werden. Offiziel vertreten der Internationale Whrungsfonds (IWF) und die Weltbank globale Interessen In Wirklichkeit werden sie jedoch von den USA dominiert (S. 49). In der UNO-Sonderorganisation IWF besitzen die USA als einziges Land mit 20,1% der Stimmen ein Vetorecht! Die UNO-Sonderorganisation Weltbank muss laut Statuten von einem Brger der USA prsidiert werden. Wir stellen dementsprechend fest, dass die UNO ein Anhngsel der Wall Street-Hochfinanz und ihrer Machtansprche ist.
Gemss UNO-Charta verpflichtet sich jedes Mitglied insbesondere, alle Beschlsse des SiR vorbehaltlos anzunehmen und durchzufhren (Art. 25). Mit dem Beitritt wrden wir anerkennen, dass allein der SiR zu bestimmen hat, denn nur er stellt fest, ob eine Bedrohung oder Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt: er beschliesst, welche Massnahmen auf Grund Art. 41 und 42 zu treffen sind (Art. 39). Nur der SiR bestimmt, alle Mitgliedsstaaten sind aber verpflichtet, die beschlossenen Massnahmen auszufhren (Art. 41). Auch solche mit Waffengewalt! so kann [der SiR] mit Luft-, See- oder Landstreitkrften Massnahmen durchfhren (Art. 42). Smtliche Mitglieder ohne jede Ausnahme sind verpflichtet die zugeteilten Streitkrfte-Aufgebote zu erlassen (Art. 43): 1. Alle Mitglieder verpflichten sich dass sie nach Massgabe eines Sonderabkommens dem SiR Streitkrfte zur Verfgung stellen, und Erleichterungen einschliesslich des Durchmarschrechts gewhren 2. Diese Abkommen haben die Zahl und Art der Streitkrfte vorzusehen. 3. Die Abkommen werden von den Unterzeichnerstaaten nach Massgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert.
Der Bundesrat erklrte 1981: Die militrischen Massnahmen, die der Sicherheitsrat nach Artikel 42 (der Uno-Charta) anordnen kann, (...) kommen fr einen neutralen Staat schon allein deswegen nicht in Betracht, weil sie mit dem Neutralittsrecht im Widerspruch stnden. Die Uno-Charta hatte sich nicht gendert und 1993 bekrftigte der Bundesrat: Die Uno-Charta spricht nirgends von Neutralitt, weil es in einem stets funktionierenden System der kollektiven Sicherheit fr die klassische Neutralittskonzeption dem Grundsatz nach keinen Platz mehr gibt.