Entstehung einer Diffamierungskampagne
Ernst Indlekofer
Ernst Indlekofer ist Grnder des Presseclub Schweiz und seit 1995 Herausgeber der Club-Zeitschrift . 1993 war er Initiant und Co-Prsident des Referendumskomitees (Aktion fr freie Meinungsusserung) gegen das Antirassismusgesetz (ARG). Da die Systempresse nicht genehme Leserbriefe systematisch boykottiert, nimmt Ernst Indlekofer die Gelegenheit wahr, sich im Internet gegen die Diffamierungskampagne zu wehren.
(Mai 1998): Eine systematische Hetzkampagne gegen mich veranlasste mich im Mrz 1996 in Nr. 2/96 mit einem eigenen Beitrag (Anatomie der Lgen) an die ffentlichkeit zu gelangen. Immer wieder tauchten in den Medien die niedertrchtigen und gemeinen Lgen auf, ich wrde rassistische Flugbltter verteilen, ich nhme an rassistischen Aktionen teil und ich wrde berhaupt rassistisches Gedankengut verbreiten. Angefangen hatte alles Anfang 1993, nachdem ich das Referendums-Komitee gegen das Antirassismusgesetz ins Leben gerufen hatte. Die Classe Politique war unter Mithilfe des straff organisierten Medienklngels gewillt, das neue Maulkorbgesetz am Volk vorbei in Kraft zu setzen. Ihre Hoffnungen waren nicht unbegrndet, denn keine einzige Partei und kein Parlamentarier hatten den Mut, dem unschweizerischen Gesinnungsstrafartikel, wie er totalitren Staaten eigen ist, die Stirn zu bieten. Als ich als in der ffentlichkeit Unbekannter dies dennoch wagte, hatte ich sogleich den Zorn des Medienklngels und ihrer Hintermnner heraufbeschworen. Gemss dessen Primitivlogik war ein Gegner der Antirassismusvorlage automatisch ein Rassist. Da ich aber nie ein rassistisches Flugblatt geschrieben noch verteilt hatte, konnte ich mir einfach nicht erklren, was mit dieser Unterstellung gemeint war und konnte mich daher gegen diese niedertrchtigen Verleumdungen nicht wehren. Das Rtselraten fand drei Jahre spter ein Ende, als in der Jdischen Rundschau Maccabi (JR) vom 15. Februar 1996 behauptet wurde, ich htte an der Delegiertenversammlung der SVP [Schweiz. Volkspartei] Schweiz ein rassistisches Pamphlet (siehe weiter unten) verteilt. Nun wusste ich also, welchen Aufhetzern die Schweizer Zeitungen fast drei Jahre lang aufgesessen waren. Nun konnte ich endlich die ffentlichkeit informieren:
Anatomie der Lgen
( Nr. 2/1996): Am 14. Februar 1996 erschien am Teletext des Fernsehen DRS pltzlich aus heiterem Himmel die Meldung Der wegen rassistischen usserungen umstrittene Basler Ernst Indlekofer ist aus der SVP Basel-Stadt ausgetreten und damit einem Parteiausschluss zuvorgekommen, wie SVP-Generalsekretrin Myrtha Welti besttigte. Ein Tag nach dem Fernsehen folgte das Boulevardblatt BLICK mit einer hnlichen Bekanntgabe. Tatschlich kndigte Ernst Indlekofer seine Parteimitgliedschaft. Jedoch schon am 25. September 1995 mit eingeschriebenem Brief:
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Viele Auf und Nieder hat unsere wenig mehr als vier Jahre alte Kantonalpartei erlebt, und manchen Streit kameradschaftlich ausgefochten. Unsere spitze Feder an die Adresse Ogis, nach seiner unrhmlichen Pont-du-Mont-Blanc-Ansprache an das Volk [1. Jan. 93], hatte fr Aufmerksamkeit gesorgt, die wir leider nicht genutzt haben.
Wir haben manche Abstimmungsvorlage zusammen diskutiert und oftmals auch aktiv Einsatz geleistet. Wir waren mehrheitlich gegen den EWR-Beitritt der Schweiz und fr die Beibehaltung der Schweizer Armee. Andere Male waren wir nicht so einig, etwa bei der Abstimmung gegen die NEAT, gegen den Beitritt zum IWF und beim Beitritt zum neuen GATT [WTO]. Die negativen Folgen der Annahme dieser drei Vorlagen sind so sicher wie das Amen in der Kirche.
Ohne Euch habe ich dann fr das grundlegende Menschenrecht der freien Meinungsusserung, mit anderen Kollegen zusammen, unserem Volk eine Referendumsabstimmung ermglicht und den Beitritt zur UNO-Konvention gegen Rassendiskriminierung bekmpft und mich mit Anfeindungen abfinden mssen.
Heute stehen wir als Partei drei Wochen vor den Parlamentswahlen und unser Volk vor einem unsglichen Scherbenhaufen einer unfhigen Landesfhrung, die fremde Interessen ber jene des eigenen Volkes stellt. Der Kampf um unsere verfassungsmssigen Rechte lsst uns keine Zeit zum Ausruhen. Ich habe schon 1992 in einem Brief an Prsident Hans Uhlmann vorausgesagt, dass grosse politische Umwlzungen eintreten werden. Er wollte oder konnte mich nicht verstehen wie so viele andere , die immer noch nichts gemerkt haben, auch nicht.
Fr mich gibt es kein Stehenbleiben, wenn fr Recht und Freiheit und Wahrheit gekmpft werden muss. Deshalb erklre ich heute meinen Austritt aus der SVP Basel-Stadt. Meine besten Wnsche fr ein gutes Gelingen Eurer Arbeit mgen Euch alle auf dem weiteren Wege begleiten.
Mit freundlichen Grssen
sig. E. Indlekofer
Was veranlasste die Medien, ihre Meldung fast fnf Monate lang zurckzuhalten? Anbetrachts der Aufmerksamkeit die heute einer alten Angelegenheit gewidmet wird, ist dies vllig unverstndlich. Der zeitliche Abstand zum Parteiaustritt sollte fr die Bevlkerung Anlass sein, die fragwrdigen Meldungen zu hinterfragen. Mit einer Analyse des zeitlichen Ablaufs der Dinge wollen wir Licht ins Dunkel bringen:
Kndigung der SVP-Mitgliedschaft am 25. September 1995, noch einen Tag vor der 2. Parteiversammlung 95 der SVP Basel-Stadt. Eine Woche spter, am 2. Oktober, erschien Doppel-Nr. 4/5 von , in der Indlekofer empfahl, seine eigene Partei nicht zu whlen, weil sie am Niedergang unseres Staates massgeblich mitbeteiligt ist. Die Kndigung seiner Mitgliedschaft war die logische Konsequenz seiner Wahlempfehlung. Zwei, drei Wochen nach dem Austritt erhielt er einen Telefonanruf vom Schweizer Fernsehen, das ihn zum Parteiausschluss befragte. Dabei liess er die Anruferin unmissverstndlich wissen, dass: 1. Der Parteiausschluss eine Lge ist, denn er kann nur von der Mitgliederversammlung (GV), nicht aber von einer normalen Parteiversammlung beschlossen werden; 2. Ein Ausschluss war in der Einladung zur Parteiversammlung vom 26. September 1995 nicht traktandiert, und mit diesem Mangel wre er sogar fr eine GV rechtswidrig. Die Anruferin schien berzeugt und verzichtete auf das Angebot, ihr eine Kopie der Versammlungseinladung zu senden. Der Fall schien erledigt.
Es war Indlekofer klar, dass die illuminierte SVP-Fhrung seit 1993 versuchte, ihn aus der Partei zu entfernen, weil er gewagt hatte, am Samstag, 20. Mrz 1993, in Olten, den Kampf gegen das Antirassismusgesetz zu erffnen (BaZ 22.3.1993). (Die Presse usserte sich ber die Drohung mit dem Referendum, das sie durch Schweigen verhindern wollte, unisono berrascht.) Die SVP-Fhrung verweigerte sodann Indlekofer satzungswidrig die Eintrittskarte an die Delegiertenversammlung vom 17.4.1993 in Luzern. Es ist heute klar, dass sie befrchtete, er wrde vor versammelten Medienvertretern fr sein Anliegen die Trommel rhren. Seit Beginn seiner Parteizugehrigkeit hatte er an keiner Versammlung gefehlt. Erst nachdem er mit Massnahmen drohte, berliess man ihm die Eintrittskarte eines verhinderten Kollegen. Das fr den Ernstfall vorbereitete Flugblatt liess er, im Text entsprechend angepasst, von Hilfskrften an eben dieser Delegiertenversammlung verteilen. Wegen einer Panne auf der Autobahn kamen die zwei Helfer zu spt und verteilten fnf Minuten vor Beginn im Versammlungssaal, statt wie vereinbart vor dem Kursaal an die Ankommenden. In Panikstimmung bewegte sich Myrtha Welti schnell und leise durch die Reihen der versammelten Medienvertreter des Fernsehen und der Presse und nahm die Flugbltter zurck. Auch den Delegierten nahm sie diese weg! Doch viele liessen sich nicht bevormunden und hielten das Blatt zurck. Unter diesen gibt es Zeugen, dass sich im Saal alles so abgespielt hat, wie hier beschrieben. [Fr die Richtigkeit des nachfolgenden Flugblatt-Textes liegt eine schriftliche Zeugenbesttigung eines SVP-Delegierten vor.]
Rede und Pressefreiheit durch Gefngnisstrafe bedroht
Bundesrat und Parlament wollen die UNO-Konvention gegen Rassendiskriminierung ratifizieren und unser Strafrecht entsprechend revidieren. Sofern sich die Stndevertreter an den heute gltigen Wortlaut der Bundesverfassung halten, wozu sie de jure sowie durch ihren Eid auch moralisch verpflichtet sind, erfordert das neue Gesetz zwangslufig eine nderung der Bundesverfassung, die dem obligatorischen Referendum unterstellt werden msste. Unsere Demokratie verliert jeden Sinn, wenn Brger und Brgerinnen mit juristischen Spitzfindigkeiten an der Nase herumgefhrt werden.
Artikel 49 BV lautet: Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich. Artikel 55 BV besagt: Die Pressefreiheit ist gewhrleistet. Diese beiden Artikel sollen offenbar knftig nur noch beschrnkt gelten. Nachdem das Schweizervolk 1986 die UNO-Mitgliedschaft mit 76 Prozent Nein-Stimmen wuchtig verworfen hat, plant unsere Classe Politique anscheinend einen schrittweisen UNO-Beitritt durch die Hintertr.
Vergangenen Monat wurden zwei Personen, die ein Asylantenheim in Brand gesteckt hatten, zu Recht zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Wer einen Auslnder ttlich angreift, kann wegen Krperverletzung, wer ihn beschimpft, wegen Ehrbeleidigung bestraft werden. Die bestehenden Gesetze bieten ausreichende Handhabe zur Ahndung auslnderfeindlicher Delikte. Ziel des geplanten Maulkorbgesetzes ist offenbar, jede Kritik an der unverantwortlichen Asyl- und Einwanderungspolitik des Bundes zu unterdrcken. Das Vergehen des Rassismus kann dabei a priori nur von Einheimischen begangen werden! Ist das nicht Schweizerfeindlichkeit, umgekehrter Rassismus?
Das Antirassismusgesetz ist derart schwammig formuliert, dass beispielsweise ein Hausbesitzer, der eine Wohnung statt an Asylanten an eine Schweizer Familie vermietet, wegen Rassendiskriminierung belangt werden knnte. Selbst blosse Unmutsusserungen wren mglicherweise strafbar, denn solche knnten ja als ffentlicher Angriff auf eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse gedeutet werden.
Seit Jahrzehnten hat es in der Schweiz keine politischen Prozesse und keine politischen Gefangenen mehr gegeben. Soll dem nun anders werden? Nach Ansicht mancher SVP-Politiker offenbar ja! Wissen diese Politiker, wie weit sie sich inzwischen von der Meinung der Basis entfernt haben?
Mit einfltigen Schlagworten wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stempeln die fast schon gleichgeschalteten Medien die Forderung nach einer vernnftigen Auslnderpolitik und nach Wahrung unserer kulturellen und nationalen Identitt ab. Will unsere Partei es ihnen wirklich gleichtun?
Als freies Land braucht die Schweiz keine Einheitsideologie und keine Gedankenpolizei. Deshalb ein klares Nein zum geplanten Maulkorbgesetz!
Ernst Indlekofer
Basel, 17. April 1993
Jeder kann selber entscheiden, ob und inwieweit dieses Flugblatt rassistische ist oder nicht.
Der damalige Prsident Uhlmann distanzierte sich hochnotpeinlich von der Flugblattaktion! ber das Antirassismusgesetz verlor die Versammlung kein Wort. Hat von den 20 Medienleuten keiner das Flugblatt gelesen, bevor es zurckgenommen wurde? Warum schwiegen alle Zeitungen ber den Vorfall? Die Verschwrung war offensichtlich von Anfang an perfekt!
Am 1. Februar 1996 war in der Jdischen Rundschau Maccabi (JR), auf Seite 15, folgendes zu lesen: Ernst Indlekofer aus Basel greift in seinem Pamphlet Recht und Freiheit das ARG und seine Befrworter scharf an. Der SIG wird diese Schrift prfen und das weitere Vorgehen im Rahmen der GL und der Juristenkommission besprechen. Glauben diese Leute, unsere Rechtsberater wrden die Texte vor der Freigabe nicht auf Fussangeln prfen, an denen uns jene aufhngen mchten? Das angekndigte weitere Vorgehen scheinen diese allerdings nicht nur besprochen, sondern auch Anweisungen gegeben zu haben, damit das weitere Vorgehen in ihrem Sinne abluft. Die zwei Wochen spter grassierenden Ausschlussmeldungen sind starke Indizien fr eine solche Annahme.
Auf einsame Spitze trieb die Jdische Rundschau ihre Angriffe am 15. Februar 1996. Auf Seite 7 unter dem Titel Endlich: Indlekofer ausgeschlossen!, werden hemmungslos Lgen verbreitet: Er wrde rassistisches Gedankengut verbreiten; seit dem 26. September 1995 ist Ernst Indlekofer auf Beschluss der Baselstdter Partei nicht mehr Mitglied der SVP; Die schweizerische Partei bte seit langem Druck aus, erklrte Myrtha Welti, aber formal sei sie an die Bestimmungen gebunden gewesen, dass nur die Mitgliederversammlung [GV] einer Kantonalpartei ein Mitglied ausschliessen knne; dann schrieb er einen Brief, in dem er versprach, bei der nchsten Mitgliederversammlung den Austritt zu geben; an der GV der SVP Luzern habe sich Indlekofer Zutritt verschafft und rassistische Pamphlete verteilt; der damalige Prsident Hans Uhlmann forderte ihn auf, den Saal zu verlassen; er hatte sich stets mit seiner Parteizugehrigkeit gebrstet.
Fr die Liederlichkeit der Lgenjournalistik zeugt schon die Verwechslung der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz in Luzern mit der GV der SVP Luzern. Ernst Indlekofer bekrftigt ausdrcklich das Nachfolgende:
Ich wurde nicht wie behauptet, ausgeschlossen. Die stark berwiegende Mehrheit meiner Basler SVP-Kollegen war gegen den von der SVP Schweiz diktierten Ausschluss. Wie aus der JR richtig hervorgeht, wre fr den Ausschluss eine Mitgliederversammlung (GV) notwendig gewesen. Tatschlich war am 26.9.1995 nur eine Parteiversammlung. Die Lge fllt damit in sich zusammen. Es gibt keinen Brief in dem ich meinen Austritt versprochen habe. Ich war whrend der gesamten Dauer der Delegiertenversammlung anwesend und nahm auch am gemeinsamen Mittagessen teil. Hans Uhlmann forderte mich nicht auf, den Saal zu verlassen. Die JR dichtet mir eine Machtflle an, die ich nicht habe. So hatte ich auf Zeitungsmeldungen, in denen ich als SVP-Mitglied genannt wurde, keinen Einfluss. Ich habe mich nicht mit der SVP-Zugehrigkeit gebrstet, denn die satzungswidrige Haltung dieser Parteifhrung hat mich zunehmend angewidert.
Ich stelle ausserdem klar, dass unsere Staatsform nach wie vor die Demokratie ist. Als Brger bin ich Teil des Souverns. Ich fhle mich fr unser Volk mitverantwortlich und ich werde mich nicht hindern lassen, fr unsere verfassungsmssigen Rechte und Freiheiten zum Wohle der Eidgenossen zu kmpfen. Das erbrmliche Verhalten einiger SVP-Mchtigen, die das Volk tuschen und sich korrumpieren lassen, ist verabscheuungswrdig. Leider stehen ihnen die anderen Bundesratsparteien in nichts nach. Diese vier Parteien tragen alle Merkmale einer Ochlokratie [Herrschaft des Pbels].
Nachdem die SVP Basel-Stadt die von den Berner Kollegen geforderten Rassismus-Beweise gegen Indlekofer nicht beschaffen konnte, wird jetzt von der JR erstmals das bisher nicht genannte Corpus delicti genannt. Indlekofer wird seit 1993 vorgeworfen, rassistisches Gedankengut verbreitet oder rassistische Aktivitten unternommen zu haben. Als Grundlage fr diese perfiden Verleumdungen nennt die JR in ihrer hasstriefenden Schrift, ein an die SVP-Delegierten verteiltes rassistisches Pamphlet.
Das blossgelegte Lgengeschwr ist in seinem ganzen Ausmass kennzeichnend fr die durch nichts gerechtfertigten Rassismusbeschuldigungen an die Adresse der politischen Gegner, heute wie in vergangenen Tagen. Quelle solcher Falschinformationen ist auffllig oft die Jdische Rundschau (JR). Die linken Zeitungen und die Ringier-Presse verbreiten diese Unwahrheiten und Fantasieprodukte dann ber das ganze Land. Andere Zeitungen ziehen nach. ber einen Vorfall, bei dem die SonntagsZeitung eine Lge der JR bernahm, haben wir in Nr. 3/1995 geschrieben (S. 4, Wahrheit). Ebenso berichteten wir ber die Sprachvorgabe durch das Israelitische Wochenblatt (IW). (Nr. 6/1995, S. 1, Bundesarchiv).
Man darf sich fragen, was der nchste Schritt in der Rufmordkampagne gegen Indlekofer sein wird. Schon am 14.9.1995 drohte die JR, dass er von den zustndigen Stellen beobachtet wird ( Nr. 4/5-1995, S. 8, Geheimdienste). Lesen Sie in einer der nchsten Ausgaben unserer Zeitung, wie die volksfeindliche Nomenklatura jetzt die ihr unbequeme Opposition mit dem Antirassismusgesetz ausschalten will. Dass das Ziel dieser bswilligen Angriffe unserer gilt, drfte wohl allen klar sein.
Nachtrag
(Mai 1998): Die mutmasslich von der Jdischen Rundschau angezettelte Rufmordkampagne in verschiedenen Schweizer Medien fand ihren Fortgang in einer Strafanzeige und dem darauf folgenden Inquisitionsprozess, wegen angeblichem Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis StGB. Im schriftlichen Urteil der 1. Instanz, gegen das ich Appellation erklrt habe, wird mir mittels hanebchenen Verdrehungen und einer unsglichen Wortklauberei unterstellt, ich wrde in die jdische Bevlkerungsgruppe systematisch herabsetzen und die Massenvernichtung der Juden in den Konzentrationslagern grblich verharmlosen bis leugnen. Wer unsere Zeitschrift liest, weiss, dass nichts davon wahr ist. Aus der Tatsache, dass ich die Ehre der Schweiz verteidige, indem ich die frechen Einmischungen, Unterstellungen und Ansinnen einiger Juden und jenen, die ihnen nach dem Munde reden, kritisiere und indem ich der andauernden Holocaust-Propaganda Tatsachen gegenberstelle, die von den Massenmedien systematisch unterdrckt werden, wird mir einfach ein Strick gedreht. Die Ausgaben 45/95, 6/95 sowie 1/96 seien in ihrer Gesamtheit rassistisch, behauptet das Gericht. Man vergleiche doch einmal diese drei Ausgaben von mit der Erpressungskampagne durch die Goldfresserbande und mit Bronfmans Kriegsdrohung an die Schweiz (Kriegsdrohung ist immer Vlker-Vernichtungsdrohung!), sowie mit den widerwrtigen Unterstellungen eines DAmatos und Konsorten. Nicht zu vergessen auch die deplazierten usserungen des Juden Sigi Feigel an die Adresse der 45% Schweizer, die das Antirassismusgesetz abgelehnt haben, sowie seine Attacken gegen den Tierschtzer Erwin Kessler, der Juden kritisiert, die empfindsamen Tieren ohne vorherige Betubung den Hals durchschneiden. Es wird dann schnell klar, welche Seite die Sprache der Herabsetzung bzw. Diskriminierung in einer die Menschenwrde verletzenden Form benutzt. Ob Staatsanwlte und Richter noch nicht bemerkt haben, dass viel eher jene rassistisch sind, die bei jeder Gelegenheit mit dem Antisemitismusvorwurf um sich werfen?
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