Missachtung von Verfassung und Gesetz durch den Politfilz

In seiner Botschaft vom 20. November 1996 hat der Bundesrat die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 als nach wie vor tragfhiges Fundament der Eidgenossenschaft bezeichnet. (Den genauen Wortlaut entnehme man bitte unserem Beitrag der Ausgabe 2/99 Bleibt die Schweiz unabhngig und frei?) Knapp 2 Jahre spter vollzieht unsere Regierung mit der als Reform oder auch als Nachfhrung getarnten Totalrevision eine Kehrtwende von 180 Grad. Anlsslich ihrer Amtsbernahme haben die Bundes-, National- und Stnderte einen Eid folgenden Wortlautes abzulegen:

Ich schwre vor Gott, dem Allmchtigen, die Verfassung und die Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten; die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu wahren; die Unabhngigkeit des Vaterlandes, die Freiheit und die Rechte des Volkes und seiner Brger zu schtzen und zu schirmen und berhaupt alle mir bertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfllen, so wahr mit Gott helfe.

Gott helfe ihnen! sonst wird das Volk nachhelfen mssen.

Die Mitglieder, die den Eid leisten, sprechen stehend und mit erhobenen Schwurfingern die Worte Ich schwre es (bzw. Ich gelobe). Die anwesenden im Saale und auf den Tribnen werden aufgefordert, sich bei der Eidesleistung zu erheben. An Stelle des Eides kann ein Gelbde desselben Inhalts wie die Eidesformel geleistet werden, wobei die Anrufung Gottes entfllt. Ein Mitglied, das Eid oder Gelbde verweigert, darf an den Regierungs-Verhandlungen nicht teilnehmen.

Es ist nicht einzusehen, dass wer den Eid oder das Gelbde verweigert, sein Mandat nicht ausben darf, wer aber Eid oder Gelbde ablegt, sich aber nicht daran hlt, im Amte bleiben darf (Hans R. Bachofner, Zrich, in Verfassungstreue und Verfassungsbruch). Jeder Brger, der eine Vorschrift missachtet oder gegen ein Gesetz verstsst, hat mit empfindsamsten Strafen zu rechnen. Wir fordern daher, dass fr die fehlbaren Mandatstrger dieselben Massstbe zu gelten haben wie fr Hinz und Kunz. Wer staatstragende Grundgesetze der Eidgenossenschaft mannigfach verletzt (hat) und mit der neuen Verfassung den Weg zu einer Schweiz als liberalistisch-sozialistische Provinz einer Weltregierung [ebnet] (KVP) und dadurch die Unabhngigkeit, die Freiheiten und Rechte des gesamten Volkes wissentlich in ernsthafte Gefahr bringt, darf nicht mit Samthandschuhen angefasst werden.

Wer die Schweiz einer internationalen Ordnung unterstellen und Vlkerrecht ber unsere Bundesverfassung stellen will, erfllt unzweifelhaft die Tatbestnde von Artikel 266 StGB (Gefhrdung der Unabhngigkeit der Eidgenossenschaft) und Artikel 275 StGB (rechtswidrige Strung bzw. nderung der verfassungsmssigen Ordnung der Eidgenossenschaft). Nach dem Gesetz werden diese Vergehen mit Gefngnis von einem bis zu fnf Jahren bestraft. In schweren Fllen kann auf lebenslngliches Zuchthaus erkannt werden.

Die Mehrheit der Brger hatte vier Wochen vor der Stimmabgabe vom 18. April 1999 noch keine Informationen zu den anstehenden Fragen der Totalrevision, bei der ber rund 100 genderte Verfassungsartikel zu entscheiden ist. Einzelne Politiker erklrten daher, der Wille zur berrumpelung [durch die Regierung] ist doch sehr deutlich erkennbar (Basellandschaftliche Zeitung 20.3.99, S. 27). Die Katholische Volkspartei Schweiz (KVP, Internet: www.kvp.ch) spricht in ihrem Informations-Bulletin vom April 1999 von bewusst angewendeter berrumpelungstaktik des Bundesrates. Der Verfassungsentwurf enthalte eine neomarxistische Definition der Familie als Gemeinschaft von Erwachsenen und Kindern (Schwulenhochzeiten und Homosexualitt als staatlich anerkannte Lebensform) und widerspreche damit diametral der christlichen Soziallehre.

Artikel 120 der Bundesverfassung regelt fr eine Totalrevision den Ablauf wie folgt: 1. Volksabstimmung ob Totalrevision ja oder nein, 2. Wenn ja: Neuwahlen der beiden Rte (National- und Stnderat) und daran anschliessend (3.) die Totalrevision. Mit dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass dieselben Leute, welche die Totalrevision fordern, diese dann auch durchfhren. Genau das ist geschehen! Dieser Volksbetrug mitsamt den vielfach begangenen Verfassungsbrchen der vergangenen Jahre, sollen jetzt mit der Annahme der Bundesverfassungs-Revision nachtrglich fr rechtmssig erklrt werden. Darum NEIN zur neuen Verfassung.