Antihelvetismus
Banken-Ablasshandel: Sieg der jüdischen Schweiz-Erpresser
(August 1998) Nach der in New York zustandegekommenen Globallösung im Betrag von 1,25 Milliarden Dollar zwischen den Schweizer Grossbanken Credit Swiss Group und UBS und den US-jüdischen Organisationen gehe es darum, diesen Vorgang innenpolitisch aufzuarbeiten und den angeblichen Antisemitismus zu bekämpfen, war in den hiesigen Gazetten zu lesen. Bronfman Adlat, Rabbi Israel Singer pries den Abschluss als Sieg der Gerechtigkeit und grossen Tag für die Schweiz, um darauf über einen nationalen Kniefall der Schweiz zu höhnen. Der Vergleich ist weder gerecht, noch eine Lösung, noch global, wie sogar die Weltwoche feststellte. Zutreffender ist die Bezeichnung Ablasshandel. Zunächst ging es nur um die nachrichtenlosen Vermögen bei Schweizer Banken. Die Banken-Gnomen (ein gerne verwendetes antihelvetisches Stereotyp für die geldgierigen und geheimniskrämerischen Schweizer Bankiers) setzten sich dem Verdacht aus, sich an nicht abgeholten Guthaben umgekommener Holocaust-Opfer ungerechtfertigt bereichert zu haben, und Erben zu prellen. Die Auseinandersetzung weitete sich dann rasch zu einer Generalabrechnung mit der Schweiz wegen ihrer Weltkriegsvergangenheit aus. Letztlich ging es um die Abgeltung einer Art metaphysischer Schuld für die Tatsache, dass die eigennützige Schweiz im Zweiten Weltkrieg völkerrechtlich neutral war und verschont blieb, statt sich am Krieg gegen die diabolischen Nazis zu beteiligen. Als alleinige Nutzniesser dieser in Geld zu tilgenden Schuld sehen sich selbstredend die klagenden Judenorganisationen. Als Schuldner lagen die in den USA tätigen Schweizer Grossbanken auf der Hand. Klägeranwalt Michael Hausfeld präsentierte den staunenden Bankenanwälten folgende Rechnung: Gemäss Studien von Wirtschaftshistorikern betrage der den Schweizer Banken anzulastende Schaden exakt 16,8 Mrd. Dollar. Dieser setze sich zusammen aus den nachrichtenlosen Vermögen, dem Raubgut und dem Gewinn der Banken aus der Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen, die Arbeitssklaven beschäftigt hatten. Man kann gespannt sein auf den Tag, an dem die Palästinenser ihre Milliarden-Sammelklagen wegen Vertreibung, Enteignung und Zerstörung von Eigentum einreichen. Entsprechende Studien sind vorhanden. Das wird, wenn überhaupt, erst der Fall sein, wenn ihre Lobby in den USA genügend gross und einflussreich geworden ist.
Man wäre versucht, von einem Riesenglück zu sprechen, dass die Schweizer Banken mit nur 1,25 Mrd. Dollar (= 1,8 Mrd. Franken) davongekommen sind, wenn der Vergleich nicht das Ergebnis einer konzertierten Erpressungsaktion mit legalistischen Mitteln gewesen wäre. Was man vor drei Jahren praktisch für unmöglich hielt, ist nun eingetreten. Flankiert durch ein einmaliges Verleumdungspropagandatrommelfeuer gegen die Schweiz, immer tatkräftig unterstützt durch den hiesigen linken Medienverbund, ist es den US-jüdischen Organisationen nun gelungen, die im amerikanischen Markt tätigen Schweizer Grossbanken nach widerrechtlichen Boykottdrohungen der Finanzvorsteher von Städten und Bundesstaaten zur Zahlung der gigantischen Summe von 1.25 Mrd. Dollar zu zwingen. Diese Summe übersteigt bei weitem das, was die Banken jemals an nachrichtenlosen Vermögen haben konnten - gemäss Kläger-Anwalt Hausfeld allerhöchstens 100 Millionen - und schockierte selbst Sigi Feigel. Dieser sprach von Kapitulation der Schweiz mit katastrophalen Folgen und fragte sich, an wen die ungeheure Summe nun gehen soll. Wenn man bedenkt, dass in den USA nachrichtenlose Bankguthaben nach fünf Jahren dem Staat verfallen, ist der Banken-Deal doppelt fragwürdig. Das brutale Vorgehen der jüdischen Organisation mit offener Unterstützung der amerikanischen Regierung in der Person von Unterstaatssektär Eizenstat (der 1997 im verzerrten Vorwort zu seinem Report von 1997 das negative Bild der Schweiz in den USA offiziell zementiert hatte) wird von Schweizer Politikern nun offen als Lösegeld-Erpressung mit Wildwestmethoden bezeichnet. Man erinnert sich: Vor anderthalb Jahren rief das Wort Erpressung von Bundesrat J.P. Delamuraz noch einen internationalen Entrüstungssturm hervor. Statt ihn entschlossen zu unterstützen, wurde er von den übrigen Bundesräten zu einer halbherzigen Entschuldigung gezwungen. Die Schweizer Regierung hat durch die vorschnellen Entschuldigungen der Bundesräte Villiger und Koller und durch ihre insgesamt devote Haltung den Schweiz-Erpressern den Weg geebnet. Deutlicher Widerstand wurde erst geleistet, als es zu spät war. Gebetsmühlenartig wurde immer darauf hingewiesen, was die Schweiz alles unternimmt, um ihre Geschichte aufzuarbeiten und was sie schon alles gezahlt hat, doch die jüdischen Kläger wollten schnell noch viel mehr Geld sehen.
Mit dem Ablasshandel, den die Banken nach harten Verhandlungen eingegangen sind, haben sie, ohne dass ihr Verhalten gerichtlich beurteilt worden wäre, eine Blanko-Schuldanerkennung abgegeben für sich und für die Schweiz, denn die Schweizer Banken wurden in der amerikanischen Öffentlichkeit mit der Schweiz gleichgesetzt. Von Gerechtigkeit kann man daher nicht sprechen. Die ganze Hass-Propaganda lief auf eine Verunglimpfung der Schweiz hinaus, denn mit den nachrichtenlosen Vermögen allein, war die Basis zu schmal. Komplexe Dinge wie Gold- und Aussenhandel, die Flüchtlingspolitik der Schweiz, die angeblich unmenschliche Behandlung internierter Flüchtlinge während des Zweiten Weltkriegs wurden wild zusammen in einen Topf geworfen und beliebige, z.T. haarsträubende Anschuldigungen konstruiert.
Beim Beutezug gegen die Banken, die stellvertretend für die Schweiz standen, wurden die Eigentümlichkeiten des amerikanischen Rechtssystems und der amerikanischen Drang, Vorstellungen von Recht und Moral der ganzen übrigen Welt aufzuzwingen, nach allen Regeln der Kunst von jüdischen Anwälten knallhart ausgenützt. Als Hebel wurde das fragwürdige Institut der Sammelklage (class action) eingesetzt, eigentlich eine soziale Institution, mit der viele kleine Geschädigte z.B. Kunden, welche durch fehlerhafte Produkte (z.B. Medikamente) zu Schaden gekommen sind, einen Hersteller erfolgreich einklagen können. Weiter kann ein amerikanisches Gericht Strafschadenszahlungen (punitive damages) zusprechen, d.h. je nach Schwere der Verfehlung der beklagten Firma, kann der Schadenersatz über den nachgewiesenen Schaden hinaus massiv aufgestockt werden. Die Drohung mit einem solchen Gerichtsprozess ist nur sinnvoll, wenn ein finanziell potenter Konzern vorhanden ist, der in den USA geschäftet und dort ins Recht gefasst werden kann. Bei den Schweizer Grossbanken war die amerikanische Gerichtszuständigkeit das grosse Fragezeichen. Obwohl Richter Edward Korman noch nicht einmal über die Klagezulassung entschieden hatte, kam es zum Vergleich, was bei Sammelklagen ungewöhnlich ist. Nach allgemein anerkannten Grundsätzen fehlt es an der Zuständigkeit amerikanischer Gerichte, denn die angeblichen Verfehlungen wurden von Nichtamerikanern gegen Nichtamerikaner ausserhalb der USA begangen. Richter Edward Korman (über dessen Konfession nur spekuliert werden kann) muss das anders gesehen haben. Nach gütigem Zuspruch anlässlich eines Nachtessens in einem feudalen Hotel erklärten sich die Banken zur Lösegeldzahlung bereit. Ausschlaggebend waren aber die Geist und Buchstaben des WTO-Vertrages verletzenden Boykottdrohungen in 20 Bundesstaaten. Zudem wäre ein jahrelanger Prozess mit aufwendigem Beweisverfahren vor einem Geschworenengericht mit der ständigen negativen Presse in den schweizfeindlichen Medien für die Geschäftstätigkeit der Banken katastrophal gewesen, selbst wenn sie am Ende zu wesentlich kleineren Zahlungen verurteilt worden wären. Edgar Bronfmans Drohung mit einem totalen Krieg gegen die Schweiz war nicht nur eine verbale Entgleisung sondern durchaus real und ernst zu nehmen. Die Schweizer Banken wurden als in den USA tätige Unternehmen richtiggehend als Geiseln genommen. Von jüdischer Seite wurde mehrmals gefordert, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Schweizer Regierung sich an der Globallösung zu beteiligen hätten, was diese immer kategorisch ablehnten mit dem Hinweis, es handle es sich um eine Auseinandersetzung zwischen privaten Parteien.
Die jüdischen Kläger haben sich nun an den Banken schadlos gehalten. Diese mussten sich auf die riesige Summe von 1,25 Mrd. Dollar verpflichten. Das letzte Angebot von 600 Millionen der Banken war als schäbig zurückgewiesen worden. Mit den 1,25 Mrd. Dollar haben sich die jüdischen Kläger bereit erklärt, auf Forderungen gegen die Nationalbank und die übrige Schweizer Wirtschaft zu verzichten, mit Ausnahme der Versicherungen, gegen die separate Sammelklagen hängig sind. Auch das Washingtoner Abkommen von 1946 zwischen der Schweiz und den Alliierten betreffend Handel der Nationalbank mit Beutegold, ein rechtsgültiger und vollzogener völkerrechtlicher Vertrag, soll nun nicht mehr neu verhandelt werden. Ach, wie grosszügig! Nun, die Schweizer Banken konnten mit dem Messer an der Kehle offenbar nicht anders und haben im Gegenzug versucht, das Beste für die Schweiz herauszuholen. Das sie nun die hohle Hand bei Bund und Nationalbank machen, obwohl sie von diesen nie ein Vertretungsmandat hatten, ist verständlich. Die SNB und der Bund haben beschlossen, dass eine nachträgliche Beteiligung an der Ablösesumme und damit eine indirekte Beteiligung am Vergleich nicht in Frage kommt. Immerhin wird der Bund geschätzt 400 Millionen Franken an Steuerausfällen erleiden. Übrigens hatte auch die Nationalbank am Parlament vorbei 100 Millionen Franken in den erwähnten Spezialfonds für Holocaust-Opfer einbezahlt als Abgeltung für Fehlverhalten den Juden gegenüber. Die Schweiz hat weit mehr bezahlt als alle anderen Länder zusammen. Zum Vergleich: Der im vergangenen Dezember an der Londonder Goldkonferenz gegründete Fonds für Holocaust-Opfer hat bisher von elf Ländern erst Zusagen in Höhe von 86 Millionen Franken erhalten. Die Grosszügigkeit der Schweiz wurde als Schuldanerkennung für noch mehr Forderungen aufgefasst, nach dem Motto: Wer viel gibt, bei dem kann man noch mehr holen.
Ein solcher, mit widerrechtlicher Drohung (Boykott) zustande gekommener Vertrag, wie derjenige von Brooklyn ist eigentlich ungültig und kann angefochten werden. Dieser Rechtsgrundsatz dürfte auch in den USA gelten. Man wird freilich dafür sorgen, dass er nicht zur Anwendung kommt. Es ist aber auch noch aus einem anderen Grund fraglich, ob der Banken-Deal Bestand haben wird, denn es gibt noch weitere jüdische Organisation, die nicht am Abkommen beteiligt sind und nicht daran denken, auf ihre Sammelklagen zu verzichten.
Trotz der gigantischen Zahlung an die amerikanischen jüdischen Organisationen, welche die schwierige Aufteilung der Beute untereinander erst noch bewerkstelligen müssen, wird der Schweizerische Fonds für bedürftige Holocaust-Opfer, den die Banken noch freiwillig mit 100 Millionen Franken alimentiert hatten, 47 Millionen Franken (von total 278 Millionen Franken) unter die amerikanischen Holocaust-Opfer verteilen. Man rechnet mit 30'000 Anmeldungen. Als Holocaust-Opfer gilt jede Person jüdischer Abstammung, die einmal im Machtbereich der Nazis gelebt hat, egal ob sie tatsächlich verfolgt oder deportiert wurde oder nicht. Weitere Voraussetzung ist die Bedürftigkeit, die nirgends definiert ist und nicht nachgewiesen werden, sondern nur auf dem Antragsformular angekreuzt werden muss. Rolf Bloch, Präsident des Holocaust-Fonds betonte, dass Stichproben gemacht würden.
Die Lehre aus der Geschichte: Die dummen Schweizer liefen vor lauter politischer Korrektheit ahnunglos voll in den Hammer der cleveren Amerikaner. Allen voran Bundesrat Koller in der Manier des Musterschülers, der er sein Leben lang gewesen ist. Er ist wie der schwache Klassenprimus auf dem Schulhof. Erst nehmen ihm die frechen Schüler das Pausenbrot weg, dann sein Taschengeld. Je mehr er nachgibt, je mehr wird er ausgenommen. Dann wird er aufgefordert, seiner Mutter Geld aus dem Portmonnaie zu stehlen, um die immer gierigeren Forderungen zu erfüllen. Koller geht in vorauseilendem Gehorsam noch einen Schritt weiter und will noch das Familiensilber verscherbeln. Mit seiner Ankündigung, die Goldbeständen der Nationalbank zu verkaufen, um damit eine Milliardenstiftung für die armen Holocaust-Opfer und sonstige Notleidende der Welt zu gründen (angeblich aus plötzlicher Dankbarkeit des Schweizer Volkes, dass es vom Weltkrieg verschont wurde) hat man in den USA Blut gerochen, v.a. bei der Nationalbank, zumal das mit den Holocaust-Opfern sehr schnell relativiert wurde. Sogar Bronfman war sonnenklar, dass eine solche Solidaritätsstiftung in der Abstimmung vor dem Schweizer Volk keine Chance gehabt hätte. Nach amerikanischer Winner-Mentalität zählt nur der Erfolg, gemessen am Geld, das herausgeholt werden kann. Zur Vermeidung weiteren politischen Schadens täte der Bundesrat gut daran, die von Anfang an unter ungutem Stern stehende Solidaritätsstiftung stillschweigend zu begraben, statt stur daran festzuhalten.
Der ganze Banken-Deal war nur möglich vor dem Hintergrund des sogenannten Holocaust, der im Laufe der Jahrzehnte durch eine unermüdliche Propaganda zum zentralen Ereignis des Zweiten Weltkrieges hochstilisiert worden war und dessen tatsächliches Geschehen und Ausmass in der Schweiz seit Einführung des Antirassismusgesetztes Anfang 1995 nicht mehr kritisch hinterfragt werden darf. Wer an diesem Tabu rührt, wird wegen Rassismus angeklagt. Er wird kurzerhand den Nazis gleichgesetzt, welche den Holocaust verbrochen hatten. Wer nicht die Zerstörung seiner Existenz in Kauf nehmen will, tut gut daran, das Denken auszuschalten und demütig mit gesenktem Kopf die amtlichen Wahrheiten entgegenzunehmen, und vor allem den Mund zu halten. Doch nicht genug damit: Jetzt will die Task-Force Zweiter Weltkrieg zusammen mit der Erziehungsdirektorenkonferenz ein Lehrmittel ausarbeiten. Dieses Politbüro wird also für die Schulen die offizielle Linie der Holocaust-Ideologie festlegen. Man kann sehr gespannt sein, auf ein solches Werk.
Die antihelvetische Hass-Propganda treibt zuweilen seltsame Blüten. Gemäss Leserbrief in der Neuen Zürcher Zeitung (18.8.98) erfuhr eine Schweizerin an einer Führung in Auschwitz mit Erstaunen, dass der Schmuck und die Goldzähne der Opfer angeblich direkt in die Schweiz gegangen seien. Auf Nachfragen, erklärte die polnische Führerin, sie habe die Information von der Yad Vashem Gedenkstätte, was die Leserbriefschreiberin mit gemischten Gefühlen erfüllte, zumal Schweizer Mittelschullehrer just zu der Zeit in Yad Vashem (Jerusalem) an einem Fortbildungskurs weilten. Gemäss Bergier-Goldbericht war nur ein verschwindend kleiner Prozentsatz Opfergold, das in Barren eingeschmolzen war. Zudem fehlen jegliche Beweise, dass die Nationalbank von derartigem Opfergold gewusst hat. Doch nach Beweisen zu fragen, ist als Rassismus verpönt. So kann praktisch jeder behaupten, was er will, sofern es nur gegen die angeblichen Schuldigen gerichtet ist.
Zurück zum Banken-Ablasshandel: Die stärkeren und schlaueren Amerikaner haben mit fragwürdigen Mitteln die Schwachen und Naiven über den Tisch gezogen. Aus der teuren Abrechnung mit der Vergangenheit gab es schliesslich kein Entrinnen mehr. Zum grossen Teil sind sie selber schuld. Sie haben den Kopf selber in die Schlinge gelegt durch Schuldbekenntnisse und Versprechungen. In der Schweiz kann man noch so sehr die Faust im Sack machen; es nützt nichts. Das Volk getraut sich eh nicht mehr, seinem Zorn Luft zu machen. Es bleibt einzig, sich seine eigenen Gedanken zu machen und sie für sich zu behalten.
Lesen Sie auch den hervorragenden Kommentar von USA-Korrespondent Richard Anderegg in der Schweizerzeit vom 21.8.1998.