Stimmen zur Abstimmung ber das Antirassismusgesetz

Ausgrenzen, isolieren, in die unschweizerische Ecke drngen

(aus einem Strategiepapier der PR-Beratungsbüros Walter L. Blum zur millionenschweren Abstimmungskampagne zum Antirassismusgesetz)

Das am 25. September 1994 durch Meinungsterror erzielte knappe Ja von 54,7 Prozent ist ein verlustreicher Pyrrhus-Sieg (Abendland)

Identität Schweiz, Info 3/3 vom Oktober 1994 (von Dr. Reto Kind)

(Bemerkungen/Ergänzungen von RuF in Normalschrift)

Unserem Vorhaben (Die Bekämpfung des Rassismusgesetzes und der Beitritt zur UNO-Konvention in der Volksabstimmung) stellten sich enorme Widerstände entgegen. Schon die Ausgangslage war schwierig, Freiheitsrechte, Rechtssicherheit und Unabhängigkeit bezüglich der UNO standen gegen ein Gesetz und eine UNO-Konvention, die vordergründig einem berechtigten Anliegen - Bekämpfung der Rassendiskriminierung - zu entsprechen scheinen. Dieser moralische Aspekt verschloss zahlreiche Köpfe gegenüber sachlich begründeten Bedenken. Insbesondere die Kirchen argumentierten ausschliesslich auf der Ebene der Moral.

Heute wird wieder von Kreisen, welche von der Schweiz Milliardenzahlungen verlangen, v.a. auf der Ebene der Moral argumentiert, da die rechtlichen Argumente nichts taugen.

Im Laufe der Monate mobilisierte das politische Establishment [classe politique] alle erdenklichen Kräfte, oft mit massivem Druck [S. die rüde Zurechtweisung der Jungliberalen in Zürich] zu einer nahezu geschlossenen Ja-Front. Organisationen und önchen, von deren Existenz bis bisher [und später] kaum jemand Notiz genommen hatte, liessen die Ja-Parole vermelden, von den Medien gross herausgestrichen.

Bedenkenlos vereinigten sich Bürgerliche mit Linken und Linksextremisten im Kampf gegen die verruchten Gegner. Und die Medien kämpften unisono an ihrer Seite.

Eine präzedenzlose millionschwere Propagandawalze bearbeitete das Volk mit allen Mitteln gemäss der von Walter L. Blum vorgegebenen Strategie die Gegner in eine unschweizerische Ecke zu drängen und zu isolieren, was konkret hiess diffamieren statt argumentieren. So erlebten wir eine Flut bösartigster Beschimpfungen: grösstes politisches Lumpengesindel (Sigi Feigel), Verunglimpfungen: Rassisten, Fremdenhasser, Nazi-Sympathisanten usw. und Verleumdungen (Aussagefälschungen), die wir in unserer demokratiebewussten Schweiz nie für möglich gehalten hätten.

Die bisher noch nie dagewesene Diffamierung und Ausgrenzung der politischen Gegner durch eine millionenteure Propaganda war eine noch nie dagewesene Behinderung des freien und fairen politischen Meinungsbildungsprozesses. Die demokratische Legitimation des Antirassismus-Gesetzes muss in Zweifel gezogen werden.

All ihre heuchlerischen Moralansprüche, wie Wahrung der Menschenwürde, traten die Befürworter auf dem politischen Parkett mit Füssen. Hauptakteure der gegen uns inszenierten widerlichen [Die Grüne Rosmarie Dormann über uns] Schlammschlacht waren bekannte Linksaussenseiter, wie die Journalisten Jürg Frischknecht und Peter Niggli und Konsorten, kräftig unterstützt von diversen jüdischen Kreisen. Bürgerliche Nette gaben sich als Feigenblätter her. Seltsame Koalitionen kamen so zustande.

Die ganze Abstimmungspropaganda wurde ideell und auch finanziell vor und hinter den Kulissen v.a. von jüdischen Kreisen getragen, die auch den Anstoss zum Antirassismus-Gesetz gaben. Dabei wurde eine echte demokratische Auseinandersetzung im Keime erstickt. Ergebnis ist ein juristisch höchst fragwürdiges Gesetz.

Die Medien, in das Propaganda-Trommelfeuer eingebunden, boykottierten uns nach Möglichkeit: Inserate wurden abgelehnt, Textbeiträge zurückgewiesen und die SRG ]staatliches Radio- und Fernsehgesellschaft] grenzte uns bis kurz vor der Abstimmung aus (Othmar Hersche für Radio DRS: mit Rassisten diskutieren wir nicht).

Insbesondere vom mächtigen Ringier-Konzern, zu dem viele Zeitungen und v.a. das landesweite Boulevardblatt Blick gehrt, der ansonsten wenig Zurückhaltung kennt ist, wenn es gilt mit deftigen Stories über Asylanten und Ausländer die Auflagen zu steigern. Verlegersgattin Ellen Ringier, Jüdin und selbsternannte Antirassismus-Kämpferin dürfte beim Boykott die Finger im Spiel gehabt haben.

Angesichts der geballten Macht der absolut intoleranten Befürworter grenzt es an ein Wunder, dass es uns mit unseren bescheidenen Mitteln dennoch gelang, 46,3 % der Stimmenden von der Glaubwürdigkeit unserer Argumente zu überzeugen. Ohne jeden Zweifel ein Achtungserfolg, den auch die Befürworter nicht einfach so vom Tisch wischen können.

Wie kaum je zuvor hängen die Auswirkungen der UNO-Konvention und der Rassismus-Strafnorm von deren praktischer Anwendung ab - wir sind darauf gespannt. Werden damit wirklich nur krasse Auswüchse bekämpft , wie Befürworter dauernd versprochen haben, oder verwirklichen sich doch unsere Befürchtungen.

Leider haben sich die Befürchtungen bewahrheitet: Das juristisch höchst fragwürdige und unhaltbare sogenannte Antirassismus-Gesetz wird zur Einschüchterung und Kriminalisierung missliebiger Meinungen missbraucht.