Willkrjustiz einmal anders

Auszug aus der Zeitschrift kuckuck

Hier finden Sie den im Artikel Vor dem Graf-Prozess ( 6+7/97) versprochene Auszug aus dem Artikel Zensur und Manipulation von 'rechts' von Hermann Schaber, erschienen in der Zeitschrift kuckuck, projekt YISHMAEL, Nr. Feder 15/16, III./IV Quartal 1997, herausgegeben und verantwortet von Horst Lummert (Friedrichststr. 234, 10969 Berlin)

Titelkommentar von kuckuck 15/16:
Gott oder nicht Gott, Gerechte oder Teufel, das ist hier die Frage. Die Lehrbcher der Menschheit und die verschlsselte Jahrtausenbotschaft. Verschwrungstheorien wider Gesetzesverstndnis und die jngsten Signale aus der Schweiz. Das Projekt Yishmael zeigt eine neue Seite auf. (kkk)

Natrlich kann auch Horst Lummert (alias Abraham Kochaviv) in Ausbung der Meinungsusserungsfreiheit seine schillernden Ansichten verbreiten. Der Titelkommentar gibt einen Vorgeschmack. Als erklrter Zionist geniesst er praktisch grenzenlose Narrenfreiheit, hat also viel weniger als andere ein Strafverfahren zu befrchten. Ausserdem fhrt er einen regen publizistischen Dialog mit der 'rechten' Zeitschrift Slejpnir, wo er fters Gastrecht geniesst. Der im folgenden gekrzte Artikel ist sehr interessant und aufschlussreich auch im Hinblick auf den anstehenden Prozess gegen Jrgen Graf.

 

Nun der Auszug aus dem Artikel von H. Schaber:

Der Freispruch im Ettlinger Pfadfinderprozess und seine Folgen

Am 7. Mai 1997 endete nach viertgiger Verhandlung vor dem Ettlinger Amtsgericht der Prozess gegen den frheren Vorsitzenden des Pfadfinderbundes Sd, Dieter Scholtz, mit einem Freispruch.
Dem 57jhrigen Lehrer war, begleitet von einer sich ber zwei Jahre hinziehenden schamlosen Medienkampagne unter Fhrung der regionalen Presse von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Last gelegt worden, im Februar 1992 bei einem Treffen der Pfadfinderfhrung in Langensteinbach den Massenmord an den Juden geleugnet und sich dabei auf den pseudowissenschaftlichen Leuchter-Report berufen zu haben. Ausserdem soll der Beschuldigte im Januar 1994 bei einem Pfadfindertreffen die Ansicht geussert haben, mit dem Begriff Endlsung der Judenfrage sei nicht die planmssige Vernichtung des jdischen Volkes, sondern seine Aussiedlung gemeint gewesen. Verwiesen habe er dabei auf ein Gutachten ber das sogenannte Wannseeprotokoll.

Die Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Moosbach fhrten zwei Jahre lang einen regelrechten Ermittlungsfeldzug, der sich gegen den gesamten Pfadfinderbund Sd richtete, und in dessen Verlauf Dutzende Wohnungen von Sonderkommandos der Kriminalpolizei in stundenlangen Einstzen, die im Morgengrauen begannen und unter emprenden Regelwidrigkeiten abliefen, durchsucht worden waren.
Dabei wurden beschlagnahmte Arbeitsunterlagen der Pfadfinder spter vllig durcheinander und vielfach unvollstndig zurckgegeben, wobei auch Schriftstcke Betroffener achtlos den Akten anderer zugefgt worden waren.

In durch lange Wartezeiten erkennbar vorstzlich zermrbenden Polizeiverhren mussten ber 70 (!) der oft noch unter zwanzigjhrigen Pfadfinder auf Suggestivfragen antworten, die im Unterschied zu den Antworten der Verhrten nicht ins Verhrprotokoll diktiert wurden und dort hinterher in dann unverfnglicher Form wieder auftauchten. Wie es die Kripo-Vernehmer darauf anlegten, die jungen Leute hereinzulegen, zeigt sich am Verhrprotokoll eines 19Jhrigen, worin festgehalten wurde, ihm sei whrend des Treffens von 1992 eine Kopie des Leuchter-Reports ausgehndigt worden, was der vor Gericht als Zeuge vernommene Pfadfinder jetzt aber mit Nachdruck als unwahr zurckwies. Soweit die derart drangsalierten Pfadfinder in einem Arbeitsverhltnis standen, schreckten die kriminalpolizeilichen Ermittler auch nicht davor zurck, sich mit Fragen an deren Arbeitgeber zu wenden! Kopien des Leuchter-Report, von denen sich zunchst zwei oder drei Exemplare unter beschlagnahmten privaten Unterlagen befunden hatten, vermehrten sich im Zuge der Ermittlungen dann wundersam auf ber zehn Kopien, deren Herkunft auch vor Gericht unklar blieb. Seine Krnung fand dieser unglaubliche und in seinen skandalsen Vorgngen noch lngst nicht aufgearbeitete Psychoterror aber schliesslich im eigentlich Vorfeld dieses Ettlinger Prozesses, fr den Dieter Scholtz als einziger Angeschuldigter brig geblieben war, auf den sich nun konzentriert und unverhllt im Stile eines unter totalitren Verhltnissen vorbereiteten Schauprozesses eine ebenso heimtckische wie ehrverletzende Berichterstattung der regionalen presse unter Fhrung des in Karlsruhe erscheinenden Badischen Neuesten Nachrichten zu richten begann.

Vier Wochen (!) vor Prozessbeginn kndeten die 'BNN' unter Berufung auf eine Mitteilung des Direktors des Ettlinger Amtsgerichtes dessen Datum und genaue Uhrzeit an, nannten sodann neben dem Namens des angeklagten mutmasslichen Auschwitzleugners auch gleich erneut dessen Wohnort, damit jeder gewaltbereite Antifaschist im Telefonbuch seine Adresse nachschlagen konnten und vergassen neben den Tatvorwrfen auch nicht auf den zu erwartenden Strafrahmen im Falle einer Verurteilung hinzuweisen: Freiheitsentzug bis zu fnf Jahren.

Die politisch-totalitre Direktive hinter solch hochnotpeinlicher Berichterstattung ist unverkennbar die, unter der Bevlkerung, deren Linientreue die etablierten ideologischen Einpeitscher lngst nicht mehr so recht trauen, zunehmend lhmende Angst zu verbreiten nach dem Motto, wen den obrigkeitlichen Lgen nicht mehr glauben will, mge sich hten, seinen Unglauben zu ussern, wenn er nicht Gefahr laufen will, in der gleichen Weise medial angeprangert und von der Justiz verfolgt zu werden.

Nach diesem Einschchterungskalkl sollte dann auch dieser Ettlinger Prozess ablaufen mit der sich ber mehrerer Tage erstreckenden Vernehmungen von ber dreissig Pfadfinder-Zeugen, deren zu erwartende Aussagen dem Gericht von deren Polizeivernehmungen her im voraus schon aufs Wort bekannt waren. Dazu ein Angeklagter, dem als beamteten Lehrer nur eine einzige Prozessstrategie blieb, die fr das Gericht exakt berechenbar war, und dem ein Verteidiger zur Seite stand, der von Stuttgart mit einem geradezu obsznen amerikanischen Strassenkreuzer angereist kam und in seinem Auftreten mit Goldrandbrille und betonter Eleganz nicht den geringsten Zweifel am allgemein offenkundigen Wahrheitswert strafrechtlich geschtzter Geschichtslehren aufkommen liess.

So htte der unverkennbar von langer Hand vorbereiteten Regie dieses Gerichts mit einem stets zuvorkommend und aufgerumt wirkende Richter, der den Eindruck eines jugendlich-pfiffigen Studienrats machte, und einem eher blutarm wirkenden und zeitweilig nervs zuckenden Staatsanwalt eigentlich nichts Unvorhergesehenes begegnen knnen. Denn auch das Volk hielt sich erwartungsgemss fern, und die vierzig Zuschauerpltze fllten sich besonders am ersten und letzten Verhandlungstage zur Hlfte mit Pfadfindern und deren Freunden sowie mit Medienleuten und sonstigen berufsmssigen Antifaschisten.

Doch die wie Hynen lauernden Bildreporter hatten whrend dieses ganzen Verfahrens ausgesprochen schlechte Karten, Schirmten doch, wann immer dies ntig wurde, ein gutes Dutzend Pfadfinder ihren angeklagten Gefhrten mit, mit dem Wort cogito (lat., ich denke) bedruckten Schirmen gegen deren aggressive Zudringlichkeit ab.

Am 2. Prozesstag verteilte der Verfasser dieses Berichts unmittelbar vor Verhandlungsbeginn eine mitgebrachtes Schriftstck auf die noch leeren Pltze von Richter, Staatsanwalt und Verteidiger und bot dieses Memorandum mit lauter Stimme auch den Zuschauern an, so dass der Gerichtsdirektor persnlich, sein Adlatus und der Gerichtsdiener nach den ersten Schrecksekunden alle Mhe hatten, die herumliegenden Papiere wieder einzusammeln und den Unbotmssigen zu zgeln.

Weiter geschah nichts Strendes. Am Nachmittag des vierten Tages hielt der Staatsanwalt sein Pldoyer, bei dem vor allem die falsche Gestik auffiel, die erkennbar nicht zu seinen Worten passte. Darin verwies dieser Anklger unermdlich darauf, dass Qualitt durchaus vor Quantitt gehen knne und deshalb die beiden ausgeschiedenen Pfadfinder, die den Angeklagten mit dem Vorwurf die Auschwitzlge verbreitet zu haben, belastet hatten, in seinen Augen Glauben verdienten, nicht aber die dreissig brigen Zeugen, die von ihrem frheren Bundesvorsitzenden solche menschenverachtenden usserungen nicht gehrt haben wollten. Gleichwohl pldierte er aber dann doch auf Freispruch, da mit letzter Sicherheit eine Schuld leider nicht zu beweisen sei.

Der Verteidiger, umgekehrt, bezeichnete in seinem Pldoyer die dreissig Entlastungszeugen fr glaubwrdiger und schloss sich elegant dem Pldoyer des Staatsanwalts auf Freispruch an. Und nach schicklicher Pause verkndete dann der Richter sein Urteil , das auf Freispruch und bernahme aller Kosten durch die Staatskasse lautete. In seiner Begrndung versumte er es allerdings nicht, darauf hinzuweisen, dass er nach der Regel im Zweifel fr den Angeklagten entschieden habe und der Verdacht auf eine strafbare Meinungsusserung nach wie vor bestehen bleibe. Nachdem der Richter dann mit der Frage geendet hatte, ob noch jemand etwas zu sagen, wnsche, wobei er aber natrlich keinen der Prozessbesucher meinte, erhob sich dennoch aus deren Reihen jener Unbotmssiger [der Berichterstatter], der zwei Tage zuvor sein Prozessmemorandum verteilt hatte, und rief laut: Dieses Urteil erscheint zwar als Sieg fr den Angeklagten. Dieses Verfahren insgesamt war aber ein gezielter Tiefschlag gegen das Grundrecht auf freie Meinungsusserung ein gezielter Anschlag, sorgfltig geplant und ausgefhrt!.

Whrend diese Worte nachhallten und Richter, Staatsanwlte und Verteidiger betreten schwiegen, verliess dieser Besucher [der Berichterstatter], offensichtlich im Bewusstsein, ein lange als narrensicher geltendes Unterdrckungssystem von Justiz, Medien und Politik unberhrbar gebrandmarkt zu haben, als Erster den Gerichtssaal.
 

Der Amberber Prozess

Dieser Ettlinger Pfadfinderprozess, der ein Schauprozess mit allen Merkmalen eines Hexenprozesses war, knnte jetzt tatschlich der allerletzte Unterdrckungsprozess dieser Art in Deutschland gewesen sein. [Anmerkung: teilt diesen Optimismus nicht.] Dann zwei Wochen zuvor, das hatte sich wegen des verschworenen und verrterischen Schweigens der allermeisten Medien bis dahin noch gar nicht herumgesprochen, war am 23. April 1997 vom Landgericht Amberg erstmals letztinstanzlich ein Beschuldigter freigesprochen worden, der in Briefen an den Bundesprsidenten sowie an 220 Mitglieder des Bundesrates die Ermordung der Juden in den Gaskammern von Auschwitz bestritten und die Untersuchung dieser angeblichen Gaskammern durch ein unabhngiges wissenschaftliches Gremium gefordert hatte. Die Anklage gegen diesen Auschwitzleugner hatte sich ber mehrere Instanzen hingezogen, bis dann der Strafverteidiger vor diesem oberpflzischen Gericht den Antrag stellte, dass die Massenvergasung nicht als historische Tatsache hingenommen werden knne, weshalb auch ein Bestreiten solch zweifelhafter Darstellung zulssig und ein daraus hergeleiteter Vorwurf der Beleidigung und Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener 'lcherlich' sei.

Daraufhin verkndete der Richter, der zweifellos in die Rechtsgeschichte eingehen wird, sein Urteil mit Freispruch und verwies in seiner Begrndung darauf, dass sich eine Strafbarkeit nur dann herleiten lasse, wenn jemand die Ermordung von Juden unter dem Nationalsozialismus leugne, nicht aber, wenn an eine bestimmte Ttungsart wir die in Gaskammern nicht geglaubt wird.

Htten die sonst so vorlauten Medien ordnungsgemss ber diesen Freispruch berichtet, wie es ihrem Auftrag in einer demokratischen Gesellschaft entsprechen msste, dann htte dieser Ettlinger Gesinnungsprozess , der genau diesen Gaskammerglauben zum Inhalt hatte, und der einen Tag nach diesem denkwrdigen Freispruch seinen Anfang nahm, schon gar nicht beginnen knnen. Schon von daher war dieses Verfahren ein Unrecht und wird fr seine Urheber im weitesten Sinne trotz schlauem Freispruch jetzt ungeahnte Folgen haben.
(Hermann Schaber)

 

Wortlaut des Berichtes in der Tageszeitung Junge Welt (Am Treptower, 12435 Berlin) Ausgabe vom 24.4.1997 (Faksimile in kuckuck III./IV: Quartal 1997 abgedruckt)

Freispruch von Leugner von Auschwitz

Richter: BVerfG hat Ehrenkonflikt abgeschafft.

Das Landgericht Amberg hat am 23. April [1997] einen Auschwitzleugner freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmalzbauer begrndete den Freispruch mit der vollkommenen Abschaffung des Ehrenkonflikts durch das Bundesverfassungsgericht. Der Angeklagte hatte an Bundesprsident Roman Herzog sowie 220 Mitglieder des Bundesrates einen Brief verschickt, in dem er die Ermordung der Juden in den Gaskammern anzweifelte. Der 65jhrige forderte, die Konzentrationslager durch ein wissenschaftliches Gremium ohne [Deutsche!!!] Juden und Freimaurer erneut zu untersuchen und schrieb von Greuelstories von Feinden unseres Volkes. Der Rentner ordnet sich selbst nicht der radikalen Rechten zu. Die Anklage des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener ging durch mehrere Instanzen. Bei dem Verfahren vor der vierten Strafkammer des oberpflzischen Gerichts stellte der Strafverteidiger Johannes Pauli den Antrag, dass die Massenvergasung nicht als historische Tatsache hingenommen werden knne. Den Vorwurf des Verunglimpfens [Verstorbener] bezeichnete er als lcherlich. Schmalzbauer betonte bei der Urteilsverkndung, dass das Lgen sich nicht auf das Ermorden an sich beziehe, sondern auf die Anzahl der Opfer. Er begrndete sein Urteil damit, dass das Bundesverfassungsgericht den Ehrenkonflikt quasi vollkommen abgeschafft habe, da zum Beispiel die Aussage Soldaten sind Mrder straffrei bleibe. | (Friedrich Geiger)


Bemerkung :

Wir wissen nicht genau, was unter Ehrenkonflikt bzw. unter Abschaffung desselben zu verstehen ist. Kann uns jemand diese Information zukommen lassen. Wir werden dann den Beitrag ergnzen.