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Anmerkungen fr unsere Freunde im Ausland

Gewhlt werden die politischen Vorsteher von Gemeinden und Kantonen sowie die eidgenssischen National- und Stnderte (Mitglieder der Grossen und Kleinen Kammer, je rund 200 und 40 an der Zahl). Die sieben Bundesrte werden von diesen gewhlt. In den Gemeinden und Kantonen werden auch die Richter vom Volk gewhlt.