Juristen versus Historiker wer hat Recht?
Nach Vorgabe des Bundesgerichts wurde der Holocaust planmässig verübt. Damit verkennen die hohen Richter, dass der Revisionismus der Linken zu einem ganz anderen Ergebnis kommt: Zum Morden kam es mehr oder weniger zufällig schrieb der jüdische Buchautor Walter Laqueur in der NZZ vom 3./4. Mai 1997. Das hindert diese Richter nicht, Andersdenkende wie etwa den Holocaust-Forscher Jürgen Graf 1 Jahre ins Gefängnis zu werfen. Der jüdische Autor Norman Finkelstein, Professor an der Columbia Universität New York, schreibt in seinem Buch Die Holocaust-Industrie, das Andenken der Opfer sei von amerikanisch-jüdischen Eliten in Besitz genommen worden, die es für ihre eigenen korrupten Zwecke missbrauchen, indem sie mit dem Holocaust als Erpressungsmittel unerhörte und ganz überproportionale Summen von Schweizer Banken und der deutschen Industrie extrahieren [= herausziehen], im Namen von hauptsächlich fiktiven Überlebenden, die es nur als aufgeblähte Zahlen oder nach Manipulation der historischen Fakten gebe. (NZZ, 3.8.2000) Das ist deutlich! Ausgerechnet ein jüdischer Universitäts-Professor zeichnet damit das Bild von den Erpressungsgelsten der Juden und zeichnet zugleich eine Neuaufnahme des alten antijüdischen Stereotyps vom geldgierigen Juden. (Zitiert aus dem Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 18.9.1997 i.S. E. Indlekofer.) Und selbst auf die Gefahr, dass wir uns wiederholen, sei der französische Historiker Jacques Baynac erwähnt, der im Le Nouveau Quotidien (Lausanne) vom 3.9.1996 in einem Beitrag über die Gaskammern erklärte: Mangels beweistauglicher Dokumente fr die Gaskammern verweigern die Historiker die Debatte. Die Bundesrichter ficht das nicht an. In ihrem Urteil vom 21.6.2000 i.S. Arthur Vogt erklären sie: die Gaskammern sind eine durch zahllose Beweise als wahr erwiesene historische Tatsache. Wer ist im Unrecht? Der Historiker oder die Juristen? Vogt wollte es genau wissen und erbat vom Bundesgericht einen einzigen der zahllosen Beweise. Die Antwort ist aufschlussreich: Das Bundesgericht kommentiert seine Urteile nicht, doch Vogt verlangte keinen Kommentar! Woher nehmen die Juristen ihr Wissen, das dem des Historikers widerspricht? Könnte es das schwarze Rezeptbuch eines jur. Marcel Niggli sein, das er als Auftragsarbeit des jüdischen Anwaltskreises um Sigi Feigel zwecks Verfolgung Andersdenkender geschrieben hat? Oder gibt es andere dunkle Röhrensysteme? Wenn Schweizer Banken zur Zahlung von 1,8 Mia Franken erpresst werden können, ist alles möglich. Wir fragen uns, wie lange die ARG-Eseleien in dem veränderten Umfeld Finkelsteinscher Offenbarung noch Bestand haben. Wenn das System der Globalisierer, das keine lange Zukunft hat, zusammenbricht, und die Feinde der Meinungsfreiheit die Rückendeckung verlieren, möchten wir nicht in der Haut der heute Verantwortlichen stecken. Die Schweiz wird dann ihre eigenen Honeckers und Mielkes haben.