Fremde Richter
Was geht im Kopf eines Nationalrates vor, der im Prinzip ausschliesslich der Souvernitt seines Landes verpflichtet ist, wenn er einem Gesetz zustimmt, das es einem Asylbewerber erlaubt an die UNO zu gelangen, wenn sein Einbrgerungsgesuch abgelehnt wird? Ist sich ein solcher Nationalrat berhaupt darber im klaren, dass er damit die richterliche Gewalt an eine fremde Macht abtritt? Der Stnderat hat in seiner Sitzung vom 13.6. dieses Ansinnen des Nationalrates (86 : 35 Stimmen) nach Vorgabe von BR Metzler, einstimmig (38 : 0) an die zustndige Kommission zurckgewiesen.
Und wie kommt die Neue Zrcher Zeitung diesbezglich dazu, einen Titel zu drucken: Die ewige Angst vor fremden Richtern? (NZZ 3.5.02) Damit wird klar, dass sich niemand auf dieser Redaktion fragt, wozu wir fremde Richter brauchen.
Wenn andererseits fr die USA der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag unakzeptabel ist, obwohl es dort um Kriegsverbrechen geht, warum soll dann fr die Schweiz das UNO-Gericht wegen negativen Einbrgerungsgesuchen zumutbar sein? Nach dem Beschluss des US-Kongresses soll es US-Behrden nicht nur untersagt sein, mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten. Der Prsident wird ausserdem ermchtigt, alle notwendigen und angemessenen Mittel einzusetzen, um US-Brger oder Brger alliierter Staaten aus den Fngen des Gerichts zu befreien, sollten sie dort angeklagt werden. (BaZ 14.6.02). Die USA wollen damit politisch motivierte Anklagen verhindern. Bei uns gibt es politische Prozesse im Dutzend (siehe z.B. Detail der Geschichte in dieser Ausgabe). Zu dieser Willkr fllt der NZZ-Redaktion nichts ein!