Jetzt offiziell besttigt:
Gesetzwidriger UNO-Beitritt der Schweiz

Die Neue Luzerner Zeitung (NLZ) brachte gerade noch am letzten Tag des Jahres 2002 (der Stadt-Anzeiger Luzern am 30.12.) einen Leserbrief von Joe Bhlmann, Luzern, zur Abstimmungsbeschwerde wegen des maschinellen Auszhlens der Stimmen. Anlsslich der Asyl-Initiative sei ausgekommen, dass auch in der Stadt Luzern mit Zhlmaschinen Stimmen gezhlt wurden, obwohl dafr keine Bewilligung vorlag. Es ist also gesetzwidrig ausgezhlt worden, so der Leserbriefschreiber. Mit dieser Meinung stehen Bhlmann und eine Mehrheit des Schweizer Volkes nicht mehr lnger alleine da. Auf die Beschwerde der Schweizer Demokraten (SD) wurde das nicht bewilligte maschinelle Zhlen von hchster Stelle, nmlich der Bundeskanzlei, als gesetzeswidrig erachtet und das Nachzhlen der Stimmen angeordnet.

Keine Frage, dass solche Maschinen richtig zhlen. Aber die Zhlmaschinen sind verboten, weil sie nicht merken, wenn in der Ja-Beige auch Nein-Stimmen drin sind. In der Stadt Luzern haben Urnenbromitglieder bei der UNO-Abstimmung nmlich besttigt, dass Studenten aus Zrich angestellt worden seien, die Ja- und Nein-Beigen zur Zhlmaschine brachten, ohne dass jemand nachgeprft htte. Wenn von Hand ausgezhlt wird, sehen die Urnenbromitglieder, ob es wirklich ein Nein oder ein Ja ist, aber die Zhlmaschine sieht das nicht. Also ist bereits bei der UNO-Abstimmung gesetzwidrig vorgegangen worden.

Als Grossrat Josef Huber (SVP) aufgrund vieler Hinweise aus der Bevlkerung ein Nachzhlen bei der UNO-Abstimmung verlangte, wurde er abgekanzelt und verunglimpft und ein Nachzhlen von der Luzerner Regierungsrtin Margrit Fischer (CVP) und bis zum Bund hinauf auf Biegen und Brechen verhindert. Im Kanton Luzern waren es 4563 Stimmen, die den Ausschlag fr das Ja gaben. (Vgl. 2/2002 Misstrauen gegen die Behrden.)

Nach gngiger Gerichtspraxis sind rechtswidrig zustandegekommene Vertrge null und nichtig und werden vom Gericht aufgelst. Wer eine Garage erstellt, ohne dass dafr eine Baubewilligung vorliegt, muss das nicht bewilligte Bauwerk wieder abreissen, weil es rechtswidrig gebaut worden ist. Sogar dann, wenn alle sonstigen Anforderungen hundertprozentig erfllt sind. Von Rechts wegen msste die Abstimmung zum UNO-Beitritt wiederholt werden. Da Bhlmann ber kein eigenes Militr verfgt und sich mit blossen Fusten nicht gegen eine verfassungs- und rechtsstaatswidrige Machtelite durchsetzen kann, muss er wie viele andere auch sich mit einem Leserbrief begngen, mit dem er vielen Mitbrgern die Augen geffnet hat.