Der Gejagte wird zum Jger

Von Kevin Kther

Kevin Kther

Am 25. Oktober 2010 findet gegen mich die Berufungsverhandlung aus der Verurteilung vom Dezember letzten Jahres statt. Ich wurde in erster Instanz zu 20 Monaten Haft auf drei Jahre Bewhrung verurteilt, weil ich von meinem Recht auf Verteidigung Gebrauch machte und in meinem Selbstanzeigenprozess Beweisantrge zum Holocaustkomplex verlas.

Da meine Verteidigung mit Sachbeweisen, geschichtlichen Gegebenheiten und fundierten naturwissenschaftlichen Tatsachen auf Missgunst bei Oberstaatsanwalt Michael von Hagen (Leiter der fr Staats- schutzdelikte u.a. zustndigen Abteilung11 der Staatsanwaltschaft Berlin) stiess, brachte dieser eine neue Anklage gegen mich wegen nun vierfacher Volksverhetzung auf den Weg.

Vierfache Volksverhetzung deshalb, weil ich es wagte, an vier Verhandlungstagen Beweisantrge zu verlesen.

Die Holocaustjustiz hat sich hier dankenswerterweise selbst als das entlarvt was sie tatschlich ist, nmlich reine Scheinjustiz.

Sie schafft Anklagen wegen vermeintlicher Holocaustleugnung und verwehrt dem Dissidenten durch Strafandrohung das verbriefte Menschenrecht, sich gegen diese Anklagen zu verteidigen. Verteidigt sich der Dissident dennoch mittels der umfangreichen und fundierten Erkenntnisse der revisionistischen Wissenschaft, so darf er gewiss sein, dass gegen ihn erneut Anklage erhoben wird. Es fehlt nur noch der Scheiterhaufen vor dem Gerichtsgebude und wir sind wieder bei den Ketzerprozessen der Heiligen Inquisition angelangt.

Im Rahmen dieser Scheingerichtsverfahren brachte ich in beiden Instanzen rund 240 Beweisantrge mit einem Gesamtumfang von annhernd 15000 Seiten in das Verfahren ein. Alle meine Beweisantrge, einschliesslich der zur Offenkundigkeit selbst, wurden damals wegen vermeintlicher Offenkundigkeit abgelehnt. Der Richter in der Berufungsinstanz setzte der ganzen Sache dann noch die Krone auf, als er wegen Offenkundigkeit smtliche Beweisantrge binnen zweieinhalb Stunden abgelehnt hatte. Ich berreichte ihm an diesem Tag Beweisantrge mit einem Umfang von etwa 7000 Seiten. Das darf nun als neuer Lese- und Prfrekord in das Guinnessbuch der Justizrekorde eingetragen werden, da der Holocaust-Richter nur zweieinhalb Stunden zur Prfung bentigte.

Wie es um die Offenkundigkeit nun tatschlich bestellt ist, bewies eine krzlich gestartete deutschlandweite Kampagne von deutschen Aufklrern und Forschern. Im Zuge dieser Kampagne wurden alle Gerichtsprsidenten der Landes- und Oberlandesgerichte sowie alle Generalstaatsanwlte der OMF-BRD mittels eines einheitlichen Schreibens dahingehend aufgefordert, mitzuteilen, was denn nun hinsichtlich des Holocaust als offenkundig erachtet werden kann. (Siehe in dieser Ausgabe Deutsche fordern Meinungsfreiheit) Eigentlich htte es eine Flut von Antworten geben mssen, denn dieses nicht shnbare, singulre und einzigartige Verbrechen ist schliesslich so offenkundig wie der Tag 24 Stunden hat. Doch die erhoffte Postflut blieb leider aus und man hllte sich entweder gnzlich in Schweigen, verwies auf die Historiker oder Staatsanwaltschaften. Natrlich wurden daraufhin alle Generalstaatsanwaltschaften befragt, doch auch dort konnte man nur einvernehmliches Schweigen vernehmen. So offenkundig ist die Offenkundigkeit also in der bundesdeutschen Holocaust-Justiz.

Diese Vorgnge zeigen, dass die vermeintliche Offenkundigkeit doch nichts weiter als die Unwahrheit ist. Die Justiz war und ist zu keinem Zeitpunkt in der Lage darzulegen, was am Holocaust offenkundig ist. Entweder mangelt es ihnen an Sachkenntnis oder sie haben Angst, sich als Werkzeuge fremder Herren ber die Wahrheit bekennen zu mssen. Erinnert sei hier an den Stuttgarter Richter Fahsel, der in einem Leserbrief an die Sddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 schreibt:

Ich habe unzhlige Richterinnen und Richter, Staatsanwltinnen und Staatsanwlte erleben mssen, die man schlicht kriminell nennen kann.

Er schreibt weiter:

Ich habe ebenso unglaubliche wie unzhlige, vom System organisierte Rechtsbrche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.

Am Ende schreibt Fahsel:

Wenn ich an meinen Beruf zurckdenke (ich bin im Ruhestand), dann berkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.

Nun aber zurck zum Anfang, dem Scheingerichtsverfahren gegen mich. Trotz dieser umfangreichen Beweisfhrung wurde ich im damaligen Selbstanzeigenprozess [mehrerer Akteure] zu acht Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legten wir Revision ein, was dazu fhrte, dass das Kammergericht Berlin das Urteil kassierte und an das Landgericht Berlin zur Neuverhandlung zurckverwies. Bedauerlicherweise liegt es dort nun seit fast einem Jahr auf Eis, obwohl ich diese Angelegenheit doch sehr gerne verhandelt gesehen htte.

Meine im Dezember 2009 wegen vierfacher Volksverhetzung erfolgte Verurteilung sprich wegen der Verlesung von Beweisantrgen zum Holocaust geht also am [neues Datum: 25. Oktober 2010, die Red.] in die zweite Runde. Ich freue mich auf diese Verhandlung, denn es hat sich Dank des Bundesverfassungsgerichtes sowie ehemaliger Bundesverfassungsrichter und auch hochrangiger jdischer Persnlichkeiten ein Zustand eingestellt, den es bisher noch nie gegeben hat. Mit der Entscheidung vom 4. November 2009 ber die Verfassungsbeschwerde des krzlich leider verstorbenen Rechtsanwalts Jrgen Rieger gegen das Verbot des Gedenkmarsches fr den Fhrerstellvertreter Rudolf Hess hat der 1.Senat des Bundesverfassungsgerichtes das Verbot, den Holocaust zu leugnen oder zu verharmlosen (130 Abs. 3 StGB-BRD), bewusst und gewollt in eine Ruine verwandelt. Die Karlsruher Richter stellten in ihrem Beschluss eindeutig fest, dass 130 ein verbotenes Sondergesetz ist und zudem in den Schutzbereich des Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz eingreift.

Diese Ruine wird nun von uns bereitwilligen Deutschen, die noch Deutsche sein wollen, in den Gerichtsslen Stck fr Stck abgetragen.

Wir Deutschen haben die Pflicht, die Freiheit unseres Volkes wieder herzustellen und zu sichern. Nur durch die erkmpfte Freiheit kann ein Volk aufs Neue aufblhen und letztlich berleben. Solange hier die Feindpropaganda wtet, solange man uns knechtet, bewuchert und ausraubt, solange sind wir unfrei. Wir sind es unseren Frauen, Kindern, Familien und Volksgenossen schuldig!

Was ging der Verurteilung voraus?

Am 9. Juni 2009 wurde Kevin Kther in der Berufungsverhandlung vom Landgericht Tiergarten (Berlin) erstmals zu einer achtmonatigen Gefngnisstrafe verurteilt.

Was fhrte zur Verurteilung? Er schickte das Buch von Germar Rudolf Vorlesungen ber den Holocaust an drei Prominente (Lea Rosh, Wolfgang Benz und Ernst Nolte) in Berlin und erstattete Selbstanzeige, um in einem Prozess zu klren, ob die wissenschaftlichen Sachdarstellungen des Buches richtig oder falsch seien.

Wenn die Beweiserhebung ergeben wrde, dass der Inhalt des Buches falsch sei, wrde er demtig eine Bestrafung auf sich nehmen. Sein Begleitschreiben an die Adressaten beinhaltete folgende Passagen:

Die Verbreitung dieses Buches wird in der Bundesrepublik Deutschland als Leugnung des Holocaust strafrechtlich verfolgt. Der Autor Germar Rudolf ist wegen dieser verdienstvollen Tat () zu einer Freiheitsstrafe () verurteilt worden. Er verbsst die Strafe gegenwrtig in der Justizvollzugsanstalt () [entlassen 5.7.2009, die Red.]. Als Deutscher fhle ich mich aufgerufen, die Vorlesungen in unserem Volke bekannt zu machen. Ich weiss und nehme in Kauf , dass ich eventuell wegen dieser Anstrengung vor Gericht gestellt und zu einer Strafe verurteilt werde. In dem zu erwartenden Strafverfahren werden Sie als Zeuge aussagen mssen. Daher sollten Sie vom Inhalt der Daten-CD mit deutscher Grndlichkeit Kenntnis nehmen.

Daraufhin erfolgte die erste Anklage. Kevin brachte ber 4000 Seiten Beweisantrge in das Verfahren ein, um im Rahmen der Beweiserhebung das Buch entweder zu widerlegen oder es zu besttigen. Das Buch beinhaltet u. a. das Gutachten von Germar Rudolf ber die Gaskammern von Auschwitz. Der Direktor der jdischen Anne-Frank-Stiftung Amsterdam, Hans Westra, erklrte 1994 im belgischen Fernsehen (Panorama): Die wissenschaftlichen Analysen des Gutachtens sind perfekt. Das Gutachten wurde berdies 1993 an mehr als 300 Professoren fr anorganische Chemie zugeschickt. Nicht ein einziger wollte oder konnte einen Fehler in der gutachterlichen Analyse feststellen. Auch ein Schweizer Gerichtsgutachter1 musste Rudolfs Gutachten wissenschaftliche Gte attestieren.

Das Rudolf-Gutachten war natrlich einer der wichtigsten Bestandteile von Kevins Beweisantrgen. Aber auch, dass z.B. die Wochenzeitung Die Zeit verffentlichte, dass der Holocaust in Auschwitz in Gruben (wahrscheinlich Erschiessungen) stattgefunden htte und nicht in Gaskammern. Darber hinaus lud der Angeklagte die jdische Holocaust-Autorin Gitta Sereny als Zeugin, weil sie in einem Times-Interview erklrte: Auschwitz war kein Vernichtungslager.2 Auch wollte er von den Richtern wissen, welche der offiziell schon genannten Opferzahlen von Auschwitz, die zwischen 9000000 und 66000 pendeln, richtig sei. Zudem sollte ihm das Gericht verbindlich besttigen, welches der beiden rechtsgltigen Maidanek-Urteile zutreffend sei. Denn das Landgericht Berlin urteilte 1950, dass das Konzentrationslager Maidanek keine Gaskammern besass, whrend das Landgericht Dsseldorf 1981 feststelle, dass dort massenhaft vergast wurde. Er wollte mit entsprechenden Beweisantrgen von den Richtern auch geklrt haben, ob in Treblinka vergast oder verdampft wurde. Das Nrnberger Tribunal stellte noch Verdampfung fest. Die BRD-Urteile hingegen ermittelten Vergasung.

Kevin wollte mit ber 4000 Seiten Beweisantrgen auf dokumentarischer und forensischer Ebene feststellen lassen, ob er subjektiv, also durch die ihm vorliegenden Dokumente, der berzeugung sein drfe, dass es in Auschwitz und andernorts keine Vergasungen gegeben habe.

Aber alle seine Beweisantrge wurden abgebgelt, verboten. Ihm wurde obendrein wegen des Vorbringens der Beweisantrge ein Strafverfahren angedroht. Der junge Mann, der im Zuge der Beweisbehandlung wirklich herausfinden wollte, ob er sich im Recht oder im Unrecht befinde, wurde in eine tiefe schwarze Gruft der Rechtlosigkeit gestossen. Er durfte vor den Gerichten nicht feststellen lassen, ob diese offiziellen Dokumente, die sich massgeblich widersprechen, seine subjektive Sicht besttigen wrden. Auch in der Berufungsverhandlung, wo er noch einmal weitere 2500 Seiten Beweisantrge stellte, wurde das Ersturteil von acht Monaten Gefngnis unter dem Verbot der Beweiserhebung besttigt.

Kevin legte dann Revision ein. Am 16. September 2009 stellte sich eine Sensation ein. Der 4. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hob das Urteil des Berufungsgerichts auf. Und zwar in einer Form, die nur noch Freispruch zuliess. Das Gericht argumentierte, dass durch die Verschickung der Buch-CD an die drei Empfnger keine ffentlichkeit hergestellt wurde, eine solche aber zu einer Verurteilung wegen Holocaust-Leugnung unabdingbar sei. Im Beschluss steht: Die Weitergabe an eine oder einige wenige bestimmte Personen erfllt das Merkmal des Verbreitens nicht, wenn nicht feststeht, dass diese die Schrift weiteren Personen berlassen werden [] Das angefochtene Urteil stellt ein solches Verbreiten nicht fest. Eine Mengenverbreitung scheidet aus, weil lediglich drei fr bestimmte Empfnger hergestellte und diesen bersandte Exemplare der Schrift vorliegen. Damit liegt der kritische Wert einer mindestens erforderlichen Zahl von Empfngern zweifellos nicht vor.

Nach diesem Revisionsbeschluss sah sich das Erstgericht in Zugzwang versetzt. Da jetzt nur noch Freispruch im Erstverfahren erfolgen konnte, erging eine erneute Anklage, diesmal wegen der im Gerichtssaal gestellten Beweisantrge. Das Stellen von Beweisantrgen zur Ermittlung der Unschuld eines Angeklagten ist im brigen ein international verbrieftes Menschenrecht, auch in der Europischen Menschenrechtskonvention festgehalten. Doch dieses Menschenrecht wird in der BRD bei Holo-Ketzerprozessen jedes Mal ausser Kraft gesetzt bzw. mit Fssen getreten. Tatschlich wird den Angeklagten in Holo-Prozessen durch die Verweigerung, Beweisantrge zu stellen, eine sachgerechte menschenrechtsgerechte Verteidigung verwehrt. In der BRD geht die Menschenrechtsverwahrlosung sogar noch einen Schritt weiter. Nicht nur ist es einem Angeklagten untersagt, sich zu verteidigen, vielmehr werden Angeklagte fr den Versuch, sich mit dem Vorbringen von Beweisen zu verteidigen erneut angeklagt. Noch nicht einmal in China sind derartige Praktiken vor Gericht mglich.

Und so wurde Kevin am 10. Dezember 2009 wegen des Vorlesens seiner Beweisantrge im Erstprozess wegen vierfacher Volksverhetzung zu einer Gefngnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Diesmal, obwohl das Delikt weitaus schlimmer war als im ersten Prozess, setzte das Gericht seltsamerweise die hhere Strafe zur Bewhrung aus. Ist ein Rest von Gewissen im Spiel?

Aber auch bei dieser Verurteilung fehlt dem Gericht jede Rechtsgrundlage. Denn Kevin hatte seinerzeit das Gericht aufgefordert, fr das Vorlesen seiner Beweisantrge die Sitzung nicht ffentlich zu machen. Somit wurde auch hier keine ffentlichkeit, die zu einer Verurteilung nach Paragraph 130 StGB, wie vom Kammergericht geurteilt wurde, hergestellt, obwohl sie zwingend ist.

Der Familienvater, ein tadelloser junger Mann, ein ehrenhafter und berragender Deutscher, soll also mundtot gemacht werden. Das System will ihn offenbar mit der Bewhrungsstrafe in Geiselhaft nehmen, damit er knftig das Maul hlt.

Kevin Kther hat Heldenmut bewiesen. Er hat eine Familie und ein kleine Tochter, deshalb kann er getrost auf weitere Bettigung in dieser Sache unter diesem System verzichten. Er hat genug getan, genug riskiert. Er hat einen beispielhaften Kampf geliefert. Jetzt sollte er sich seiner Familie widmen. Das System der Rechtlosigkeit wird sich sein Ende selbst bereiten. Das war schon immer so.

Weiter: Deutsche fordern Meinungsfreiheit


Fussnoten

1

Der emeritierter Chemieprofessor, Dr. Henri Ramuz, Birsfelden (BL) schrieb in seinem Brief vom 18. Mai 1997 an das Gericht in Chtel St-Denis (FR): Das Rudolf-Gutachten muss als wissenschaftlich korrekt bezeichnet werden [] Alle deutschen Spitzenleute auf dem Feld der anorganischen Chemie haben diesen Bericht erhalten. [] Er gab zu keinen Kommentaren Anlass. (Vgl. Nr. 4-6/2006, S.4 Herr Althof, warum antworten Sie nicht?)

2

Gitta Sereny ist eine der bekanntesten jdischen Journalisten Grossbritanniens und gilt weltweit als hochgeschtzte Holocaust-Forscherin. Sie brachte im Jahr 2000 ein neues Buch heraus: The German Trauma: Experiences and Reflections 19382001, (Penguin Books, London 2000). Im Rahmen einer Buchbesprechung wurde Frau Sereny interviewt (The Times, London, 29. August 2001). Die Times schrieb:

Ihr unbarmherziges Streben nach Tatsachen Tatsachen wie Auschwitz war kein Vernichtungslager, bescherten ihr nicht nur Freunde. Dass das Bse in Hitler mit dem Tod der Juden, und nur mit den Juden, in Zusammenhang gebracht wird, greift sie besonders schonungslos an. Sie sagt, dass sie das Wort Holocaust missbillige. Warum nur in aller Welt haben all diese Leute Auschwitz zu einer heiligen Kuh gemacht Auschwitz war ein schrecklicher Ort aber es war kein Vernichtungslager.

The Times, Originaltext: Her ruthless desire to stick to the facts that, say, Auschwitz was not a death camp has not always won her friends. She is particularly scathing about the identification of Hitlers evil with the death of the Jews and only the Jews. She deplored the use of the word holocaust, she says. Why on earth have all these people who made Auschwitz into a sacred cow A terrible place but it was not an extermination camp.