Exkurs

Der Rechtsstaat in der Schweiz heute

 

Einbrche: Am schlimmsten ist es im Kanton Zrich

Im BLICK vom 11. März 1998 war unter obiger Überschrift folgender Beitrag zu lesen:

Ich traue mich fast nicht, es zu sagen, doch die Aufklärungsquote bei Einbrüchen beträgt lediglich 7,5 Prozent. Oberleutnant Arthur Schmid, Chef Spezialabteilung 3 der Zürcher Kantonspolizei, ist echt frustriert.

Noch nie wurde im Kanton Zürich so viel eingebrochen und noch nie wurden so wenig Täter überführt. 22'590 Einbrüche und Einbruchsversuche, eine Zunahme von 16,9 Prozent gegenüber 1996! Schmid: Ein trauriger Rekord.

Dabei klauten die Einbrecher Waren und Geld im Wert von 57,5 Millionen Franken und richteten 15,8 Millionen Franken Schaden an. In den anderen Kantonen sieht es nicht besser aus. Erfolgsquote in Baselland 8 Prozent. In Bern 12 Prozent. Im Aargau 14 Prozent. In St. Gallen 17 Prozent.

Verantwortlich für das Polizeidebakel sind vor allem die Kriminaltouristen.1 In Zürich stammt jeder zweite Verdächtige aus dem Ausland. Sie reisen ein, klauen einen Wagen, räumen Wohnungen aus und verschwinden wieder mit der Beute. Und dieses Spiel wiederholen sie immer wieder. Wer geschnappt wird, braucht nicht allzu viel zu befürchten. Schmid: Diese hartgesottenen Burschen geben nur gerade zu, was ihnen bewiesen werden kann. Das reicht bei den humanen Schweizer Gesetzen meist nicht für eine längere U-Haft. Auch nicht, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt.

Schuld daran ist das Bundesgericht. Es entschied: Nur wenn eine Verurteilung vorliegt, darf ein Täter wegen Fortsetzungsgefahr in Haft gehalten werden. Die Polizei braucht nicht nur mehr Unterstützung von den Vollzugsbehörden. Sie braucht auch mehr Leute. Aber statt dessen wird überall gespart.

Fredy Menzi, Leiter der Einbruchsgruppe der Polizei Basel-Stadt: Die Einbrche nehmen dramatisch zu, und unser Personalbestand sinkt. Ans Aufgeben denkt dennoch keiner. Der Zürcher Kapo-Mann Schmid: Wir tun, was wir können, aber wir haben kein Patentrezept. Wer mir eines bringt, bekommt eine gute Flasche Wein.

 

Trotz Vorstrafe nur bedingt fr Kinderschnder

In einem anderen Beitrag des BLICK vom gleichen Tage war unter obiger Überschrift folgender Beitrag zu lesen:

Der 41jährige W. gab sich als Arzt aus. Und missbrauchte ein fünfjähriges Mädchen (es stand im BLICK). Jetzt wurde er vom Bezirksgericht verurteilt. Aber wie: Der Unhold erhielt nur eine bedingte Strafe!

Der Sex-Strolch muss nicht ins Gefängnis. Dabei ist W. einschlägig vorbestraft! Deine Mami sagt, ich soll dich untersuchen! Mit diesem tückischen Trick lockte W. das Kind in sein Auto. Und zwang es in einem Wald zu perversen Spielen. Sein Opfer leidet noch immer unter dem bösen Erlebnis. Und der falsche Doktor? Er läuft frei herum dank des milden Urteils von Brugg!

Walter B. (41), Vater des Mädchens zu BLICK: Das ist fast wie ein Freibrief! Die einzige akzeptable Strafe wären neun Monate unbedingt gewesen. Genau das hatte der Staatsanwalt für W. auch gefordert. Lokführer Walter B. zu BLICK: Dieser Mensch muss doch zu spren bekommen, dass er etwas Schlimmes angerichtet hat! Jetzt fürchtet der Vater um die Sicherheit aller Kinder in der Region von Birr und Mellingen: Wir sollten vorgehen wie die Leute in Amerika und die Nachbarschaft von W. über seine Verurteilung als Kinderschänder informieren. Nur so könnten wir einigermassen sicher sein, dass er sich nicht nochmals so leicht an kleine Kinder heranmachen kann. Ob der Staatsanwalt oder der Zivilkläger den Fall weiterziehen, steht noch nicht fest.

Nur einen Tag später, am 12.3.98, berichtete die WOZ:

 

Unbedingte Strafen gefordert

Die höchsten jemals in der Schweiz gestellten Strafanträge wegen Widerhandlung gegen die Antirassismus-Strafnorm stellt der Aargauer Staatsanwalt Dominik Aufderblatten: Achtzehn Monate Gefängnis unbedingt für den Basler Holocaust-Leugner Jürgen Graf, sechzehn Monate unbedingt für dessen Verleger Gerhard Förster in Würenlos.

Den bevormundeten Bügerinnen und Bürgern dieses Landes wird natürlich nicht gesagt, dass Jürgen Graf zusammen mit dem Italiener Carlo Mattogno in Stutthof, Majdanek und in den nach dem Zusammenbruch der UdSSR für Wissenschafter und ihre Mitarbeiter freigegebenen Archiven Moskaus mit den Dokumenten des Zweiten Weltkrieges eigene Forschungsarbeiten betrieben hat, und dass er sämtliche orthodoxen Werke zuerst akribisch studiert und verglichen und erst dann Bücher zu diesem Thema geschrieben hat. In seinen Werken hat Graf den Holocaust nie geleugnet, wie von den Medien simplifizierend behauptet wird, sondern wie alle anderen Revisionisten bestreitet er einzig die Menschengaskammern und die behaupteten Opferzahlen. Sogar ein antirevisionistischer Historiker, der Franzose Jacques Baynac, gab in einem zweiteiligen Bericht im Le Nouveau Quotidien2 unumwunden zu, dass jeder Beweis für Gaskammern fehlt. Weiter wird einfach so getan, als ob die von Gerhard Förster vertriebenen Bücher in der Schweiz verboten seien.

Nach Meinung der Holocaust-Lobby sollen Graf und Förster also wegen ihrer abweichenden Meinung zum offiziellen Geschichtsbild, für das es keinerlei wissenschaftlich gesicherte Beweise gibt, wie Schwerstverbrecher ins Gefängnis geworfen werden, während Kinderschänder und Hochleistungskriminelle in der Schweiz auf freiem Fuss bleiben. Wenn Bürgerinnen und Bürger dieses Landes solches Unrecht einem unter ihnen geschehen lassen, wird es bald auch ihre eigenen Kinder treffen.

Im Tagesanzeiger vom 14. März 1998 war zu lesen:

Ruth Dreifuss warnt

Bern. Bundesrätin Ruth Dreifuss hat vor Versuchen gewarnt, Druck auf die Geschichtsforschung auszuüben. Die Unabhängigkeit der Historiker sei ein unabdingbares ethisches Prinzip, um Geschichte auch für die Zukunft schreiben zu können, sagte sie vor der Allgemeinen Geschichtsforschenden Gesellschaft. Die Kommission Bergier müsse unabhängig bleiben, gegenüber den Medien, dem Bundesrat oder Organisationen wie dem Jüdischen Weltkongress. (AP)

Nun wissen wir es also von kompetenter Seite: Die Geschichtsforschung muss frei sein! Sicherlich werden die Verfahren gegen dissidente Verleger und Autoren nun eingestellt


Der Jdische Weltkongress verfgt ber betrchtlichen politischen und wirtschaftlichen Einfluss und besitzt bei allen politischen Entscheidungen in den USA ein Mitspracherecht. Das sagte Israel Singer, Generalsekretär des Jüdischen Weltkongress. Quelle: Prof. M. Wolffsohn, Die Deutschlandakte, edition ferency bei Bruckmann, München 1995, S. 343.

The Jewish Press, New York, 20.2.1998: Dr. Israel Singer, Generalsekretär des Jüdischen Weltkongress: Der Jude von heute ist brandneu - er glaubt daran, dass ihm Gott die Macht gegeben hat und dass diese Macht genutzt und eingesetzt werden muss Es wird keine Vernderungen geben, wenn wir die Geschichte nicht in unsere eigenen Hnde nehmen.

Die Juden, die Clintons Hof beherrschen:

Die Situation im April 1998 nach The Truth at Last - No. 404 (P.O. Box 121, Marietta, GA 30061): Schlüsselstellungen in der US-Administration. Die hier genannten Minister und Beamte sind amerikanische Juden:

Madeleine Albright - Aussenministerin
Robert Rubin - Finanzminister
William Cohen - Verteidigungsminister
Alan Greenspan - Präsident der US-Bundesbank
Dan Glickman - Landwirtschaftsminister
George Tenet - Chef des Geheimdienstes CIA
Samuel Berger - Chef des Nat. Sicherheitsrates
Evelyn Lieberman - Chefin Radio Stimme Amerikas
Stuart Eizenstat - Unterstaatssekretär für Europa
Charlene Barshefsky - (US-Handelsbeauftragte)
Susan Thomases - (Chef f. d. Büro d. Präs.-Gattin)
Gene Sperling - Vors. des Nat. Wirtschaftsrates
Ira Magaziner - Chef der Nat. Gesundheitsfürsorge
Peter Tarnoff - Vizeaussenminister
Alice Rivlin - Mitglied im Wirtschaftsrat
Janet Yellen - Mitglied im Wirtschaftsrat
Rahm Emanuel - Politischer Berater des Präsidenten
Don Sosnik - Präsidentenberater
Jim Steinberg - 2. Vorsitzender im Nat. Sicherheitsrat
Robert Weiner - Koordinator der Drogenpolitik
Jay Footlik - Verb.Mann z.d. jüd. Gemeinden USA
Robert Nash - Chef für Präsidentenangelegenheiten
Jane Sherburne - Rechtsanwältin des Präsidenten
Mark Penn - Asienexperte im Nat. Sicherheitsrat
Sandy Kristoff - Chef der US-Gesundheitsbehörde
Robert Boorstine - Kommunikationsbeauftragter
Keith Boykin - Kommunikationsbeauftragter
Jeff Eher - Präsidentenassistent für bes. Aufgaben
Tom Epstein - (Berater für das Gesundheitswesen)
Judith Feder - (Mitglied im Nat. Sicherheitsrat)
Richard Feinberg - 2. Vors. in Veteranenangelh.
Hershel Gober - Vizepräs. Ern. u. Gesundheitsmin.
Steve Kessler - Berater im Weissen Haus
Ron Klein - Assistent des Erziehungsministers
Margaret Hamburg - Direktorin f. Presseangelegh.
Karen Alder - Dir. pol. Angelegenh./Aussenminist.
Samuel Lewis - Mitglied im Nat. Sicherheitsrat
Stanley Ross - Mitglied im Nat. Sicherheitsrat
Dan Schifter - Direktor des Friedenscorps
Eli Segal - Vizestabchef im Weissen Haus
Jack Lew - Vizedirektor für Etat und Verwaltung
James P. Rubin - Unterstaatssekretär
David Lipton - Unterstaatssekretär im Finanzminist.
Lanny P. Breuer - Sonderberater des Präsidenten
Richard Holbrooke - Verbindungsmann NATO
Kenneth Apfel - Chef des Rentenministeriums
Joel Klein - Vizeberater im Weissen Haus
Sidney Blumenthal - Sonderberater der Präs.-Gattin
David Kessler - Chef des Ernährungsministeriums
Seth Waxman - Generaljustitiar im Weissen Haus
Mark Penn - Meinungsforscher für den Präsidenten
Dennis Ross - Sonderbesandter für Nahostangelegh.
Howard Shapiro - Chefberater für das FBI
Lanny Davis - Sonderberater für das Weisse Haus
Sally Katzen - Vorsitzende für die Etatverwaltung
Kathleen Koch - Chefin Bewerbungsangel. im FBI
John Podesta - Vizechef im Stab des W. Hauses
Alan Blinder - Vizevorsitzender d. US-Bundesbank
Janet Yellen - Ratsvorsitzender d. Wirtschaftsberater
Ron Klain - Stabschef für den Vizepräsidenten.

Haben Sie, lieber Leser, sich auch schon gewundert, weshalb die US-Regierung die Erpressungskampagne des Jüdischen Weltkongresses gegen unser Land eifrig unterstützt? Das Rätsel klärt sich rasch, wenn man weiss, wer in der US-Regierung sitzt und mit was für Fachleuten und Beratern sich Bill Clinton umgibt. Die in obenstehender Liste angeführten Personen sind lauter Juden, die in der Clinton-Administration Schlüsselpositionen einnehmen. Wer wundert es da noch, dass sich Amerika benimmt, als sei es ein Satellitenstaat Israels!


Warum wird von echten Menschenrechtskommissionen wie dem Human Rights Commitee gefordert, Oberstaatsanwalt Klein [BRD] und Komplizen wegen Verbrechen gegen die Demokratie und Menschlichkeit vor Gericht zu stellen? Weil ein internationales Rechtsgutachten der John Hopkins Universität feststellte, dass die Verfolgung nach Paragraph 130 StGB (ähnlicher Strafartikel wie 261bis StGB in der Schweiz) menschenrechtswidrig ist:

Paragraph 130 StGB ist mit westlich-zivilisatorischen Auffassungen der Freiheit der Meinungsäusserung unvereinbar und schlägt dieser in einer an die Hitlerdiktatur erinnernden Weise geradezu ins Gesicht.

(The Johns Hopkins University, Departement of Political Science, Baltimore MD 212182685; sig.: Prof. Dr. Gottfried Dietze, 11. Oktober 1996)

Entnommen der Beilage zum deutschen Info-Magazin National Journal Nr. 26/1998:



Artikel 261bis des Strafgesetzes verbietet keine Meinungen,
sondern allenfalls deren öffentliche Propagierung.

Urteil des Strafgerichts Vevey
gegen den Buchhändler Aldo Ferraglia
vom 8. Dezember 1997, S. 53.

Gedankenfreiheit genossen wir stets,
sie war für die grossen Massen.
Beschränkung traf nur die geringe Zahl
derjen'gen, die drucken lassen.

Heinrich Heine, jüdischer Dichter

Freiheit ist die Freiheit zu sagen,
dass zwei und zwei vier sind.
Alles weitere ergibt sich dann von selbst.

George Orwell


Fussnoten

1 Verantwortlich ist also nicht Kollers Justizdepartement, sondern die Kriminaltouristen, die sein Departement gewähren lässt.

2 Am 3. September 1996 schrieb der Historiker Jacques Baynac im Lausanner Le Nouveau Quotidien in einen Artikel mit dem Titel Faute de documents probants sur les chambres à gaz, les historiens esquivent le débat (Mangels beweiskräftiger Dokumente über die Gaskammern drücken sich die Historiker vor der Debatte):
Für den wissenschaftlichen Historiker stellt eine Zeugenaussage nicht wirklich Geschichte dar. Sie ist ein Objekt der Geschichte. Und eine Zeugenaussage wiegt nicht schwer; viele Zeugenaussagen wiegen nicht viel schwerer, wenn kein solides Dokument sie abstützt. Das Postulat der wissenschaftlichen Geschichtsschreibung, so könnte man ohne grosse Übertreibung sagen, lautet: Kein(e) Papier(e), keine nachgewiesenen Tatsachen [...]. Entweder man gibt den Vorrang des Archivs zugunsten der Zeugenaussage auf, und in diesem Fall muss man die Geschichte als Wissenschaft disqualifizieren, um sie sogleich als Kunst neu einzustufen. Oder aber man behält den Vorrang des Archivs bei, und in diesem Fall muss man eingestehen, dass der Mangel an Spuren das Unvermögen nach sich zieht, die Existenz der Menschentötungsgaskammern zu beweisen


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