Gegrndet 1995Presseclub Schweiz, Postfach, Sonderausgabe Juni 1998

 

 

Der Fall Jäggi

Hans Herzog

 

Basler Zeitung vom 9.Februar 1996:

Rassistisches Buch bei Jäggi sorgt für Aufregung

In der heutigen Ausgabe des Israelitischen Wochenblattes [IW] soll ein Brief abgedruckt werden, der die Unterschriften von Willy und Ulrich Jäggi, dem Präsidenten und dem Delegierten des Verwaltungsrates der gleichnamigen Firma in Basel, trägt. Die beiden entschuldigen sich dafür, dass sie das Buch Geheimgesellschaften (Band 2), welches in grober Hinsicht die Gefühle unserer jüdischen Mitbürger (aber auch jedes vernünftigen Menschen) verletzt, nicht früher aus ihrem Sortiment genommen haben. ... Es verstehe sich von selbst, dass der Erlös aus dem Verkauf dieses Buches an eine gemeinnützige jüdische Institution gehe.

Nun ja, wohin denn sonst, als an eine jüdische Institution? Besonders hübsch ist die Wortkombination gemeinnützig und jüdisch.

Das Buch Geheimgesellschaften Band 2, Interview mit Jan van Helsing, aber auch der erste Band aus dem deutschen Ewert-Verlag strotzen in der Tat nur so von antijüdischem Gedankengut. Im Werk ist gemäss Darstellung von Peter Bollag, Chefredaktor des Israelitischen Wochenblatts, beispielsweise davon die Rede, dass unter der Herrschaft des Juden Stalin und dessen Nachfolger in der damaligen Sowjetunion innerhalb von wenigen Jahren über 20 Millionen Menschen abgeschlachtet worden seien. Oder dass New York fast vollständig im Besitz von Juden sei ...

Eine eigenständige Beurteilung des Buches scheint die Basler Zeitung (BaZ) nicht geben zu wollen. Da stützt sie sich schon lieber auf das IW ab, vorsichtshalber. Es könnte ja sein, dass jemand die unpassende Frage stellen würde, was denn an der Tatsache antijüdisch sei, dass Stalin1 20 Millionen Menschen umbrachte. Im weiteren erzählt dann die BaZ, dass sich Jäggi zunächst als störrisch erwiesen habe:

Die Interventionen des Anwalts und Vorstandsmitglieds der Israelitischen Gemeinde Basel, Peter Liatowitsch ... fruchteten nur bedingt. Jäggi erklärte sich immerhin bereit, das Buch aus dem Extrastand ... herauszunehmen und es an einem weniger augenfälligen Ort anzubieten. Doch dieser blosse Teilrückzug wurde von den Betroffenen nicht akzeptiert. Liatowitsch schaltete die Basler Staatsanwaltschaft ein, welche das Buch unlängst beschlagnahmte.

Den Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der Herr Liatowitsch schaltet die Staatsanwaltschaft ein, um ein ihm lästiges Buch verbieten zu lassen! Sie haben richtig gehört, liebe Leser: Das Vorstandsmitglied eines kleinen Religionsvereins von der Mannschaftsstärke etwa der Zeugen Jehovas kann via Staatsanwaltschaft darüber entscheiden, was wir lesen dürfen. Hat noch jemand eine Frage nach denen, die an den Schalthebeln der Macht sitzen?

Willy Jäggi ... ist der Fall hörbar peinlich. Sein Entscheid sei in Unkenntnis der Fakten erfolgt, weil ihm zum Lesen des Buches in der stressigen Weihnachtszeit die Zeit gefehlt habe. Wenn er sich anfangs hartnäckig gegen ein Verkaufsverbot zur Wehr setzte, dann auch deshalb, weil er sich keine Zensur aufdrängen lassen wollte. Sonst könnten ja andere Kunden in verschiedensten Büchern rassistische Inhalte bemängeln und ein Verbot fordern. ... Jäggi machte sich im Gespräch mit der BaZ für die Bildung einer Kommission stark, die sich solch heikler Fälle annehme und bei Bedarf alle Buchhandlungen zu einem Verkaufsverbot auffordere. Erst wer sich nicht an diese Vorschriften halte, sollte dann bestraft werden können.

Jäggis Argumente und Ideen stossen allerdings weder bei Anwalt Liatowitsch noch bei Professor Georg Kreis, dem Präsidenten der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, auf offene Ohren. Kreis ... gab zu bedenken, dass niemand von einem Buchhändler erwarte, dass er den Inhalt seines ganzen Sortiments kenne. Bei klaren Signalen seitens der Kundschaft sei aber ein sensibleres Verhalten durchaus am Platz.

Ist das nicht fein formuliert? Herr Jäggi wird sicher verstanden haben, welche Art von Kundschaft gemeint ist, und was für eine Sensibilität vom Buchhändler in Zukunft erwartet wird. Er hat sich zwar eine Zensurbehörde gewünscht, dabei aber nicht bedacht, dass wir doch in einer Demokratie leben und eine Zensur ganz undenkbar ist. Oder nicht?

Jäggi hatte sich zu spät entschuldigt. Solche Renitenz muss geahndet werden. Und nicht nur bei ihm. Die Wochenzeitung (WoZ) vom 24.Mai 1996:

Letzte Woche hat nun Herbert Hauert, der leitende Basler Staatsanwalt, Anklage erhoben. Der Seniorchef der Buchhandlung wird sich also demnächst vor dem Basler Strafgericht zu verantworten haben.

Strafverfahren laufen auch in anderen Kantonen beziehungsweise laufen an. In der psychiatrischen Praxis von Regina Möckli in Mettschlatt TG lag das Buch laut Besucher(innen) mit Preisanschrift zum Verkauf auf, was eine Anzeige und ein Strafverfahren provozierte.

Ein Verfahren droht auch dem Buechlade Cham. Die Buchhändlerin empfahl mir das Buch, berichtete eine Kundin der WoZ. Ich will die Sache strafrechtlich abklären lassen, erklärt der Zuger Polizeidirektor Hanspeter Uster.

Weil die Geheimgesellschaften im Februar an einem Ufo-Kongress in Zürich verkauft wurden, eröffnete auch die Zürcher Justiz ein Verfahren, ... usw. usw.

Schon am 4. April 96 hatte die WoZ in bezug auf den Buchversand von Emil Rahm in Hallau gemeldet:

Nach Ansicht des Strafrechtsprofessors Marcel Niggli bietet Rahm das Buch eindeutig öffentlich an. Das heisst: Die Schaffhauser Justiz müsste gegen Rahm eine Strafuntersuchung wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz einleiten.

Das Ende vom Lied im Fall Jäggi berichtete dann wieder die WoZ am 6. Juni 97:

Die Buchhandlung Jäggi hat laut einem Bericht der Basler Zeitung mit dem Verkauf des antisemitischen Buchs Geheimgesellschaften 2 von Jan van Helsing immerhin einen Gewinn von 2500 Franken erzielt. Dagegen stehen nun 1000 Franken Busse, die ein Basler Einzelrichter Willy Jäggi, dem Besitzer der Buchhandlung, ... auferlegt hat. ... Zum Zeichen der Reue will Jäggi, der als liberal und tolerant beschrieben wird, nun auch den Gewinn aus dem Verkauf des umstrittenen Buches einer gemeinnützigen Organisation überweisen.

Welcher Art die Organisation ist, verschweigt die WoZ hier schamhaft. Aber der geneigte Leser, der weiter oben gut aufgepasst hat, weiss es schon.

 

 

Inserat in der Basler Zeitung vom 5.12.1997

Sind
die Schweizer
kein Volk?

Wir vertreten eine Gruppe von Schweizerbürgern, welche gegen die Verantwortlichen für den Fernsehfilm Nazigold und Judengeld eine auf Art. 261bis StGB gestützte Strafanzeige bei der Bezirksanwaltschaft Zürich eingereicht haben. Dieser Film ist zum grossen Schaden der Schweiz von den schweizerischen und zahlreichen ausländischen Fernsehanstalten ausgestrahlt worden.

Bestraft wird nach dem genannten Artikel unter anderem, wer zum Hass und zur Diskriminierung einer Ethnie aufruft. Nach allgemein anerkannter Lehre ist der Begriff Ethnie mit den Begriffen Nation und Volk gleichzusetzen.

Die Bezirksanwaltschaft Zürich, handelnd durch Herrn lic. jur. Thomas Würgler, Bezirksanwalt, und Herrn lic. jur. Armin Felber, Staatsanwalt, stellt zwar fest: der Anfangsverdacht hinsichtlich eines strafrechtlich relevanten Verhaltens ist zweifellos gegeben. Dennoch hat sie die Untersuchung des Falles ohne wirkliche Begründung mit der Behauptung eingestellt, das Schweizervolk sei kein Volk im Sinne des Gesetzes.

Deutsche, Franzosen, Engländer, Amerikaner, Türken etc. könnten sich also als Ethnien gegen Angriffe der Art von Nazigold und JudengeId zur Wehr setzen. Zürcher Staatsanwälte versagen aber dem Schweizervolk den nötigen Rechtsschutz.

Wir protestieren gegen dieses Vorgehen. Es diskriminiert unser Volk, welches ungeachtet seiner Mehrsprachigkeit seit Jahrhunderten eine einheitliche Staatsidee verkörpert und verteidigt. Wir haben deshalb gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bezirksgericht Zürich eingereicht und sind entschlossen, die Einheit und die Ehre der schweizerischen Eidgenossenschaft auch weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen.

Gezeichnet für die Anzeigesteller:

       

Prof. Martin H. Burckhardt, alt Nationalrat

 


Fussnote

1 Dass Stalin selbst Jude war, ist allerdings nicht erwiesen; fest steht, dass die KPDSU-Spitze bis ca. Ende der dreissiger Jahre jüdisch dominiert war.


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