Der Fall Universale Kirche

Hans Herzog

 

Tagesanzeiger vom 27.Oktober 1995:

Sekte betreibt Judenhetze

Die theosophische Sekte Universale Kirche [UK] betreibt in einem Rundschreiben antisemitische Hetze. Mit ihrer Hetzschrift reiht sich die Universale Kirche in die Galerie der rechtsextremen Auschwitz-Lügner. In dem kürzlich an die Kultanhänger verschickten Rundschreiben wird die Schuld für den 2. Weltkrieg ausgerechnet den Juden in die Schuhe geschoben. Wörtlich heisst es: Ein bekannter polnischer Priester sagte: Wegen ihrer satanischen Gier zettelten die Juden den 2. Weltkrieg an, genauso wie sie für den Beginn des Kommunismus verantwortlich waren. Es ist vollkommen wahr. Dieser gesegnete Kirchenmann sprach die absolute Wahrheit.

Der Rundbrief strotzt von antisemitischen Verunglimpfungen: Wie die Gassenkatzen der Nacht hren wir sie ihre programmierten Schreie Es ist nichts als eine weitere dumme Verschwrungstheorie in den ther hinaus miauen, bis ihre Widersacher schweigen.

Den Juden, heisst es im Schreiben weiter, werde in sehr jungen Jahren ein programmierter Beleidigungsmechanismus eingepflanzt. Der durchschnittliche Jude verbringe den grössten Teil seines Lebens damit, nach beleidigenden Situationen zu suchen, um die eigene Selbstgerechtigkeit zu erhalten. Sie hätten aber keine Zeit, die Situation zu überdenken, weil sie zu sehr damit beschäftigt seien, Geld zu machen. Der leidenschaftliche Zionist sei entschlossen, die christliche Welt zu zerstören. Erinnere dich einfach daran, was der Grosse Herr 1991 sagte: Israel ist der Sitz des Antichristen.

Vorstehende Zitate werden in der Zeitung nicht etwa gebracht, um sie zu widerlegen. Die Wahrheitsfrage stellt ein solcher Journalist gar nicht. Man bekommt notwendig den Eindruck, selbst wenn es sich als wahr erwiese, was die UK hier schreibt, müsste sie vor Gericht gebracht werden. Wahrheiten, die antijüdisch ausgelegt werden könnten, gibt es nicht und kann es nicht geben.

Tages-Anzeiger vom 9. November 1995:

Die Staatsanwaltschaft in Trogen AR hat eine Untersuchung gegen die Universale Kirche eingeleitet, die in einem Rundschreiben antisemitische Hetze betreibt. Staatsanwalt Felix Bänziger hat am Mittwoch dem Verhöramt den Auftrag gegeben, Untersuchungen einzuleiten.

Genosse Frischknecht gibt in der WoZ vom 10.11.95 ein Glanzstück von Journalistenperfidie zum besten:

Die Sekte stiftet ihre Schüler unverhohlen zur Rassendiskriminierung an: Du und ich werden immer jene beleidigen, die der jdischen berzeugung angehren.

Das klingt hier wie eine Aufforderung des Rundbriefs, Juden zu beleidigen. Dabei geht aus dem Kontext ganz klar hervor, was gemeint ist: Die Juden halten stets Ausschau nach beleidigenden Situationen, und wir andern können gar nicht anders, als ihnen schon nur durch unsere Existenz und die Vertretung unserer Interessen Anlass zu geben, beleidigt zu sein.

Tages-Anzeiger vom 23. November 1995:

Die Polizei hat bei einer Hausdurchsuchung am Sitz der Sekte Universale Kirche in Walzenhausen AI umfangreiches Adressmaterial gefunden. Rechtsunsicherheit herrscht nach wie vor bei der Frage, wann eine rassistische Aussage als öffentlich zu werten ist. Verschiedene juristische Fachleute gehen davon aus, dass bei einem Versand von mehreren hundert Rundbriefen Öffentlichkeit bereits gegeben ist. Deshalb prüft das Verhöramt in Trogen zurzeit, ob die Aufhebung des Postgeheimnisses gerechtfertigt ist.

Wie leicht zu denken ist, ging jetzt die Hexenjagd auf die Angehörigen der UK los. Der Tages-Anzeiger vom 7. Februar 1996:

Der Gemeinderat von Brienz hat den Chef des Schweizer Ablegers der Universalen Kirche aller politischen Ämter enthoben. Der Mann mochte sich nicht von einem antisemitischen Rundbrief seiner Gemeinschaft distanzieren. Greiner verliert nun seine Ämter mit sofortiger Wirkung. Ein Entscheid mit politischer Signalwirkung, wie Gemeindepräsident Michel erklärte: Wir wollen in Brienz mit Antisemitismus nichts zu tun haben. Der suspendierte Lokalpolitiker beruft sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit und spricht von einer gezielten Hetzkampagne.

Die SonntagsZeitung vom 18.2.96 griff den Zuger Wirtschaftsanwalt Hans Rudolf Barth an, und der Schweizerische Beobachter (4/96) brachte einen richtigen Spiegel-Reisser unter dem Titel Judenhass aus dem Jenseits. Gegen Ende des Artikels kommt Genosse Frischknecht auf einen Seitenzweig der UK zu sprechen, deren Leiter der gebürtige Brite Peter Leach-Lewis (PLL) ist:

Um an Kaderleute heranzukommen, gründete PLL 1993 die Nebenorganisation Weltfundament für Natur-Wissenschaft mit dem Ziel, Männer und Frauen der Wissenschaft und der Geschäftswelt zu rekrutieren. Europäischer Präsident des Weltfundaments ist Hans Ulrich Hertel.

Und nun beginnt eins der übelsten Spiele, die im Zusammenhang mit dem sogenannten Antirassismus-Gesetz bisher gespielt worden sind. Genosse Frischknecht interviewt den pensionierten Agronomen Hertel und stellt unter anderem die Frage nach dem berühmten Zitat von der satanischen Gier der Juden, die den Zweiten Weltkrieg angezettelt hätten.

Hertel: Das ist aus dem Zusammenhang gerissen. Ausserdem: Gier ist eine satanische Eigenschaft, das lässt sich nicht leugnen. Und ein Krieg kann nur entstehen, wenn er finanziert wird. Sie können auch nicht leugnen, dass jüdisches Kapital massiv in die Kriegsvorbereitungen geflossen ist.

Sie stehen also hinter diesem Satz?

Hertel: Ja, der stimmt.

Damit sass Hertel in der Falle. Kaum war das Interview veröffentlicht, wurde er angezeigt. Und so, wie wir den Genossen Frischknecht kennen, lag genau das in seiner Absicht. Die NZZ vom 7.6.97 notierte als Zwischenergebnis:

Ein Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich hat Hans Ulrich Hertel der Rassendiskriminierung für schuldig befunden und mit einer Busse von 2000 Franken belegt. Von der Bezirksanwaltschaft waren 600 Franken beantragt worden.

Und als Endergebnis am 11.12.97:

In einer Berufungsverhandlung hat das Obergericht am Mittwoch Hans Ulrich Hertel der Rassendiskriminierung für schuldig erklärt. Mit diesem Verdikt bestätigte das Obergericht den Schuldspruch des Bezirksgerichts Zürich Die damals ausgesprochene Busse von 2000 Franken wurde hingegen auf 600 Franken reduziert, womit dem ursprünglichen Antrag der Bezirksanwaltschaft gefolgt wurde.

Der Hertel-Prozess war allerdings nur ein Nebenkriegsschauplatz. Die Hauptschlacht war schon vorher in Trogen geschlagen worden. Die Neue Zürcher Zeitung vom 12.7.96:

Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm

Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat den zeitweiligen Geschäftsführer des Europasitzes der Universalen Kirche (UK) , den 54jährigen gebürtigen Deutschen Ernst-Reimer Peters, zu einer viermonatigen bedingten Gefängnisstrafe und 5000 Franken Busse verurteilt. Es wertete damit Passagen eines Rundschreibens, das Peters vor Jahresfrist von Walzenhausen aus an über 400 UK-Mitglieder versandt hatte, als Verstoss gegen den Rassendiskriminierungsverbots-Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches.

Der Versand dieses Schriftstücks, betonte nun am Donnerstag der Ausserrhoder Staatsanwalt Felix Bänziger, stelle in der Sache den klassischen Fall eines rassistisch motivierten Angriffs dar. Das Kantonsgericht folgte den Argumenten der Anklage, und es ging bei der Strafzumessung (vier statt drei Monate Gefängnis bedingt) sogar noch über deren Antrag hinaus.

Einem so eifrigen Gericht war ja auch schon Hertel gegenüber gestanden. Bestimmt hat es seither bei Sigi Feigel, dem Ehrenpräsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, einen besonderen Stein im Brett. Und das wird der Karriere der Richter gut tun.

Dann ging es sogleich über das nächste Opfer her. Der Tages-Anzeiger vom 26.7.96:

Die Sulzer-Konzernleitung hat den Vizedirektor der Sulzermedica, Roberto Boschi, wegen Zugehörigkeit zur Universalen Kirche entlassen. Laut Sulzer-Pressesprecher Hans-Caspar Ryser hatte sich Vizedirektor Boschi innerhalb der Firma nie rassistisch geäussert. Die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung mit rassistischem Gedankengut sei mit Boschis Funktion als oberster Personalchef und Ausbildungsleiter der Sulzermedica jedoch nicht vereinbar.

Tags zuvor, am 25. Juli, hatte das Schweizer Fernsehen DRS schon über die Entlassung berichtet und unter anderem auch den Sulzer-Pressesprecher eingeblendet. Anschliessend sagte die Kommentatorin:

Die Kündigung dürfte jene Kreise bestärken, die im Antirassismus-Gesetz einen Angriff auf die Glaubens- oder Meinungsfreiheit wittern. Doch Experten winken ab.

Und, lieber Leser, dreimal darfst Du raten, wer jetzt als Experte eingeblendet wird. Jawohl, unser wohlbekannter Onkel Frischknecht, rechtskräftig verurteilter Einbrecher, Linksextremist und notorischer DDR-Sympathisant. Das sind die Experten unserer Medien. Wenn das nicht tief blicken lässt! Onkel Frischknecht plaudert nun ganz unbefangen:

Herr Boschi kann glauben, was er will, und auch wenn uns vieles schräg und skurril vorkommt, was die Universale Kirche verbreitet, das ist Glaubensfreiheit. Was aber nicht mehr Glaubensfreiheit ist, und ebensowenig Meinungsäusserungsfreiheit, das ist die antisemitische Hetze, die die Sekte macht.

Eben. Was heute Freiheit ist, das bestimmen Leute wie der obgenannte Onkel, der sich im übrigen, wie wir in unseren einführenden Betrachtungen gezeigt haben, streng an die Erklärung der Menschenrechte hält. Das gibt ihm ja auch diesen rührenden missionarischen Zug.

In einem andern Fall lohnte sich das Kämpfertum eines Innerschweizers. Nachdem die NZZ vom 28./29. September 1996 noch getitelt hatte:

Fristlose Entlassung eines Zuger Rektors

musste sie am 28. Februar 97 wenigstens teilweise zurückkrebsen:

Zuger Sektenkonflikt beendet. Jürg Iten darf Lehrer bleiben.

Die Zuger Regierung verzichtet auf eine Kündigung des Kantonsschullehrers Jürg Iten Der mit einer Kündigung verbundene Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit wäre unverhältnismässig, der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens ungewiss, stellt die Regierung in Würdigung von zwei unterschiedlichen Rechtsgutachten fest.

Damit musste Iten zwar das Rektoramt abgeben, kann aber Lehrer bleiben. Was im Fall Iten allerdings anzumerken bleibt: Er konnte sich sein Bleiben nur erkaufen, indem er sich von den antisemitischen Äusserungen und Tendenzen der UK (NZZ) distanzierte. Dasselbe gilt von Itens Gattin Beata, von der der Tages-Anzeiger am 9.1.97 berichtete:

Bubiker Kindergärtnerin wird überwacht

Die Bubiker Kindergärtnerin Beata Iten wird seit Montag von einer Schulpsychologin genau kontrolliert.

Wie weit ist der Schritt von da zu einer Zwangspsychiatrisierung nach stalinistischem Muster?

Schliesslich erwischte es auch noch die Herausgeber der Zeiten-Schrift, die der UK nahe steht. Die SonntagsZeitung vom 6.4.97:

Das Untersuchungsverfahren sei in Gang, besttigte Hannes Brunner vom zustndigen Bezirksamt Unterrheintal. Derzeit wrden die Einvernahmen von Ursula und Benjamin Seiler-Spielmann vorbereitet.

Die beiden hatten im Dezember 1996 ein Gesprch mit Sektenchef Peter William Leach-Lewis publiziert. Darin bekrftigte der Amerikaner seine antisemitischen Ansichten

Unter diesen Umständen wird es auch schwierig, überhaupt noch eine Druckerei zu finden. Denn die rührigen Journalisten von der Systempresse informieren den ahnungslosen Drucker natürlich sehr gerne über seine Kunden. Nachdem die Zeiten-Schrift schon einen Druckerwechsel hatte vornehmen müssen, fühlte sich die SonntagsZeitung verpflichtet, auch den neuen aufzuklären. Sie brüstet sich in der selben Nummer vom 6.4.97 damit folgendermassen:

Bei der AVD, einem zur deutschen Vogel-Media-Gruppe gehörenden Fachzeitschriftenverlag, weiss man offenbar nichts von der neuen Kundschaft. Verlagschef Heinrich Bischof zeigte sich erstaunt und kündigte eine Überprüfung der Angelegenheit an. Wir drucken nichts, wozu wir nicht stehen können, sicherte er zu. Nötigenfalls gehe der moralische Standpunkt dem Auftragsinteresse vor.

Nun sind wir also glücklich bei der Moral angekommen, von der unsere Darstellungen im Kapitel Einige Gedanken über die Meinungsfreiheit ihren Ausgang genommen haben. Es wäre nun ausserordentlich reizvoll, Betrachtungen über die Moral am Ende des 20. Jahrhunderts anzustellen, gerade auch im Hinblick auf Zeitschriften. Aber wir ersparen uns das an dieser Stelle und überlassen den Leser dem eigenen Nachdenken.


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