Die Grundstze des

Presseclub Schweiz

 

Name Zweck Ttigkeit Zeitung Motto Heimseite

 

Name und Sitz

Unter dem Namen Presseclub Schweiz besteht ein privatrechtlicher Verein nach Art. 60ff des Zivilgesetzbuchs mit Sitz in Basel. Der Presseclub Schweiz wurde gegrndet im Juni 1995 nach einer Idee von Ernst Indlekofer.

 

Vereinszweck

Der Presseclub Schweiz ist ein Zusammenschluss kulturell, politisch und wirtschaftlich interessierter Brger, die die Risiken der Medienkonzentration und deren einseitig selektive Nachrichteninformation mit einer eigenen Zeitschrift auszugleichen versuchen.

 

Ttigkeit

Der Presseclub Schweiz macht die Mitglieder und weitere Leser mit kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenhngen bekannt, die von den allgemeinen Medien verschwiegen oder einseitig dargestellt werden. Er beschftigt sich daher eingehend mit den Themenkreisen: Kapital, Insider, Supermchte, Weltherrschaft, Verfassungsfragen, Volksrechte und anderem mehr. Besondere Aufmerksamkeit schenkt der Presseclub Schweiz der Informationsfreiheit und der freien Meinungsusserung, die durch totalitre Strafgesetze eingeschrnkt und teilweise menschenrechtswidrig ausser Kraft gesetzt werden. Ein von Anfang an aktuelles Hauptthema ist die Bewahrung der Schweiz vor dem Anschluss an marxistische Machtstrukturen wo die Staatsbrger ihrer Mitsprache beraubt ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden knnen und ihr Zugang zu den Informationsmitteln begrenzt und streng kontrolliert wird.

 

Vereinszeitung

Zum Schutz vor Manipulation und Kontrolle unserer Gedanken durch die elitre Systempresse und Television gibt der Presseclub Schweiz die Zeitschrift heraus. Die Zeitschrift ist nicht kommerziell und enthlt keine Werbung. Verlangen Sie Probeexemplare.

RechtFreiheit setzt sich auf Basis des UN-Menschenrechtskomitees und der Europischen Menschenrechtskonvention fr die Freiheit der Meinungsusserung ein. Dieses fr die Willensbildung und die Entfaltung jedes Einzelnen in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft unabdingbare Menschenrecht wird in einem noch vor wenigen Jahrzehnten nicht bekannten Ausmass durch Sondergesetze und eine allzu willfhrige Justiz bedroht.
     Im Juli 2011 hat das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen in Genf anlsslich seiner 102. Tagung fr alle Unterzeichnerstaaten festgehalten:
Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsusserungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtmlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse. (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

RechtFreiheit ist zutiefst ber die Zensur der vom Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen festgestellten Konventionswidrigkeit besorgt. Wir sind besorgt ber die vom Staat per Strafgesetz und einer faktisch gleichgeschalteten Presse nach wie vor betriebenen Indoktrination und Bevormundung der Bevlkerung, welche mit der Menschenwrde kritischer und vernunftbegabter Brger nicht vereinbar ist. Wir sind besorgt, dass das UNO-Mitglied Schweiz die Menschenrechte nach eigenem Gutdnken meint auslegen zu knnen und keinerlei Regung zeigt, das Strafgesetz entsprechend anzupassen.

RechtFreiheit bekmpft die Verleumdung und Ausgrenzung und die Kriminalisierung Andersdenkender in der Schweiz durch Aufdeckung von Taktik und Argumentationsweise und macht die Schicksale politisch Verfolgter publik.

RechtFreiheit bittet seine Besucher um Bekanntgabe allflliger Mitteilungen in den offiziellen Medien ber die Feststellungen des UN-Menschenrechtskomitees.

 

Unser Motto

Artikel 19 der Allgemeinen Erklrung der Menschenrechte

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsusserung: dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhngen und Informationen und Ideen mit allen Verstndigungsmitteln ohne Rcksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

 

Die RufSeite auf dem Weltnetz

Herstellung und Unterhalt der RufSeite sind mit Arbeit und Kosten verbunden. Der Presseclub Schweiz appelliert an den Gemeinsinn der Besucher die Herstellung und den Versand der gedruckten, ohne die es keine RufSeite geben wrde, mit einem Abonnement oder mit einer Spende zu untersttzen. Die Zeitung im Format A4 gestattet die bequeme Ablage fr Ihre persnliche Dokumentation.

Der Jahresbeitrag* als Mitglied des Presseclubs Schweiz betrgt 35 Franken bzw. 27 . Das Abonnement fr ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. Die Zeitschrift kann jedoch bis auf weiteres nur in der Schweiz zugestellt werden. Fr Besteller im Ausland ist eine Schweizer Kontaktadresse erforderlich.

Name

Zweck

Ttigkeit

Zeitung

Motto

Heimseite

Weitere Informationen ber die tgliche Manipulation durch die Medien:
Noam Chomsky: Media Control


Hinweis

* Zahlungen sind erbeten auf das Postkonto 40-167172-7 oder in gewhnlichem Briefumschlag an die in der Kopfzeile genannte Adresse. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie regelmssig an Ihr Domizil geliefert. Zustellung bis auf weiteres nur in der Schweiz mglich.