Der europische Haftbefehl

Krzester Weg in die Tyrannei

In der Schweiz absolut geheim!
Keine Partei und kein Politiker spricht davon!
Weder Zeitungen noch Fernsehen
berichten darber!

Gut dass es den Presseclub Schweiz gibt,
damit Sie wissen, was Calmy-Rey, Couchepin,
Deiss, Merz, Leuenberger, Schmid und Dutzende
gewhlter Volksvertreter mit uns vorhaben.

Archipel GULAG hiess das menschenverachtende und menschenvernichtende System der Zwangsarbeitslager der totalitren UdSSR, das der Nobelpreistrger Alexander Solschenizyn in seinem gleichnamigen Buch geschildert hat. Die meisten der unglcklichen Hftlinge, von denen unzhlige an Hunger, Klte und grausamen Misshandlungen zugrundegingen, hatten lediglich das Verbrechen begangen, eine eigene, den Machthabern jedoch nicht genehme politische und religise Auffassung zu haben und sie zu ussern! Letzteres wird der gegenwrtig in Brssel ausgebrtete Archipel GULAG auf jeden Fall mit dem kommunistischen Archipel GULAG gemeinsam haben: Wer in der EU knftig noch den Mund aufmacht, wird weggesperrt!

Stellen Sie sich vor,

es klingelt in aller Herrgottsfrhe wild an Ihrer Haustr. Noch bevor Sie schlaftrunken aus dem Bett gesprungen sind, ertnen schon ungeduldige, rauhe Rufe: Aufmachen, Kriminalpolizei!

Das muss ein Irrtum sein, denken Sie in aller Unschuld. Aber kaum haben Sie die Tr geffnet, da erklren Ihnen die Polizeibeamten: Sind Sie Herr/Frau Soundso? Dann sind sie hiermit verhaftet!

Sie sind schlagartig hellwach geworden und fragen hflich, ob Sie zuerst einmal den richterlichen Haftbefehl sehen drfen. Natrlich, sagen die Beamten und halten Ihnen ein Formular unter die Nase, auf dem oben in grossen Buchstaben gedruckt steht Europischer Haftbefehl. Darunter vermerkt ist der Grund fr Ihre Festnahme:

Sie werden beschuldigt, gegen das Antidiskriminierungsgesetz des Staates Lettland gemss lettischem Strafgesetzbuch XY Absatz 7 in der jngsten Fassung vom August 2004 verstossen zu haben. Die lettische Justiz hat daher Ihre sofortige Auslieferung mittels europischen Haftbefehls beantragt, der hiermit gemss EU-Richtlinie 0-8-15 ABC stattgegeben wird. Darunter Stempel und amtliche Unterschrift des zustndigen deutschen Richters.

Aber Moment mal, protestieren Sie zutiefst erschrocken, ich habe berhaupt keine Ahnung, was ich getan haben soll. Und ausserdem: seit wann gelten denn lettische Gesetze in Deutschland!?

Na, seit der krzlichen EU-weiten Einfhrung des europischen Haftbefehls, antworten die Beamten ungerhrt und fahren fort: Was Sie des nheren verbrochen haben, das herauszufinden ist nicht unsere Aufgabe. Das wird sich in Lettland herausstellen, wenn Sie dort vor Gericht stehen werden. Und nun kommen Sie geflligst mit!

Sie steigen gezwungenermassen in den bereitstehenden Polizeiwagen ein und landen in der Auslieferungshaft. Dort wollen Sie gegenber dem deutschen Haftrichter, der Sie nur pro forma kurz anhrt, geltend machen, dass es doch hierzulande gar kein Antidiskriminierungsgesetz gibt, gegen das Sie htten verstossen knnen. Das spielt fr den neuen europischen Haftbefehl keine Rolle, wird Ihnen erwidert. Ich bin aber noch nie in Lettland gewesen, konnte also selbst dort nie gegen ein lettisches Gesetz verstossen, argumentieren Sie verzweifelt. Das spielt beim europischen Haftbefehl ebenfalls keine Rolle, belehrt Sie der Haftrichter.

Da kommt Ihnen endlich der rettende Einfall: Ich kann unmglich nach Lettland deportiert werden, denn im deutschen Grundgesetz heisst es ausdrcklich, dass kein deutscher Staatsbrger an das Ausland ausgeliefert werden darf.

Davon gab es frher schon begrndete Ausnahmen, schmettert der Richter Ihren Einwand ab, und da EU-Recht deutsches Recht bricht, ist diese Verfassungsbestimmung seit der krzlichen Einfhrung des europischen Haftbefehls durch die EU ersatzlos abgeschafft.

Sie werden also in Handschellen per Flugzeug nach Riga verfrachtet, wo man Sie in Untersuchungshaft steckt. Da Sie kein Wort Lettisch knnen, vermgen Sie sich zunchst gegenber niemandem verstndlich zu machen. Schliesslich schickt man Ihnen einen einigermassen des Deutschen mchtigen Gerichtsdolmetscher, der Sie namens der lettischen Justiz auffordert, einen Anwalt fr Ihre Strafverteidigung zu benennen. Natrlich kennen Sie keinen einzigen lettischen Rechtsanwalt (woher denn auch?) und benennen daher einen deutschen Anwalt Ihres Vertrauens. Den eigens nach Lettland kommen und hier voraussichtlich wochenlang im Hotel wohnen zu lassen, wird zwar schwindelerregend teuer werden, aber was bleibt Ihnen sonst brig? Zum Glck haben Sie ja wenigstens noch einiges auf der hohen Kante liegen.

Dachten Sie zumindest! Wie bitte? Sie wollen zahlen fr deutsches Anwalt?, lacht Ihnen jedoch der Gerichtsdolmetscher ganz gemtlich ins Gesicht. Sie nix mehr Geld haben ist alles eingezieht worden von lettisches Gericht! Ihren daraufhin eintretenden Tobsuchtsanfall quittiert der Dolmetscher nur mit dem lakonischen Hinweis auf den europischen Haftbefehl, der diese gerichtliche Einziehung Ihres Vermgens ausdrcklich ermglicht, brigens ohne dass eine nhere Begrndung fr diese Massnahme erforderlich wre.

Nun knnen Sie also nicht bloss keinen deutschen Rechtsanwalt kommen lassen, nein, auch Ihre Familie sitzt finanziell auf dem Trockenen. Ihre Angehrigen werden kaum noch das Fahrgeld aufzubringen vermgen, um bei Ihrem Prozess in Lettland anwesend zu sein, von den Hotelkosten ganz zu schweigen. Ihren Freunden ist ein Kommen angesichts der Entfernung sowie des enormen Zeit- und Geldaufwands sowieso nicht zuzumuten.

Ihr Verfahren findet also unter restloser Nichtbeachtung der ffentlichkeit Ihrer deutschen Heimat statt; Sie sind der lettischen Justiz vollkommen hilflos ausgeliefert, zumal Sie immer noch nicht begriffen haben, was Ihnen denn nun eigentlich zur Last gelegt wird.

Mit dem Ihnen schliesslich gerichtlich zugewiesenen lettischen Anwalt besteht wegen der Sprachbarriere ohne Dolmetscher keine Verstndigungsmglichkeit. Auch das Strafverfahren selbst findet vollstndig in lettischer Sprache statt. Alles, was Sie inzwischen per Dolmetscher erfahren haben, ist, dass Ihr Verbrechen darin besteht, auf deutschem Boden in einem Leserbrief an Ihre Lokalzeitung bekundet zu haben, gemss der Heiligen Schrift sei Homosexualitt eine schwere Snde, und ausserdem verschlimmerten die Homosexuellen die demographische Katastrophe nur noch mehr.

Anscheinend ist in der allerjngsten Fassung des lettischen Antidiskriminierungsgesetzes, wovon Sie natrlich nie etwas erfahren hatten und was Sie auch gar nicht weiter interessiert htte (wieso denn auch?), u. a. nun auch die nicht einmal nher definierte Diskriminierung von Homosexuellen zu einem Straftatbestand erklrt worden. Und aufgrund dieses lettischen Gesetzes muss nun jeder beliebige EU-Brger von Portugal bis Bulgarien, von Schweden und Irland bis nach Griechenland, also auch aus Deutschland, an Lettland ausgeliefert werden, sobald die lettische Justiz davon erfhrt, dass er in seinem Heimatland und zwar dort vllig erlaubtermassen! Homosexuelle in der zitierten Weise diskriminiert haben soll; ja, er muss ausgeliefert werden. Auch wenn er es nur getan haben soll, denn ob er etwas tatschlich getan hat oder nicht, hat kein deutscher Richter mehr zu ermitteln. Dessen Aufgabe beschrnkt sich nur noch auf die unbesehene Ausstellung des europischen Haftbefehls und die Anordnung der Deportation. Natrlich nicht nur nach Lettland, sondern ebenso in jedes beliebige andere Land der EU, gegen dessen Gesetze Sie ja jederzeit genauso ahnungslos verstossen knnen wie gegen die lettischen. Zum Beispiel gegen die schwedischen, denn Schweden hat seit geraumer Zeit tatschlich ein Gesetz, das die Diskriminierung Homosexueller mit Gefngnis bestraft!

Nehmen wir also einmal an, der lettische Richter verurteilt Sie nach etlichen Monaten Untersuchungshaft zu einem halben Jahr Gefngnis ohne Bewhrung, ohne Berufungsmglichkeit. Sie fgen sich zhneknirschend in das Unvermeidliche, auch in den Verzicht auf faktisch undurchfhrbare Besuche Ihrer Lieben. Sie haben schliesslich gerade erst begonnen, im Gefngnis endlich ein paar Brocken Lettisch zu lernen, da naht schon der heissersehnte Entlassungstermin aus dieser (vor allem sprachlichen) Isolierungshaft.

Dachten Sie; denn wenige Tage vor dem Ende der Haftzeit bekommen Sie berraschend Besuch vom Gerichtsdolmetscher. Der erffnet Ihnen, dass inzwischen ein neuer europischer Haftbefehl gegen Sie vorliegt, diesmal aus Schweden, und zwar wegen desselben Verbrechens, wegen dessen Sie hier in Lettland einsitzen. Sie sind einer Ohnmacht nahe. Aber der Dolmetscher versichert Ihnen mitleidlos, dass alles seine Richtigkeit hat. Der neue europische Haftbefehl erlaubt es, jemanden fr ein- und dieselbe Tat der Reihe nach in allen mglichen EU-Mitgliedslndern vor Gericht zu stellen und ggf. immer wieder neu zu verurteilen. Unabhngig davon, ob die Tat in seinem Heimatland berhaupt strafbar war oder nicht.

In Schweden, wo das einschlgige Gesetz noch strenger ist, kommen Sie sogar fr weitere zwlf Monate hinter Gitter. Allmhlich dmmert Ihnen, dass es irgendwo in Europa irgendwelche Leute geben muss, die Ihnen absolut nicht wohlgesonnen sind. Denen Sie aus irgend welchen (am Ende gar politischen oder religisen?) Grnden im Weg stehen. Und die ber die richtigen Beziehungen verfgen, um Sie immer wieder neu irgendwo in der EU einsitzen zu lassen, zumindest in langwieriger, sinnloser Untersuchungshaft. Leute, denen Sie seit der Einfhrung des europischen Haftbefehls total ausgeliefert sind, denn der macht fr die Mchtigen so gut wie alles mglich.

(Fr Schweizer gilt dasselbe, sobald unser Land Mitglied der EU ist der geplante nchste Schritt nach Annahme des Schengen-Beitritts!)

Der ehemalige Richter und italienische Jurist Dr. Carlo Alberto Agnoli1 schlgt Alarm: Der europische Haftbefehl wird die gesamte Rechtsordnung aller EU-Mitgliedstaaten total umstrzen. Deshalb wird er auch still und heimlich unter Umgehung der nationalen Verfassungen und der in ihnen verankerten Grundrechten eingefhrt.

Der Europische Haftbefehl
was gibt es noch?  Kommt der EU-Haftbefehl auch fr die Schweiz?
was gibt es noch?  Die ersten 653 Festnahmen und 104 Verschleppungen


Fussnote

1 Alberto Agnoli, Der europische Haftbefehl der krzeste Weg in die Tyrannei. Broschre Format A5, 62 Seiten. Bestelladresse: Verlag Anton A. Schmid, Postf. 22, D87467 Durach. Telefax (Nummer fr die Schweiz): . Staffelpreise: fr 1 Expl. 3 Euro, fr 5 Expl. 13,50 Euro usw., zuzglich Versandkosten fr 1 bis 5 Expl. 2 Euro.