Kriminalisierung unerwnschter Opposition
ber die skandalse ungleiche Rechtsanwendung des deutschen Volksverhetzungsparagraphen (Art. 130 StGB) schreibt die Monatszeitschrift Nation & Europa: dieses Maulkorbgesetz wurde nicht zum Schutz eines Rechtsgutes geschaffen, sondern zur Kriminalisierung unerwnschter Opposition. Die herrschende Politik hat sich der Geschichtsschreibung bemchtigt, um sich aus ihr heraus zu legitimieren. Je grauenhafter die Vergangenheit, desto paradiesischer erscheint die Gegenwart. Und um so leichter lassen sich Entscheidungen durchsetzen, die ohne kollektive Schuldneurose auf Widerstand stossen wrden [Kulturzersetzung durch Masseneinwanderung, Exbundesrat Kollers Feinverteilung Tausender von Asylanten ber die ganze Schweiz, d. Red.]. Deshalb ist eine freie Geschichtsdiskussion unerwnscht es sei denn, sie wrde zu Ergebnissen fhren, die noch mehr schaudern lassen.
Niemand wird bestraft, der die bestehenden Offenkundigkeiten dadurch anzweifelt, dass er bisher behauptete Opferzahlen verdoppelt oder verdreifacht. Revisionismus ist erlaubt, sofern die erwnschten Richtungen jeweils eingehalten werden. So greift kein Staatsanwalt ein, wenn etwa die Opferzahl des alliierten Bombenangriffs auf Dresden auf einen Bruchteil dessen reduziert wird, was bislang in den Akten und Bchern stand. [In der ungeschtzten Stadt Dresden haben angloamerikanische Kriegsverbrecher am 13. und 14. Feb. 1945 (als der Sieg der Alliierten bereits feststand) durch den Abwurf von 778.890 Thermitbomben1 nicht weniger als 250000 Menschen lebendig verbrannt, die meisten davon Kinder, Frauen, Alte, Gebrechliche sowie Kriegsflchtlinge aus den Ostprovinzen. Die Opferzahl wird auf 25000 herunter geredet, d. Red.] Man kann die Zertrmmerung Dresdens sogar ganz leugnen, ohne im geringsten belangt zu werden. Denn die in diesem Zusammenhang betroffenen Opfer und Nachkommen gelten als schmerzunempfindlich und fr Beleidigungen unempfnglich. Bewusst hat man im deutschen Volksverhetzungsparagraphen allein die Leugnung oder Verharmlosung von NS-Verbrechen unter Strafe gestellt. Da ist man in Frankreich und in der Schweiz noch ein bisschen grndlicher: Dort drfen laut Gesetz auch andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht kontrovers diskutiert werden. Das wirkt ein wenig ausgewogener, beschneidet die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit aber noch strker.
[Unsere Parlamentarier im Bundeshaus zu Bern entbldeten sich nicht, ein abschliessendes Urteil in der Frage trkischer Vlkermord an den Armeniern, ja oder nein zu fllen, obwohl sie keinerlei Kompetenz in Geschichtswissenschaft hatten. In der Schweiz ist das Bestreiten des Vlkermordes an den Armeniern seither strafbar.]
Nation & Europa fhrt dann weiter: In England hat Bischof Williamson nichts zu befrchten jedenfalls nichts Strafrechtliches. [In einem Interview mit dem Stockholmer TV-Reporter Ali Fegan antwortete Williamson auf eine Frage Fegans, er glaube nicht, dass sechs Millionen Juden in Gaskammern vergast worden seien. Auf die berraschte Gegenfrage: Also gab es keine Gaskammern? , antwortet der Bischof: Ich glaube, es gab keine Gaskammern, ja. In Sachen Holocaust schliesse er sich den Revisionisten an, die glaubten, dass zwei- bis dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagern umgekommen sind. Aber keiner von ihnen durch Gas in einer Gaskammer. (Spiegel Nr. 4, 19.1.09, S. 33). Der Zentralrat der Juden in Deutschland entwickelte daraufhin eine weltweite Ttigkeit gegen Williamson, sodass dieser aus Argentinien ausgewiesen wurde. Warum liess der Zentralrat seine Stimme nicht ebenso vernehmlich gegen den israelischen Vlkermord in Gaza ertnen? Williamson hat schliesslich keiner Fliege etwas zu Leide getan! In Gaza aber wurden mit planmssigen Luftangriffen ungeschtzte Menschen ermordet derweil Israeli, Frauen und Mnner, auf umliegenden Hgeln die Vlkermordszenen mit Feldstechern und freudigen Gesichtern beobachteten, d. Red.]
Die Vorstellung, jemanden wegen einer blossen Geschichtsmeinung einzukerkern, und das womglich noch jahrelang, ist den Briten vllig fremd. Sie hatten es erst vor einigen Monaten abgelehnt, den ber London gereisten australischen Historiker Dr. Frederik Tben an die deutsche Justiz auszuliefern. [Vgl. Ist die Holocaust-Verfolgung am Ende?] Nachdenkliche Beobachter fragen sich schon seit langem, wie ein EU-Rechtsraum zusammenwachsen soll, wenn nicht einmal bei grundlegenden Menschenrechten wie Meinungs-, Forschungs-, Presse- und Informationsfreiheit Einigkeit besteht. Und was geschieht, wenn erst die Trkei hinzutritt? Dort wird das Behaupten des Armeniermordes bestraft, in einigen EU-Lndern [und in der Schweiz] ist das Bestreiten verboten und [der Armeniermord] gilt als strafrechtlich geschtzte Wahrheit. Diese Unterschiede zeigen, auf welchen Abwegen sich die politische Justiz in Teilen Europas befindet.
Oder will man allen Ernstes behaupten, dass das Leben fr Juden in England schrecklich ist, weil dort unterschiedliche Auffassungen zum Holocaust artikuliert werden drfen? Auch die nicht unerhebliche jdische Gemeinde in den USA fhlt sich trotz der im Land herrschenden Meinungsfreiheit pudelwohl. Nicht einmal die Juden im Iran sehen sich zur Emigration veranlasst, obwohl Staatsprsident Mahmud Ahmadinedschad an so mancher westlicher Holocaust-Darstellung zweifelt und in einem Interview [Spiegel Nr. 22, 29.5.2006] gefragt hat: Warum sollen die Deutschen nicht das Recht haben, ihre Meinung frei zu ussern?. [Vgl. Heftige Proteste gegen Ahmadinedschad.]
Anmerkung der Redaktion: Auch in der Schweiz wurde bisher die Erhhung der Opferzahlen des NS-Regimes nicht bestraft. Bekanntlich wurde 1995 in Auschwitz die Viermillionenzahl auf allen Gedenktafeln um zweieinhalb Millionen reduziert und durch die Zahl anderthalb Millionen ersetzt. Doch die Massenmedien leiern gebetsmhlenhaft weiterhin die sakrosankte Sechsmillionenzahl herunter, als ob sechs weniger zweieinhalb Millionen gleich sechs Millionen gbe. Im Strafgesetzbuch heisst es im Art. 261bis, Abs. 4: wer ffentlich durch Wort, Schrift, Bild oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer die Menschenwrde verstossende Weise herabsetzt oder diskriminiert wird mit Gefngnis oder Busse bestraft. Man wende jetzt nicht ein, am Verbrechen selbst ndere sich durch das zuvor Gesagte nichts. Das wre genau dasselbe Argument, das jenen entgegengehalten wird, die den vom Gesetz nicht definierten Vlkermord verharmlosen!? (frei nach Bananenrepublik auch nicht definiert). Nach Art. 8 BV gilt Rechtsgleichheit. Davon sind auch Medienschaffende nicht ausgenommen. Warum greifen hier die Staatsanwaltschaften nicht ein? Will man zuwarten, bis wehrhafte Brger einen Musterprozess anstrengen, um unseren Rechtsstaat auszuloten?
Fussnote
1 Thermitbomben, ein Gemisch aus Aluminium und Eisenoxid, erzeugen bei der Explosion eine Hitze von 2200 Grad Celsius. Termit brennt auch unter Sand und Wasser. (Friedrich Kurrek, Offenbach)