Der Fall Fischbacher

Dr. Walter Fischbacher

 


Von Mariette Paschoud und Dr. Max Wahl abgesehen, ist kein Schweizer Brger von der Medienmafia dermassen mit Schmutz berhuft worden wie der St.-Galler Arzt Dr. Walter Fischbacher. Wir haben ihn gebeten, das gegen ihn gefhrte Kesseltreiben, das in einer Verurteilung wegen Rassendiskriminierung seinen krnenden Abschluss fand, selbst zu schildern, und geben seine Darstellung hier (mit Krzungen) in der Ich-Form wieder. A.S.


Als im Frhling 1993 das Referendum gegen das ARG ergriffen wurde, wirkte ich als Prsident des Referendumskomitees. Dies passte manchen Leuten nicht in den Kram, und gegen mich wurde eine gnadenlose Terrorkampagne entfacht. Drohbriefe, nchtliche Telefonanrufe, Verschmierung dreier Fassaden meines Hauses sowie meiner Garage dies waren die Waffen meiner Widersacher, von denen sich nicht ein einziger einer fairen und offenen Diskussion mit mir stellen wollte. Dass meine Arztpraxis unter diesen Umstnden einen Rckgang zu verzeichnen hatte, verwundert kaum. Immerhin scheiterte der Versuch, mich aus der Kantonalen rztegesellschaft auszuschliessen.

Nach der Annahme des ARG ebbte die Treibjagd auf mich, den bekannten antisemitschen St.-Galler Arzt, nur unwesentlich ab. Das Schlimmste war, dass alle grossen Zeitungen den Rufmord orchestriert betrieben und mir keine Gelegenheit einrumten, meinen Standpunkt klarzumachen. Deswegen verschickte ich zwischen Juni und Oktober 1995 eine sechsseitige Aufklrungsschrift an etwa 70 Freunde, Bekannte und Nachbarn. Der Titel lautete: Zionisten sind nicht einfach Juden.

In meiner Schrift zeigte ich hnlichkeiten zwischen den Weltzionisten (Wezis) und den Nationalsozialisten (Nazis) auf und geisselte zionistisches Machtstreben, attackierte jedoch keinen einzigen Juden aufgrund seiner Rasse oder Religion. Ich verwies darauf, dass viele Juden den Zionismus ablehnen, und fhrte als Beispiel den US-Juden Jack Bernstein an. Zum Thema Auschwitz und Holocaust usserte ich mich berhaupt nicht.

Aufgrund der Verbreitung dieses Rundschreibens verklagte mich der [jdische, A.S.] St.-Galler Albert Herz, der von Sigi Feigel als Anwalt vertreten wurde, am 22. August 1995 wegen angeblicher Verletzung des ARG. Schon zwei Wochen spter verfgte der Untersuchungsrichter B. Mller Nichteintreten auf die Strafanzeige, da hier kein Fall von Rassendiskriminierung vorliege. Der Vergleich zwischen Zionisten und Nationalsozialisten sei zwar deplaziert, aber kein Strafbestand.

Am 2. Oktober 1995 reichten Herz und Feigel Beschwerde gegen den Nichteintretensbeschluss ein, denn wo ich von den Weltzionisten sprche, meinte ich in Wirklichkeit die Juden. Das von mir angefhrte Zitat Jack Bernsteins sei Ausdruck von Geisteskrankheit. Meine Schrift sei eine Hetztirade und eine Verunglimpfung der jdischen Religion.

Am 23. November 1995 hob Staatsanwalt Dr. Thomas Weltert die Nichteintretensverfgung auf. Ob ein Strafbestand vorliege, knne nmlich nur in einem Verfahren geklrt werden.

Die rechtsstaatlich denkenden Kreise innerhalb der Justiz kapitulierten allerdings nicht so rasch. Am 21. Dezember 1995 teilte Untersuchungsrichter Jules Wetter den Parteien mit, dass er aufgrund seiner Ermittlungen die Aufhebung des Verfahrens beschlossen habe. In einer 22seitigen Begrndung wrdigte er meine Aufklrungsarbeit als begreifliche Reaktion auf eine Hetzkampagne. Mein Rundschreiben enthalte keinerlei Anstachelung zum Rassenhass und keine Aufrufe zur Diskriminierung einer Minderheit.

Selbstverstndlich gaben sich Feigel und seine Gehilfen noch lngst nicht geschlagen, und sie erreichten auch prompt, dass Staatsanwalt Weltert am 6. Juni 1996 bei der Kantonalen Anklagekammer Beschwerde gegen den Aufhebungsbeschluss einreichte. Zwei Wochen darauf doppelte Feigel mit einer eigenen Beschwerde nach. Hier einige Muster fr seinen Stil: Fischbacher zeigt sich von der belsten Seite; meine Quellenangaben seien berwiegend trbe Quellen brauner Farbe und sie stinken zum Himmel; Jack Bernstein sei ein Psychopath; meine usserungen ber zionistisches Machtstreben seien paranoide Dummheiten; auch der Untersuchungsrichter (J. Wetter) gehre eigentlich auf die Anklagebank. Diese Zitate enthllen wohl hinlnglich, auf welchem geistigen Niveau sich der Ehrenprsident der Israelischen Cultusgemeinde Zrich bewegt.

Am 19. November 1996 teilte die Anklagekammer des Kantons St.Gallen ihren Beschluss mit, die Aufhebungsverfgung des Untersuchungsrichters Wetter zu kassieren.

Der Prozess gegen mich fand am 17. April 1997 statt und endete mit meiner Verurteilung zu zwei Monaten Gefngnis mit Bewhrung.1 (Sowohl ich selbst als auch Staatsanwalt Weltert, der eine Strafverschrfung vier Monate mit Bewhrung sowie eine Busse von 7000 Franken fordert, haben spter gegen das Urteil Berufung eingelegt.)

Entgegen der Rechtsordnung drngte sich Feigel beim Prozess vor die Schranken, um nochmals ber mich herzufallen. Es brauche, so sagte er, im Detail gar kein erkennbares Delikt, das generell geeignet sei, diskriminierend zu wirken, und auch Zitate seien strafbar. (Da es keine Liste verbotener Zitate gibt, ist unter diesen Umstnden jeder beliebige Willkrentscheid mglich.)

In seiner Urteilsbegrndung behauptete das Gericht im Widerspruch zu den Fakten, ich htte keinen Unterschied zwischen Zionisten und Juden gemacht. Der Begriff Zionist sei nmlich so zu deuten, wie ihn der Durchschnittsleser verstehe, und der setze den Zionisten dem Juden gleich. Ich wurde also nicht fr das verurteilt, was ich geschrieben habe, sondern fr das, was irgend jemand in meinen Text hineininterpretieren knnte! Ferner, so die Urteilsbegrndung, wrden die Juden in meiner Schrift de facto als Volksmrder dargestellt. Diese Unterstellung ist frei erfunden. Fr meine Bemhungen, Bekannte und Nachbarn ber meine Einstellung zu informieren, habe es keinen Grund gegeben. Dass ich der von den Medien jahrelang gegen mich betriebenen Rufmordkampagne vllig hilflos gegenberstand, weil mir jede Gegendarstellung verweigert wurde, nahm das Gericht nicht zur Kenntnis.

Vor Inkrafttreten des ARG konnten Brger lediglich fr Vergehen und Verbrechen bestraft werden. Heute schwappt eine Welle von Anklagen wegen nicht genehmer Ansichten ber unser Land. Leute, die von Geschichte keine Ahnung haben, beschlagnahmen Bcher in privaten Regalen sowie in Buchhandlungen. Nach den vorliegenden richterlichen Sprchen darf man nicht einmal mehr Zitate von Prominenten wiedergeben, ohne mit einem Fuss im Gefngnis zu stehen. Dieser staatlich betriebene Meinungsterror muss aufhren, wenn nicht verfolgte Schweizer in fremden Lndern um Asyl ersuchen sollen.


Fussnote

1 Aktenzeichen 2 KS 96/65 Proz. Nr. 95/6020.


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