Der Fall Kessler

Verein gegen Tierfabriken

 


Als erster Schweizer Bürger ist der radikale Tierschützer Dr. Erwin Kessler aufgrund des ARG zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der von Kessler geleitete Verein gegen Tierfabriken (VgT, 9546 Tuttwil) hat uns dazu folgende Erklärung übermittelt:


Der bekannte Tierschützer Dr. Erwin Kessler, Präsident des VgT, ist am 16. Juli 1997 vom sozialdemokratischen Einzelrichter Hohler des Bezirksgerichtes Bülach zu zwei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Begründung: Seine gegenüber Schächt-Juden ausgesprochene Verachtung verstosse gegen das Diskriminierungsverbot, weil den Betroffenen damit indirekt die Menschenwürde abgesprochen werde.

In seinem zweieinhalbstündigen Plädoyer führte Kessler aus, seine Kritik richte sich nicht gegen Juden an sich, sondern nur gegen diejenige Minderheit, welche Tiere schächte und diese Tierquälerei durch Konsum von Schächtfleisch unterstütze. Er verachte alle Tierquäler, nicht nur die jüdischen; deshalb liege eben keine Diskriminierung vor. Diskriminierend wäre es, wenn er jüdische Tierquäler von seiner Kritik verschonen würde, nur weil es Juden sind. Wer Tiere auf scheussliche Art umbringe, dem spreche er tatsächlich die Menschenwürde ab. Nach Schiller sei die Menschenwürde nicht angeboren, sondern müsse verdient und bewiesen werden:

Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben, bewahret sie!
Sie sinkt mit euch! Mit euch wird sie sich heben!

Wenn der Rassismus-Strafartikel grundsätzlich verbiete, irgendeinem Menschen die Menschenwürde abzusprechen, dann wäre es auch verboten, die Nazis als Unmenschen zu bezeichnen. Damit sei so Kessler unverständlich, warum sein Vergleich von Schächt-Juden mit Nazis menschenverachtend sein solle, wie im Urteil behauptet wird. Wenn die Nazis keine Unmenschen sein dürfen, dann würde dieser Vergleich auch die Schächt-Juden nicht zu Unmenschen stempeln. Die Kritik an den Schächt-Juden sei im übrigen auch deshalb nicht rassistisch, weil nur eine Minderheit der Juden die Schächttradition befolge und das Schächten deshalb kein tragendes Element des Judentums sei. Überdies sei kein einziger Jude, auch nicht der allerorthodoxeste, gezwungen, überhaupt Schächtfleisch zu essen. Wer strenggläubig nach jüdischen Speiseregeln leben wolle, der könne dies ohne Tierquälerei ganz einfach durch vegetarische Ernährung tun. Dies stehe in vollkommenem Einklang mit den jüdischen Religionsvorschriften und sei erst noch sehr gesund.

Aus all diesen Gründen zeigte sich Kessler vor Gericht nicht bereit, das Urteil anzuerkennen oder seine Kritik abzuschwächen. Gegen die erstinstanzliche Verurteilung zu zwei Monaten Gefängnis ohne Bewährung hat Kessler Berufung eingelegt. Bereits hat Kessler angesichts der konstanten Justizwillkür gegen ihn und den VgT den Weiterzug bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angekündigt.

Kessler will den Fall auch wegen diskriminierender Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit vor den EGMR bringen: Das Antirassismusgesetz schützt zumindest im praktischen Vollzug in diskriminierender Weise nur Juden, nicht aber Tierschützer, Schweizer und Christen. Um dies zu dokumentieren, hat Kessler der Bezirksanwaltschaft seine Kritik an übler klösterlicher Tierhaltung, die ebenso scharf ist wie seine Kritik am Schächten, vorgelegt, ohne dass ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung eingeleitet worden wäre. Ferner weist Kessler auf Rassismus-Anzeigen hin, die er erfolglos gegen Juden eingereicht hat, welche Tierschützer mit Nazis verglichen und die Schweizer als geistig rückständiges Volk bezeichneten.

Kesslers Plädoyers vor Bezirks- und Obergericht sind gegen Voreinzahlung von je Fr. 10. auf das VgT-PC 85-4434-5 gedruckt erhltlich oder kostenlos unter der Internet-Adresse www.vgt.ch abrufbar. Über den Fall wird laufend im zweimonatlich erscheinenden Journal VgT-Nachrichten (9546 Tuttwil) berichtet, wo auch die Plädoyers und viele Informationen über das Schächten abgedruckt sind.

Verein gegen Tierfabriken


Anmerkungen

Erwin Kessler, der sich stets eindeutig gegen eine rassisch bedingte Judenfeindschaft ausgesprochen hat, versucht unentwegt, mit Juden guten Willens einen Dialog anzuknüpfen. So appellierte er an eine Reihe von Juden, sich öffentlich gegen den ekelerregenden Brauch des Schächtens auszusprechen, erhielt jedoch nur von einem einzigen der Angeschriebenen Unterstützung, nämlich dem berühmten Geiger Yehudi Menuhin. Ansonsten gab's Reaktionen wie die folgende:

An Kessler, den grossen Tierfreund und Menschenverachter, eidg. dipl. Antisemit mit Nazi Scheisse im Wasserkopf... Der grosse Moses sagte, das jüdische Volk ist ein hartnäckiges Volk und unter den hartnäckigen bin ich noch einer der Hartnäckigsten. Heuchler müssen auch sterben, besonders wenn sie so verlogen sind bis unter die Schamhaare. Ich gestatte ihnen, dass sie mit meinen Faxmitteilungen ihr Arschloch putzen dürfen.
Marco Bloch, Holbeinstr. 79, 4051 Basel

Am 10. März 1998 wurde beim Revisionsverfahren bestätigt, dass Erwin Kessler hinter Gitter muss. Die Herabsetzung der Strafe von 60 auf 45 Tage ist von nebensächlicher Bedeutung.

Mit ihren Strafanzeigen gegen Kessler (die wie üblich durch eine Schmutzkampagne in den Medien flankiert wurde; vor allem der Nebelspalter und der Blick stellten ihre Linientreue durch wüste Hetze gegen den VgT-Präsidenten unter Beweis) haben Sigi Feigel und die anderen Schächt-Juden erwartungsgemäss dessen Verurteilung erreicht, doch war dies ein Pyrrhussieg, dessen sie schwerlich froh werden dürften. Sie haben sich dadurch nämlich eine Unmenge neuer, erbitterter Feinde geschaffen, denn Tierquälerei ist im Volk unpopulär.   

A. S.

Zum nächsten Kapitel
Zum vorherigen Kapitel
Zurck zur Heimseite