Der Fall Neue Visionen GmbH
Agnes Stauffacher
Herr Sigi Feigel, Ehrenpräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, ist ein Mann mit einem einfachen Weltbild. Auf der einen Seite stehen die Guten, d.h. in erster Linie er selbst, Sigi Feigel, ferner all jene, die so denken wie er bzw. im Hinblick auf ihre Karriere gegenwärtig noch so tun, als dächten sie wie er. Gar nichts Gutes gibt es aber über die Leute auf der anderen Seite zu berichten, beispielsweise über die Gegner des ARG; diese bezeichnete er in der Sendung Streitpunkt Eins (Radio RDS, 21. Juni 1994) als s'gröschti politischi Lumpä-Gsindel, wo existiert. Jene immerhin 45,3% der Bevölkerung, welche das Gesetz abgelehnt haben, sind für Sigi Feigel also Lumpengesindel, und da genau die Hälfte der Kantone mit Nein gestimmt hat, werden diese Kantone folglich überwiegend von Lumpengesindel bewohnt.
Zu den trübsten Vertretern dieses Lumpengesindels zählen für Sigi Feigel Menschen, die den Zionismus kritisieren; ferner Tierschützer, die sich darüber aufregen, dass Schafe und Rinder nach dem jüdischen Schächtritual unter entsetzlichen Qualen langsam verbluten müssen; ganz besonders aber Historiker, welche die jüdischen Erzählungen über den 2. Weltkrieg einer näheren Prüfung unterziehen. Sie alle, meint Sigi Feigel, gehören ins Gefängnis geworfen, ihre Zeitschriften gehören verboten, ihre Bücher eingestampft oder verbrannt, ihr Geld aber müssen sie jüdischen Organisationen abliefern. Das ist Sigi Feigels Demokratiekonzept.
Die manische Sehnsucht nach Bücherverbrennungen überkommt Sigi Feigel mit besonderer Intensität immer dann, wenn er zu einem Werk des Verlags Neue Visionen GmbH. (Postfach, 5436 Würenlos) greift, beispielsweise dem 1995 erschienenen Opus Verdammter Antisemitismus von Harold Cecil Robinson. Dort wird nämlich die ketzerische Frage aufgeworfen, ob die Judenverfolgungen, die zu verschiedensten Zeiten in allen möglichen Ländern stattgefunden haben, unter Umständen eine Reaktion auf gewisse Verhaltensweisen der Juden selbst darstellen könnten. Ausgeschlossen, entrüstet sich Sigi Feigel: wenn die Juden mit ihren Gastvölkern immer wieder Schwierigkeiten bekommen, so kann dies nur daran liegen, dass die Juden allein gut sind und alle anderen böse. Ferner werden in Robinsons Buch gewisse genierliche Fakten aus der Vergangenheit ans Licht gebracht; so wird dargelegt, welcher ethnischen und religiösen Minderheit diejenigen angehörten, die in erster Linie für das Menschheitsverbrechen des Sklavenhandels verantwortlich waren.
Das braucht ja nun wirklich nicht jeder zu wissen, ärgerte sich Sigi Feigel. Also griff er am 26. Oktober 1995 zur Feder und reichte beim Bezirksamt Baden eine Strafanzeige ein:
Hiermit erhebe ich Strafanzeige gegen die Neuen Visionen GmbH., Verlag, Postfach 8116, Würenlos, bzw. gegen den Gesellschafter und Geschäftsführer dieses Verlags mit Einzelunterschrift, Herrn Gerhard Förster, wegen Verletzung von Art. 261bis, insbesondere Abs. 2 und Abs. 4 StGB mit den Anträgen:
Bestrafen, verbieten, vernichten - das sind Sigi Feigels Antworten auf Thesen, die nicht in sein Weltbild passen. Vor einer offenen Debatte fürchtet er sich nämlich wie der Teufel vor dem Weihwasser. Man begreift ihn. Wie will man sich denn einer offenen Debatte stellen, wenn man keine Argumente hat.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau nahm Sigi Feigels selbstloses Angebot, ihr die Aufgabe zu erleichtern, dankbar an. Nach der vom 4. April 1996 datierenden Anklage soll der Geschäftsführer der Neuen Visionen GmbH., ein heute 78jähriger, schwerkranker pensionierter Diplomingenieur, zu einer Gefängnisstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung sowie zu einer Busse in Höhe von 20'000 Franken verurteilt werden. Zum Vergleich: Zwei ausländische Zuhälter, die bulgarische Frauen auf den Strich geschickt und ihnen 60% ihrer Einkünfte abgenommen hatten, erhielten im Februar 1998 eine ungleich mildere Strafe, nämlich 14 bzw. 12 Monate Gefängnis mit Bewährung.1 Bedingte Gefängnisstrafen für menschenverachtende Ausbeuter und Frauenschinder, unbedingte Gefängnisstrafen in grösserer Höhe für ein von der Offizialmeinung abweichendes Geschichtsbild - so sieht der Rechtsstaat in der Schweiz unter dem EJPD-Vorsitzenden Arnold Koller heute aus.
Ein noch höheres Strafmass - 18 Monate Gefängnis ohne Bewährung sowie 25'000 Fr. Busse - verlangte die Aargauer Staatsanwaltschaft ebenfalls im April 1996 für den Neue Visionen-Autor Jürgen Graf. Erschwerend fiel bei diesem nämlich ins Gewicht, dass er seine beiden ersten, vor Erscheinen des Maulkorbgesetzes verfassten und nicht im Verlag Neue Visionen erschienenen Bücher2 nach dem 1. Januar 1995 weiter vertrieben hat und dies auch ganz offen zugibt.
Über zwei Jahre lang wurde das Verfahren gegen Förster und Graf verschleppt, da es in der Aargauer Justiz offenbar Menschen gibt, denen die Inhaftierung unbescholtener Bürger aufgrund ihrer Ansichten zuwider ist. Im April 1998 wurde als Prozessdatum der 16./17. Juli festgelegt.
Der heute 46jährige Graf hat bis zu seinem vierzigsten Lebensjahr im grossen Ganzen an die orthodoxe Version vom Holocaust geglaubt. In seinem Buch Der Holocaust-Schwindel schildert er, was er am Abend des 29. April 1991 empfunden hat, als er einen Nachdruck des in der Prawda vom 2. Februar 1945 erschienenen Artikels über die eine Woche zuvor erfolgte Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee zu Gesicht bekam. Die von der sowjetischen Zeitung dargebotene Beschreibung des Vernichtungslagers passte hinten und vorne nicht zur heutigen Version: Hauptsächliches Tötungsinstrument war ihr zufolge ein (gleich anschliessend für immer in Vergessenheit geratenes) Fliessband, auf dem jeweils Hunderte von Menschen zugleich mit elektrischem Strom umgebracht wurden; Gaskammern wurden zwar erwähnt, aber im östlichen Lagerteil, wo sie seither kein Mensch mehr lokalisiert hat; von den Gaskammern von Birkenau westlich des Stammlagers Auschwitz, wo der späteren Version zufolge das Massenmorden hauptsächlich stattgefunden hat, war kein Sterbenswörtchen zu lesen. Grafs Fazit: Das heutzutage gültige Auschwitz-Bild war erst nach der Befreiung des Lagers entstanden und somit nicht historisch, sondern propagandistisch.
Damals, so Graf, habe er begriffen, dass er zeit seines Lebens Tag fr Tag belogen worden sei. Rund die Hlfte seiner Arbeitszeit widmet er seit jenen Tagen dem historischen Revisionismus. Er arbeitet eng mit den beiden weltweit besten Kennern des Holocaust-Themas, dem Franzosen Robert Faurisson und dem Italiener Carlo Mattogno, zusammen und hat mit letzterem zwischen 1995 und 1997 zahlreiche osteuropäische Archive besucht. Im Frühling 1998 wird ein von Mattogno und ihm gemeinsam verfasstes Buch über das Konzentrationslager Majdanek erscheinen.3
Vorgeworfen wird ihm neben der Verbreitung seiner beiden ersten Bücher:
Dass er dem Geschäftsführer der Neuen Visionen nicht verboten hat, sein 1994, also vor Inkrafttreten des ARG, verfasstes Buch Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter zu verbreiten. Als weltweit erster Autor hatte es Graf unternommen, die wichtigsten Augenzeugenberichte über Menschenvergasungen in Auschwitz, die mangels Sach- und Urkundenbeweisen das einzige Indiz für solche Vergasungen darstellen, zu sammeln und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Seine Schlussfolgerungen waren eindeutig: Die Zeugenaussagen widersprachen sich in allen möglichen Punkten, und wo sie übereinstimmten, enthielten sie immer wieder dieselben technischen und naturwissenschaftlichen Unmöglichkeiten. Da sich so viele Zeugen ganz unmöglich unabhängig voneinander die gleichen Unmöglichkeiten ausgedacht haben konnten, mussten die Aussagen koordiniert worden sein, bzw. die späteren Zeugen mussten von den früheren abgeschrieben haben.
Dass er in der Nummer 11/12 der Zeitschrift Aurora (Postfach 386, 8105 Regensdorf) eine Zusammenfassung seines Auschwitz-Buchs publiziert hat.
Dass er den deutsch-kanadischen Revisionisten Ernst Zündel nicht daran gehindert hat, einen von ihm im September 1994 bei einem Kongress in den USA in englischer Sprache gehaltenen Vortrag zum Holocaust via einen amerikanischen Provider auf Internet zu verbreiten.
Dass er im Herbst 1995 bei Neue Visionen einen Roman mit dem Titel Todesursache Zeitgeschichtsforschung veröffentlicht hat. Das ganz in der direkten Rede geschriebene Buch gibt die fiktive Diskussion einer fiktiven Abiturklasse in dem fiktiven süddeutschen Städtchen Sanningen wieder; die fiktive Lehrerin Margarete Lämple debattiert dort mit ihren Schülern über den Holocaust sowie weitere heikle Fragen der Zeitgeschichte. In der Anklageschrift wird tunlichst jeder Hinweis darauf vermieden, dass in diesem Roman über den Holocaust auf nicht weniger als 208 Seiten kontroversiell diskutiert wird. Da Graf die offizielle Holocaust-Literatur so gründlich studiert hat wie kaum ein Zweiter in der Schweiz, lässt er die holocaustgläubige Hälfte der Klasse die offizielle Version hundertmal besser vertreten, als dies Sigi Feigel oder einem anderen zeitgeschichtlichen Analphabeten je gelänge.
Die Anklageschrift gegen Geschäftsführer und Autor der Neuen Visionen ist ein einzigartiges Dokument der Stupidität. Dass der Staatsanwalt an keiner Stelle inhaltlich auf die inkriminierten Bücher eingeht, versteht sich angesichts seiner völligen Unkenntnis der Materie von selbst; darüber hinaus unternimmt er nicht den geringsten Versuch, einen Zusammenhang zwischen den Aussagen der angeklagten Schriften und dem Wortlaut des Artikels 261bis herzustellen und somit zu begründen, warum diese Schriften gegen das ARG verstossen sollen. Er begnügt sich damit, zahlreiche Passagen zu zitieren und anschliessend zu behaupten, hier liege Rassendiskriminierung vor. Dabei schreckt er vor unverfrorenen Lügen nicht zurück. Auf S. 2 der Anklageschrift gegen Graf heisst es, in dessen Buch Auschwitz: Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust werde die Behauptung aufgestellt, die Holocaust- bzw. Auschwitz-Lüge diene der politischen und finanziellen Erpressung des deutschen Volkes. Eine Seitenzahl wird wohlweislich nicht genannt, denn eine solche Behauptung steht nirgends in diesem Buch; sie ist eine freie Erfindung des Staatsanwalts.
Hier noch ein weiteres Beispiel aus der Anklageschrift gegen Graf:
Auf S. 8 führt der Staatsanwalt eine Passage an, die auf S. 159/160 von Todesursache Zeitgeschichtsforschung steht. Die Abiturklasse diskutiert dort (sowie an einer anderen, in der Anklageschrift nicht erwähnten Stelle auf S. 222) über den Augenzeugenbericht des rumänischen Juden Charles Sigismund Bendel, der bei einem Nachkriegsprozess Judenvergasungen im Krematorium IV von Auschwitz-Birkenau schilderte. Bendel behauptete, bei einem Vergasungsvorgang seien jeweils 800 bis 1000 Menschen in eine 10 x 4 x 1,6 m grosse Gaskammer gepfercht worden. Als Zippel, der Verteidiger der beiden Angeklagten Bruno Tesch und Karl Weinbacher, den Zeugen fragte, wie es möglich sei, 1000 Menschen in einem Raum von 64 m3 unterzubringen, entgegnete Bendel: Das muss man sich tatsächlich fragen. Es konnte nur mit der deutschen Methode geschafft werden. Ferner sagte Bendel aus, nach ihrem Tod seien die Insassen der Gaskammer - 20 bis 25 Menschen pro Quadratmeter in einem 1,6 m hohen Raum! - umgefallen und hätten einen anderthalb Meter hohen Leichenhaufen gebildet. Ein Dentist habe allen Ermordeten innerhalb von anderthalb Stunden sämtliche Zähne gezogen, damit man sie nach Goldzähnen absuchen konnte. (Ein Dentist musste ihnen sämtliche Zähne ziehen... Nach anderthalb Stunden ist die ganze Arbeit getan, und ein neuer Transport ist im Krematorium 4 abgefertigt.) In Grafs Roman entspannt sich dazu zwischen dem holocaustgläubigen Hanspeter und dem holocaustkritischen Willi folgender, in der Anklageschrift angeführter Schlagabtausch:
Willi: Wieviele Leute waren [laut Bendel] in der Gaskammer?
Hanspeter: 800 bis 1000.
Willi: Wieviele Zähne hatten die insgesamt?
Hanspeter: 25'600 bis 32'000.
Willi: Auch wenn wir annehmen, dass im Schnitt jedem der 800, um von der niedrigeren Zahl auszugehen, vier Zähne fehlten, hatten sie insgesamt immer noch 22'400 Zähne. Wieviele Dentisten mussten den Opfern [immer noch nach Bendel] sämtliche Zähne ziehen?
Hanspeter: Es gab nur einen.
Willi: Und wie lange dauerte es, bis der Transport im Krema IV abgefertigt war?
Hanspeter: Anderthalb Stunden.
Willi: Wieviele Zähne zog der Dentist also pro Minute?
Hanspeter: Lass mich ausrechnen... 249 Zähne.
Willi: Er zog also gut vier Zähne pro Sekunde. Scheint dir das glaubhaft?
Hanspeter (sprachlos): Du hast recht, das geht nicht.
Diese Passage wird von der Staatsanwaltschaft zum Beweis dafür bemüht, dass der Angeklagte öffentlich durch Wort und Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen gesucht habe.
Wer nicht glaubt, dass ein Dentist während anderthalb Stunden jede Sekunde über vier Zähne ziehen kann, setzt also eine Person oder eine Gruppe Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion herab oder diskriminiert sie!
Dass unser Land zum Zuchthaus werden soll, ist schon schlimm genug. Dass es zum Irrenhaus werden soll, ist noch schlimmer.
Durch eine im Februar 1998 erhobenen Zusatzklage wird der Strafantrag gegen Graf insofern erhöht, als er statt 25'000 nun 27'000 Fr. Busse zahlen soll. Man könnte von ihm auch 27 Millionen oder 27 Milliarden verlangen die Chancen der Justiz, das von Graf zur Sanierung der maroden Staatskasse geforderte Geld je zu erhalten, wären in allen drei Fällen genau gleich gross. Auch dem Verleger wurde die Busse um 2'000 Fr. auf neu 22'000 Fr. erhöht. Grund dafür ist die im Januar 1997 erfolgte Veröffentlichung von Grafs Broschüre Vom Untergang der schweizerischen Freiheit.
Dass die Freiheit in der Schweiz untergegangen ist, dachte sich der verantwortliche Aargauer Staatsanwalt Dominik Aufderblatten wohl erbost, braucht man ja nicht gerade jedem unter die Nase zu reiben.
Fussnoten
1 Blick, 17. Februar 1998, S. 6 (Knast für zwei Zuhälter).
2 Der Holocaust auf dem Prüfstand sowie Der Holocaust-Schwindel. Beide Bücher erschienen 1993 beim Guideon Burg Verlag in Basel. Während der Schwindel seit längerem vergriffen ist, wird der Prüfstand heute von V.H.O., Postbus 60, 2600 Berchem-2, Belgien, vertrieben. Es handelt sich um die vermutlich beste Einführung in den Holocaust-Revisionismus. Das Buch ist ins Französische, Spanische, Niederländische, Bulgarische, Arabische sowie (mit Kürzungen) ins Italienische übertragen worden; eine portugiesische Ausgabe ist in Vorbereitung. Eine gegenüber dem Original wesentlich erweiterte russische Übersetzung wurde bisher über 200'000 mal verkauft. Auch der Holocaust-Schwindel wurde auf Russisch übersetzt.
3 Carlo Mattogno und Jürgen Graf, KL Majdanek. Eine historische und technische Studie. Castle Hill Publisher, PO Box 118, Hastings TN34 3ZQ, Grossbritannien (ca. ab August 1998).