Auflage 1 Million |
Verfassungs-Reform
Das Ende der Schweiz
Volksabstimmung vom 19. April 1999
Am 18. April 1999 trifft das Schweizervolk die schicksalshafte Entscheidung, ob die Schweiz als souverner und freier Staat berleben wird oder nicht.
Die dem Stimmvolk als Verfassungs-Reform prsentierte Abstimmung ist die als neue Bundesverfassung getarnte
Auflsung der schweizerischen Nation und
die Unterwerfung von Bund und Kantonen
unter die UNO-Konventionen!
Mit einem Ja zur Verfassungs-Reform wrde das Schweizervolk selbst darauf verzichten, weiterhin eine eigenstndige und freie Nation zu bleiben:
Die gltige Bundesverfassung
vom 29. Mai 1874 wird aufgehoben!
Der Begriff schweizerische Nation
ist ersatzlos gestrichen!
In der reformierten Verfassung kommt der Begriff Nation nicht mehr vor, dafr der Begriff Vlkerrecht 10 (!) mal!
Die Schweiz wre weder Nation noch Staat, knnte also auch nicht mehr zwischen Staatsangehrigen und Auslndern unterscheiden.
Die Schweiz wrde zu einem blossen Gebiet oder Land der vom Bundesrat anvisierten EU verkommen, dessen Beitritt rasch nachfolgen wrde.
Das Schweizervolk wre, zusammen mit allen anderen Menschen, gleich welcher Herkunft und Zugehrigkeit, nur noch ein multikulturelles Vlkerkonkubinat in einer Euroregio.
Mit der Annahme der Verfassungs-Reform wrde zutreffen, was Prof. Dr. Hans Ulrich Walder-Richli (ehem. Richter am Kassationsgericht) in seiner 1998 herausgegebenen Schrift Der langsame Staatsstreich! wie folgt beschreibt:
Die neue Verfassung Bundesverfassung genannt ist aber nicht die Folge des Staatsstreichs, sondern seine Endstation. Ist sie einmal in der dafr vorgesehenen Form von den sogenannten Stimmberechtigten mit Volks- und Stndemehr beschlossen, so hat der Staatsstreich sein Ziel erreicht.
Unsere Bundesverfassung wurde seit 1874 laufend, systematisch und jeweils den gegebenen Umstnden entsprechend 140 mal angepasst. Immer waren es klar begrenzte und durch das Schweizervolk entschiedene Partialrevisionen. Vor jeder Abstimmung wurde das Pro und Kontra lebhaft diskutiert und in den Zeitungen ausfhrlich darber berichtet. Nicht so 1999. Bereits lehnte der Tages-Anzeiger Inserate ab.
Hten wir uns, die Sprache der Befrworter zu bernehmen. Schon der Begriff
Verfassungs-Reform
ist eine verfassungswidrige und irrefhrende
Tuschung!
Die geltende Verfassung kennt nur eine Partialrevision oder eine Totalrevision (Art. 118ff BV). Nach einer Partialrevision bleibt die bestehende Bundesverfassung in Kraft. Das war seit 1874 immer so. Eine Totalrevision hatte schon zur Zeit von Bundesrat Furgler keine Chance. Die als Verfassungs-Reform getarnte Abstimmung ist eine Totalrevision. Das wird am Schluss der neuen Bundesverfassung unmissverstndlich zum Ausdruck gebracht. Es heisst nmlich dort unter Ziffer II Abs. 1, Seite 54:
Die Bundesverfassung
der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vom 29. Mai 1874 wird aufgehoben.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft gemss Artikel 1 der neuen Bundesverfassung verkommt damit zu einer Worthlse. Die alte Bundesverfassung soll ihre wesentlichsten Merkmale verlieren und ihr die UNO Menschenrechtskonvention bergestlpt werden, samt Teilen der UNO-Konvention von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. In Artikel 2 wird die Schweiz internationaler Ordnung preisgegeben. Die unfassbaren Machenschaften der Classe Politique sind eine bewusste und planmssig herbeigefhrte Irrefhrung des Stimmvolkes. Zusammen mit dem psychischen und/oder wirtschaftlichen Druck auf die politischen Entscheidungstrger stellt sich die Frage des Landes-Hochverrats. Art. 266 StGB lautet: Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die Unabhngigkeit der Eidgenossenschaft zu verletzen oder zu gefhrden, eine die Unabhngigkeit der Eidgenossenschaft gefhrdende Einmischung einer fremden Macht in die Angelegenheiten der Eidgenossenschaft herbeizufhren, wird mit Gefngnis von einem bis zu fnf Jahren bestraft. In schweren Fllen kann auf lebenslngliches Zuchthaus erkannt werden. Die UNO, NATO und EU sind berstaatliche fremde Mchte. Es besteht daher dringender Verdacht auf Landes-Hochverrat. Das Wort Unabhngigkeit in der neuen Bundesverfassung dient bloss der Verschleierung.
Weitere Beitrge in der Sonderausgabe:
Die Unterwerfungsartikel
Verfassungsmssige Rechte gekippt
Auf dem Weg in die EU, UNO und NATO?
Wird unsere Regierung erpresst?